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Schadenersatz-Trick?


12.02.2015 14:28 - Gestartet von garfield
Verstehe ich nicht. Behaupten kann der "Interessent" viel. Wie will er nachweisen, dass die persönlichen Abgaben des Verkäufers eine Bestätigung zum Fahrzeugverkauf seien? Und dazu müsste er den Emailverkehr darlegen.
Natürlich vorausgesetzt, der Verkäufer hat so eine Formulierung nicht mitbekommen.

"Der Kaufantrag-Trick ..."
Auch dies kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Gültig ist, was im Kaufvertrag steht, nicht die Angaben in einem "KaufANtrag". Und wenn der Verkäufer den Kaufvertrag korrekt ausgefüllt hat (das sollte, was die Fahrzeugangaben betrifft, ohnehin besser er als Verkäufer machen), wo ist dann das Problem?

"Der Scheck-Trick:"
Davon abgesehen, dass man da ohnehin mit dem Klammerbeutel gepudert sein müsste, würde wohl jeder Normaldenkende auch in anderen Situationen bei einem "sauberen" gedeckten Scheck eventuelle Überzahlungen erst zurück überweisen, wenn der Scheckbetrag auf dem eigenen Konto eingegangen ist.

Der Hehler-Trick: ... Alle Vorbereitungen mit dem Händler laufen über das Internet, die Fahrzeugübergabe findet an ungewöhnlichen Orten statt, etwa auf einem Rasthof. Und es wird auf Barzahlung bestanden."

Und was ist bei einem sauberen Gebrauchtwagenkauf anders (vielleicht vom Rasthof mal abgesehen)? Auch da läuft die Kommunikation übers Internet bis sich der Interessent zum Verkäufer aufmacht, und bezahlt wird unter Privaten ohnehin bar (sollte selbst bei einigen 10000 Euronen nicht ungewöhnlich sein).
Ein paar Sätze weiter unten steht es ja auch.

"Der Strohmann-Trick: Ein professioneller Händler bietet einen Gebrauchtwagen an. Bei weiteren Verhandlungen erfahren Interessenten dann, dass er das Fahrzeug im privaten Kundenauftrag veräußert und nur als Vermittler auftritt. Der Clou: So schließt der Händler die gesetzliche Sachmängelhaftung aus"

Dann müsste ja wohl der imaginäre Privatverkäufer als Fahrzeughalter in den Papieren stehen. Wie soll das gehen, wenn das Auto dem Autohaus gehört?
Tritt er tatsächlich als Vermittler auf und das Auto gehört wirklich einem privaten Kunden, hat der Käufer ohnehin keine gesetzliche Sachmängelhaftung, die Händler im Gegensatz zu Privatverkäufern gewähren müssen - Vermittler hin oder her.