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Erstattung geht doch gar nicht...


05.09.2001 13:04 - Gestartet von beobachter01
Erstattungen im offenen CallbyCall sind doch gar nicht möglich, weil der CbC-Anbieter den Endkunden nicht kennt. Lediglich die DTAG kennt den Kunden aufgrund der Rufnummer und der Zuordnung des Anschlusses. Also, es wird da zwar schön was geredet von 'Softwareumstellung etc. ' aber passieren wird nichts.
Überhaupt, hat irgendjemand jemals schon einmal eine Erstattung auf der DTAG Rechnung gesehen? ( von einem CbC-Anbieter versteht sich )
Ich vermute, nach einiger Zeit wird die Sache ( so wie vieles andere ) einfach vergessen sein, es wird wieder aktuelleres geben, über das geredet werden muss.
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[1] Erstattung geht doch gar nicht...??? Geht doch! :-)
04155 antwortet auf beobachter01
05.09.2001 13:27
Benutzer beobachter01 schrieb:
Erstattungen im offenen CallbyCall sind doch gar nicht möglich, weil der CbC-Anbieter den Endkunden nicht kennt. Lediglich die DTAG kennt den Kunden aufgrund der Rufnummer und der Zuordnung des Anschlusses. Also, es wird da zwar schön was geredet von 'Softwareumstellung etc. ' aber passieren wird nichts.

Bezahl einfach Deinen Rechnungsanteil eines CbC-Anbieters nicht. Nach einiger Zeit wirst Du den Anbieter nicht mehr nutzen können, weil Du vom Anbieter gesperrt wurdest :-)

Überhaupt, hat irgendjemand jemals schon einmal eine Erstattung auf der DTAG Rechnung gesehen? ( von einem CbC-Anbieter versteht sich ) Ich vermute, nach einiger Zeit wird die Sache ( so wie vieles andere ) einfach vergessen sein, es wird wieder aktuelleres geben, über das geredet werden muss.

JA! Viatel hatte einmal ein 30-Minuten-Gespräch zu einem Mobilfunkanschluss berechnen wollen, wo ich zur gleichen Zeit aber über einen anderen Anbieter ins Festnetz telefoniert habe. Das musste rückerstattet werden, weil man bei einem Analoganschluss nun mal nicht zwei Gespräche auf einmal führen kann :-)
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[1.1] ojay antwortet auf 04155
05.09.2001 13:50
Benutzer 04155 schrieb:
Benutzer beobachter01 schrieb:
Erstattungen im offenen CallbyCall sind doch gar nicht möglich, weil der CbC-Anbieter den Endkunden nicht kennt.
Lediglich die DTAG kennt den Kunden aufgrund der Rufnummer und der Zuordnung des Anschlusses. Also, es wird da zwar

Bezahl einfach Deinen Rechnungsanteil eines CbC-Anbieters nicht. Nach einiger Zeit wirst Du den Anbieter nicht mehr nutzen können, weil Du vom Anbieter gesperrt wurdest :-)

Du wirst höchstens von der Telekom gesperrt (wenn der Betrag auf 150 DM anwächst), denn woher soll die Telekom wissen welchen Betrag, für welchen CbC-Provider, Du nicht bezahlst bzw. um einen Betrag kürzt oder nicht bezahlst?!?
Wenn es z.B. zweimal DM 3,11 auf der Rechnung stehen, dann weiss die DTAG sicher, "oh, der Kunde überweist die DM 3,11 von Mobilcom nicht..." ;-) Auch bei unterschiedlichen Werten macht sich die DTAG nicht die Mühe herauszufinden was da nicht überwiesen worden ist. Kann sie auch nicht.Ich habe mir den Rechnungswirrwar mal zeigen lassen. Viele bunte Zahlen...
Überhaupt, hat irgendjemand jemals schon einmal eine Erstattung auf der DTAG Rechnung gesehen? ( von einem CbC-Anbieter versteht sich )

JA! Viatel hatte einmal ein 30-Minuten-Gespräch zu einem Mobilfunkanschluss berechnen wollen, wo ich zur gleichen Zeit ...
in diesem Fall wendet man sich auch den den CbC-Anbieter direkt der dann reagieren kann und ggf. erstatten kann.

