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Zwangsgeld bei Nichterstattung


20.06.2016 13:26 - Gestartet von Beschder
Sollte telefonica die Verordnung nicht rückwirkend umsetzen gehört auch hier für diese Zeit der Falschberechnung eine Strafe fetgesetzt!

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[1] wolfbln antwortet auf Beschder
20.06.2016 14:25

4x geändert, zuletzt am 20.06.2016 14:45
Benutzer Beschder schrieb:
Sollte telefonica die Verordnung nicht rückwirkend umsetzen gehört auch hier für diese Zeit der Falschberechnung eine Strafe fetgesetzt!


Na ich fürchte, dass selbst eine Strafe von 500.000 Euro andernfalls in etwa den Mehreinnahmen entspricht, die Telefónica durch die Eigeninterpretation der EU-Roamingverordnung in den letzten fast 7 Wochen eingenommen hat.

Es handelt sich immerhin z.B. um Datentarife, die nicht für den Inlandspreis + max. 5.95ct/MB, sondern für 23ct/MB auch über alle Reseller verkauft werden.

Wenn man mal von einem Inlandspreis von 1,05ct/MB in Paketen ausgeht (z.B. bei Aldi-Talk), nehmen sie 16ct/MB zu viel ein. Telefónica müsste also nur gut 3000 GB Roamingdaten in den letzten 51 Tagen seit dem Inkrafttreten der Verordnung verkauft haben um das wieder drin zu haben. Das sind 64 GB pro Tag einschl. aller Reseller wie AldiTalk oder Fonic. Da sind die Sprach- oder SMS-Pakete auf die das auch zutrifft, noch gar nicht mit eingerechnet.

Können Sie das jetzt noch über die Urlaubszeit hinauszögern, weil sie die Anordnung erstmal "prüfen" müssen, kommt da schon mehr zusammen.
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[1.1] Peterdoo antwortet auf wolfbln
20.06.2016 23:04
Aber das Zwangsgeld wird nur fällig wenn Telefónica innerhalb einer bestimmter Frist (heute+ x Tage) die Tarife nicht anpasst. Werden die Tarife angepasst, dürfen die ohne Strafe die zu hoch berechneten Gebühren behalten. Ein Signal an die anderen Netzbetreiber, dass man sich mit den Verordnungen Zeit lassen kann, ohne Strafen befürchten zu müssen.

Eine abschreckende Wirkung der Strafe ist da nicht zu erkennen.