Benutzer grafkrolock schrieb:
Zwar muß letztlich jeder selbst entscheiden, wo er seine Karre anbieten will, aber ich höre öfter von Leuten, die "günstig" ein Auto ersteigert haben als von solchen, die für ein verkauftes bei eBay einen "guten Preis" erhalten hätten. Vermutlich ist man bei hochpreisigen Waren allgemein besser bedient, wenn man eine herkömmliche Verkaufsplattform wählt und den Preis von Vornherein festlegt. Runtergehen kann man immer noch, wenn die Resonanz zu gering ist.
Die Einstellung höherpreisiger Artikel bei 1 Euro Startpreis ist doch eigentlich nur mit der Fehleinschätzung des Wertes zu begründen.
Dazu vielleicht noch eine Portion Übermut, aber eben hauptsächlich der Gedanke, dass der Gegenstand, bei nicht überzeugendem Gebot, mal eben schnell als defekt oder nicht mehr aktueller Beschaffenheit deklariert wird und somit der bereits "unterzeichnete" Vertrag annuliert werden kann.
Gegengebote über andere, eigene oder "befreundete" Accounts, sind dann letztendlich auf Grund der Gebühren teurer und Wiedereinstellungen auffälliger.
Das Urteil ist ein wichtiger Schritt zu einer fairen Möglichkeit, vielleicht mal ein Schnäppchen zu machen, was, u.a., ja auch die eigentliche Geschäftsidee von ebay ist/war.