Benutzer micha37 schrieb:
Benutzer Dithmarscher schrieb:
Das gilt aber nicht für sogenannte verbundene Geschäfte (Kausalität),
konkludentes Handeln, BGB. In diesen Fällen gilt die Ausnahme für die sogenannten Spezialdienste nicht! Es gibt bereits mehrere höchstrichterliche Entscheidungen hierzu.
Es gibt schon Gerichtsurteile was Spezialdienste sind und was nicht? Kannst du uns verraten welche Urteile das genau sind?
Musst mal googlen, habs aus internen Anwaltsblättern, die darüber informieren.Ein Freund arbeitet in einer Kanzlei die auf Wirtschaftsrecht spezialisiert sind