Benutzer Telly schrieb:
Anders sieht die Sachlage allerdings hierzulande aus. Der Rundfunkbeitrag wird erhoben, wenn in einem Haushalt TV-Geräte, Radios oder internetfähige Computer vorhanden sind.
Ist das so? Ich dachte, es werde überhaupt gar nicht mehr auf Endgeräte abgestellt. Damit wäre die Oma, die wirklich nichts nutzt, ja doch nicht zahlungspflichtig. Ist mir neu.
Telly
Ja, das wird immer 'n bißchen komisch dargestellt. Vor der Umstellung war die Abgabe dem Buchstaben nach Geräte- und Anzahlabhängig, wobei es wiederum auch hieß, dass Zweit- und Mehrfachgeräte frei "mitversichert" waren - jedenfalls im privaten Bereich. Mit anderen Worten: man hat pro Haushalt EINMAL den Betrag für Fernsehen bezahlt, oder wenn nur Radios im Haushalt waren, dann eben nur für EIN Radio. Nur wer glaubhaft (oder standhaft) behauptete, er habe weder Fernseh- noch Radiogerät (und "Handwerker, die mal schnell die Elektronen ablesen wollten" oder ähnliche Tricks nicht ins Haus liess), war GEZ-frei.
Letztere Möglichkeit fällt heute weg. Damit besteht faktisch der einzige Unterschied nur darin, dass nun JEDER Haushalt diesen Betrag in einmaliger Höhe bezahlt, egal ob Fernseher oder Radio vorhanden sind. Oder noch einfacher: die Behauptung, man nutze weder Fernsehen noch Radio (ob nun wahr oder nicht), hilft heute nicht mehr. Es ist also keine Geräte- sondern eine Haushaltsabgabe.
(Auf Firmen und Standortzählerei bin ich jetzt nicht eingegangen, da es Privathaushalte eher nicht betrifft. So muss ein Freiberufler z.B. für seinen Firmenstandort extra löhnen, selbst wenn er einen Laden im eigenen Haus hat, aber wiederum nicht, wenn er in Wohnung oder Haus nur ein Arbeitszimmer hat.)