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LTE


29.11.2013 22:56 - Gestartet von HändyBär
Wo doch besonders in Telekommunikation alles so schön reguliert und fremdbestimmt wird. Die LTE-Lizenzauflagen der "digitalen Dividende" waren so lau, dass diese nach ein paar LTE-Funkmasten auf dem Dorf bereits erfüllt waren. LTE wird nunmehr nur noch in Großstädten mit lukrativem KPI und anderen bereits vorhandenen Breitbandlösungen gebaut.

Auszug aus Wikipedia:
Versorgungsverpflichtungen
Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben wird eine spezielle Versorgungsverpflichtung für die Frequenzen im Bereich 800 MHz vorgesehen. Der Lizenzinhaber ist danach verpflichtet, in allen Bundesländern bei der Nutzung für diese Frequenzen stufenweise Gebiete nach Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Ein Überblick unterversorgter Gemeinden und Teilgemeinden wurde der Bundesnetzagentur von den Bundesländern gemeldet.
Priorität 1: Unversorgte Regionen (Städte, Gemeinden oder zusammenhängende bebaute Ortsteile mit einer Einwohnerzahl bis zu 5000)
Priorität 2: Als grundsätzlich unterversorgt geltende Regionen (Städte, Gemeinden oder zusammenhängende bebaute Ortsteile mit einer Einwohnerzahl von mehr als 5000 und bis zu 20.000
Priorität 3: Als grundsätzlich versorgt geltende Regionen (Städte, Gemeinden oder zusammenhängende bebaute Ortsteile mit einer Einwohnerzahl von mehr als 20.000 und bis zu 50.000
Priorität 4: Als grundsätzlich flächendeckend versorgt geltende Regionen (Städte, Gemeinden oder zusammenhängende bebaute Ortsteile mit einer Einwohnerzahl von mehr als 50.000.
Ab dem 1. Januar 2016 ist in jedem Bundesland ein Versorgungsgrad von mindestens 50 % zu erreichen. Der Netzausbau der Stufe 2 darf erst erfolgen, wenn mindestens 90 % Stufe 1 versorgt werden. Für die weiteren Stufen gilt: Stufe 3 - mindestens 90 % der Stufe 2 werden versorgt, Stufe 4 - die Versorgung von mindestens 90 % der Stufe 3 ist gesichert.