Benutzer Asobaba schrieb:
Das betrifft nur Fernmeldedienstanbieter, wie Telefongesellschaften oder Internet-Provider
Messenger-Dienste dürften prinzipiell Fernmeldedienste sein. Nach Art. 3 des Fernmeldegesetzes/Schweiz fällt darunter jede "fernmeldetechnische Übertragung von Informationen für Dritte". Das ist dort genauso der Fall wie bei SMS oder E-Mails. Auf die Technik kommt es nicht an. Es ist rechtlich auch nicht so, dass nur der Access-Provider Telekommunikation erbringt und alles darüber Übertragene wären Inhalte (siehe VoIP).
und nur die Randdaten, keine Inhalte (was bei Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowieso nutzlos wäre).
Verbindungsdaten sagen oft mehr aus als Inhaltsdaten, zB bei Anrufen bei den Anonymen Alkoholikern, Gewerkschaften, Scheidungsrichtern, einer Spielsucht-Beratung oder einem Anwalt für Steuerstrafrecht. SMS-Nachrichten an bestimmte Nummern verraten Spenden an Kirchen oder politische Kandidaten. Durch eine Analyse der Verbindungsdaten lassen sich Studien zufolge Lebenspartner, Familien- und Freundeskreis, der Arbeitsplatz und sogar die Zufriedenheit damit, die Tagesstruktur und Hobbys herausfinden und zwar sogar zuverlässiger, als wenn die Person selbst befragt wird. Auch Arbeitslosigkeit lässt sich herausfinden. Aufgrund von Anrufen bei Fachärzten lassen sich Krankheiten herausfinden. Es lässt sich zu rund 90% vorhersagen, wann du dich wo aufhalten wirst. Nach einer Zeit sind die Profile so eindeutig, dass man die Person auch dann wiedererkennt, wenn sie Anschluss und Gerät wechselt.