Tschüüs

Olaf
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[2] adson antwortet auf beobachter01
05.09.2001 13:28
Benutzer beobachter01 schrieb:
Erstattungen im offenen CallbyCall sind doch gar nicht möglich, weil der CbC-Anbieter den Endkunden nicht kennt. Lediglich die DTAG kennt den Kunden aufgrund der Rufnummer und der Zuordnung des Anschlusses. Also, es wird da zwar schön was geredet von 'Softwareumstellung etc. ' aber passieren wird nichts.
Überhaupt, hat irgendjemand jemals schon einmal eine Erstattung auf der DTAG Rechnung gesehen? ( von einem CbC-Anbieter versteht sich ) Ich vermute, nach einiger Zeit wird die Sache ( so wie vieles andere ) einfach vergessen sein, es wird wieder aktuelleres geben, über das geredet werden muss.

Warum sollte eine Erstattung nicht möglich sein, diese geht doch rufnummernbezogen zu erfassen. Ich hatte schon mal eine Gutschrift von 01051.

Kwent
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[3] fr@nky antwortet auf beobachter01
05.09.2001 13:30
Benutzer beobachter01 schrieb:
Überhaupt, hat irgendjemand jemals schon einmal eine Erstattung auf der DTAG Rechnung gesehen? ( von einem CbC-Anbieter versteht sich )

Klar doch ( Interoute ).

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[4] filmin antwortet auf beobachter01
05.09.2001 14:24
Benutzer beobachter01 schrieb:
Erstattungen im offenen CallbyCall sind doch gar nicht möglich, weil der CbC-Anbieter den Endkunden nicht kennt. Lediglich die DTAG kennt den Kunden aufgrund der Rufnummer und der Zuordnung des Anschlusses.

Wenn das so wäre, würden die CbC-Anbieter nie die Rechnungsdaten (rufnummerbezogen) zur Abrechnung an die Telekom weitergeben können, und auch dann nie den Rechnungsbetrag vom Kunden bekommen!

filmin
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[4.1] fb antwortet auf filmin
05.09.2001 14:40
Benutzer filmin schrieb:
Benutzer beobachter01 schrieb:
Erstattungen im offenen CallbyCall sind doch gar nicht möglich, weil der CbC-Anbieter den Endkunden nicht kennt.
Lediglich die DTAG kennt den Kunden aufgrund der Rufnummer und
der Zuordnung des Anschlusses.

Wenn das so wäre, würden die CbC-Anbieter nie die Rechnungsdaten (rufnummerbezogen) zur Abrechnung an die Telekom weitergeben können, und auch dann nie den Rechnungsbetrag vom Kunden bekommen!

An der Begründung, die da von Mobilcom kam, erscheinen eigentlich viele Punkte unglaubwürdig. Ich persönlich habe mich beim Lesen der Meldung neben den hier bereits angesprochenden Punkten auch noch gefragt, ob denn bei Mobilcom noch nie zuvor Gutschriften im offenen Call-by-Call vorgekommen sind, so daß erst jetzt die Abrechnungssoftware drauf angepaßt werden muß. Immerhin ist Mobilcom eine Firma, die es quasi als erste nach der Liberalisierung Call-by-Call angeboten hat und somit am längsten (seit mehr als 3 Jahren) Call-by-Call Dienste anbietet.
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[4.1.1] Mobilcom: Keine Erstattung strittiger Beträge
fb antwortet auf fb
06.10.2001 14:08
Falls sich noch jemand dafür interessiert: Mobilcom hat mir auch weiterhin auf der aktuellen Rechnung die Aufpreise für die 01019-Gespräche in die ausländischen Mobilfunknetze aus dem Juli nicht erstattet. Soviel zu Versprechungen der Mobilcom...

Erst: Erhöhte Preise nicht ankündigen

Dann: Rückerstattung versprechen, aber aus "technischen" Gründen verschieben

Am Ende scheinen es alle vergessen zu haben. Tja, damit hatte man bei der Mobilcom wohl von Anfang an gerechnet. Und wieder einmal führen die betrügerischen Machenschaften der Mobilcom zum Erfolg.