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Einfach mal so in den Raum gefragt


16.06.2016 12:11 - Gestartet von tosho
Wer schützt mich denn eigentlich, wenn ich ein Handy "regulär" kaufe und in der Packung nur Gummibärchen sind? Wenn ich das Paket nicht gerade unter Zeugen öffne könnte ich Probleme haben, das zu beweisen?

Klar, bei Vodafone oder Telekom wird mir das eher weniger passieren, aber bei ebay oder so durchaus. Da hilft dann n auch der Paypal Käuferschutz wenig, oder?

Hat da jemand Erfahrungen mit?

Wer im übrigen ernsthaft glaubt, für 60€ ein top Handy zu bekommen hat's wohl auch nicht besser verdient als abgezockt zu werden.
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[1] Christian_Wien antwortet auf tosho
17.06.2016 18:11
Benutzer tosho schrieb:
Wer schützt mich denn eigentlich, wenn ich ein Handy "regulär" kaufe und in der Packung nur Gummibärchen sind? Wenn ich das Paket nicht gerade unter Zeugen öffne könnte ich Probleme haben, das zu beweisen?


Wenn es - wie von eBay bzw.PayPal gefordert - nachverfolgbar als Paket versandt wurde, wird am Paketschein i.d.R. das Gewicht angeführt.
Und da sieht man dann sehr gut, wenn nur Gummibärchen drin sind. - außer der Verkäufer füllt so viele Gummibärchen ein, wie das Handy schwer ist, was aber wohl kaum vorkommt.
Sonst kannst du natürlich - notfalls mit eidesstattlicher Erklärung - bestreiten, daß du das gekaufte Handy erhalten hast.
Dann wird dir PayPal üblicherweise Käuferschutz gewähren, wenn der Verkäufer nicht 100% nachweisen kann, tatsächlich das Handy eingepackt und versandt zu haben.
Natürlich wäre es auch auffällig, wenn bei dir viele oder so gut wie alle Bestellungen angeblich nur Gummibärchen enthalten sollen.

Sonst gilt wie überall: Nur bei seriösen Angeboten kaufen. Wenn ein Angebot zu schön ist, um wahr zu sein, dann ist es i.d.R. auch nicht wahr.



Klar, bei Vodafone oder Telekom wird mir das eher weniger passieren, aber bei ebay oder so durchaus. Da hilft dann n auch der Paypal Käuferschutz wenig, oder?

Hat da jemand Erfahrungen mit?


Hier müßte - wie oben beschrieben - der PayPal Käuferschutz sehr wohl greifen.


Wer im übrigen ernsthaft glaubt, für 60€ ein top Handy zu bekommen hat's wohl auch nicht besser verdient als abgezockt zu werden.

Richtig erkannt.
Daß dieses Angebot ein Fake ist, ist mehr als offensichtlich:
Nicht mal augenscheinlich ein korrekt erscheinendes Impressum, eine anonyme Mailadresse und dann nur per Vorkasse oder Nachnahme - da ist offensichtlich, daß das nur unseriös sein kann.
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[2] helmut-wk antwortet auf tosho
17.06.2016 18:50
Benutzer tosho schrieb:
Klar, bei Vodafone oder Telekom wird mir das eher weniger passieren, aber bei ebay oder so durchaus. Da hilft dann n auch der Paypal Käuferschutz wenig, oder?

Konkret ist das bei per SPAM o.ä. verbreiteten Angeboten passiert. Da ist es egal, ob du was beweisen kannst oder nicht - versuch doch mal, die Firma in ihrem juristischen Sitz (Karibikinsel) zu verklagen. Vermutlich diese Briefkastenfirma schneller pleite als die Polizei denken kann ;)

Auf ebay & co. sollte der Käuferschutz funktionieren. Insbesondere, wenn sich viele Käufer beschweren ...
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[3] Moneysac antwortet auf tosho
14.11.2016 16:30
Benutzer tosho schrieb:
Wer schützt mich denn eigentlich, wenn ich ein Handy "regulär" kaufe und in der Packung nur Gummibärchen sind? Wenn ich das Paket nicht gerade unter Zeugen öffne könnte ich Probleme haben, das zu beweisen?


Vereinfacht gesagt: Der Lieferant muss beweisen, dass er seine sachenrechtliche Leistung erbracht hat.
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[4] frasier antwortet auf tosho
14.11.2016 20:37
Benutzer tosho schrieb:
Wer schützt mich denn eigentlich, wenn ich ein Handy "regulär" kaufe und in der Packung nur Gummibärchen sind? Wenn ich das Paket nicht gerade unter Zeugen öffne könnte ich Probleme haben, das zu beweisen?

Vielleicht hilft es, die Öffnung des Päckchens zu filmen.