Benutzer tosho schrieb:
Wer schützt mich denn eigentlich, wenn ich ein Handy "regulär" kaufe und in der Packung nur Gummibärchen sind? Wenn ich das Paket nicht gerade unter Zeugen öffne könnte ich Probleme haben, das zu beweisen?
Wenn es - wie von eBay bzw.PayPal gefordert - nachverfolgbar als Paket versandt wurde, wird am Paketschein i.d.R. das Gewicht angeführt.
Und da sieht man dann sehr gut, wenn nur Gummibärchen drin sind. - außer der Verkäufer füllt so viele Gummibärchen ein, wie das Handy schwer ist, was aber wohl kaum vorkommt.
Sonst kannst du natürlich - notfalls mit eidesstattlicher Erklärung - bestreiten, daß du das gekaufte Handy erhalten hast.
Dann wird dir PayPal üblicherweise Käuferschutz gewähren, wenn der Verkäufer nicht 100% nachweisen kann, tatsächlich das Handy eingepackt und versandt zu haben.
Natürlich wäre es auch auffällig, wenn bei dir viele oder so gut wie alle Bestellungen angeblich nur Gummibärchen enthalten sollen.
Sonst gilt wie überall: Nur bei seriösen Angeboten kaufen. Wenn ein Angebot zu schön ist, um wahr zu sein, dann ist es i.d.R. auch nicht wahr.
Klar, bei Vodafone oder Telekom wird mir das eher weniger passieren, aber bei ebay oder so durchaus. Da hilft dann n auch der Paypal Käuferschutz wenig, oder?
Hat da jemand Erfahrungen mit?
Hier müßte - wie oben beschrieben - der PayPal Käuferschutz sehr wohl greifen.
Wer im übrigen ernsthaft glaubt, für 60€ ein top Handy zu bekommen hat's wohl auch nicht besser verdient als abgezockt zu werden.
Richtig erkannt.
Daß dieses Angebot ein Fake ist, ist mehr als offensichtlich:
Nicht mal augenscheinlich ein korrekt erscheinendes Impressum, eine anonyme Mailadresse und dann nur per Vorkasse oder Nachnahme - da ist offensichtlich, daß das nur unseriös sein kann.