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Der AGB-Änderung fristgerecht widersprechen!


30.04.2016 10:29 - Gestartet von michaelmess
Wer nichts tut und der AGB-Änderung nicht widerspricht tut sich keinen Gefallen damit.
Darauf spekuliert die Telekom. Denn viele Kunden werden den Brief mit den AGB-Änderungen einfach ungelesen weglegen.
Und wer nicht informiert ist, wird den damit verbundenen Nachteil wohl erst dann merken, wenn es eh schon zu spät ist.

Aber wer schlau ist, widerspricht der Änderung. Dann ist die Telekomm verpflichtet, den Vertrag auch weiter zu erfüllen oder kann den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen.
Oder, da es sich um eine Vertragsverschlechterung handelt, hat man als Kunde, falls einem diese aufgezwungen wird, auch ein Sonderkündigungsrecht. Schließlich steht einem nach Verbrauch des Volumens eine vertragliche Leistung nicht zur Verfügung, obwohl diese vertraglich vereinbart ist.
Damit kommt man als Kunde auch frühzeitig aus teuren Verträgen mit subventionierten Handys raus und kann so Geld sparen.

Wenn man mit Netzneutralität argumentiert, dann bedeutet das: Es dürfen andere Anbieter nicht schlechter gestellt werden. Es bedeutet aber nicht, daß man dann vertraglichen Pflichten plötzlich nicht mehr nachkommen braucht.

Wenn die Telekom sich richtig verhalten würde, dann würde der Spotify-Dienst bei Erschöpfung des Datenvolumens genauso verfügbar sein, wie vorher.
Wenn für Spotify eine Drosselung auf 256k akzeptabel wäre, könnte die Telekom nach Erschöpfen den Datenvolumens für alle auf 256k drosseln. Dann wären Spotify und andere vergleichbare Dienste trotz Drosselung auch weiterhin verfügbar und würden gleichbehandelt.
Dies wäre eine Verbesserung für den Kunden und damit gäbe es dann auch kein Sonderkündigungsrecht.
Und kaum jemand würde auf die Idee kommen, der AGB-Änderung zu widersprechen.

Aber erfahrungsgemäß kennen nur wenige Kunden ihre Rechte und wehren sich und somit ist es für die Telekom wohl wirtschaftlich günstiger, den Nutzer für dumm zu verkaufen.
Das ist aber bei den meisten Wirtschaftsunternehmen so, wenn als Hauptziel der Profit maximiert werden muß und Nachhaltigkeit (wie z. B. zufriedene Kunden) an zweiter Stelle stehen.