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statische Drossel konform mit Netzneutalität


27.05.2013 07:21 - Gestartet von krassDigger
einmal geändert am 27.05.2013 07:21
Eine statische Bandbreitenbegrenzung ist keine Verletzung der Netzneutralität, wenn die Pakete weiterhin unabhängig vom Inhalt gleich behandelt werden, also bei Überschreiten der zulässigen Bandbreite mit der gleichen Wahrscheinlichkeit gedropped werden, was dem Verhalten einer physikalisch überlasteten Leitung entspricht.

Es wird nur dann die Netzneutralität verletzt, wenn eine unterschiedliche Drosselung oder Bevorzugung auf bestimmte Dienste, IP-Adressen oder TCP bzw. UDP-Ports wirkt.

Selbstverständlich sind Backbone-Netze überbucht, denn würde man die maximale Bandbreite der Endkunden einer größeren Stadt addieren so wäre man bereits bei einem Vielfachen der gesammten Backbonebandbreite in Deutschland. Das alle gleichzeitig die volle Bandbreite ziehen ist somit schonmal ausgeschlossen und lässt sich wirtschaftlich auch gar nicht ermöglichen. Volumenpakete sind da die einzige logische und in Bezug auf Netzneutralität vollkommen konforme Konsequenz. Der Wettbewerb kann dann über die Größe und den Preis der Volumenpakete geführt werden, statt über Flatrate-Versprechungen die nicht zu halten sind.

Das von einigen Providern abseits des Internets in separatem PVC mit privaten IP-Adressen bereitgestellte IPTV (Entertain, VodafoneTV oder Alice HomeTV) wird als Multicast übertragen, sodass der Stream in der Backbone nur einmal übertragen wird, und nicht für jeden Endkunden der gerade schaut separat, wie dieses bei VoD-Portalen im Internet der Fall ist. Dadurch wird die Backbone viel weniger belastet und es ist technisch gerechtfertigt, dass dieses nicht zum Traffic-Paket zählt. Auch ist für jemand der an VoD-Nutzung interessiert ist die Trafficgrenze und Drosselung bei Vertragsabschluss bekannt, sodass er hier direkt ein größeres Paket oder einen anderen Anbieter auswählen kann.

Selbstverständlich müsste eine DE-CIX-Anbindung der Telekom ausreichend dimensioniert sein und würde dann den Datenfluss ins Telekomnetz hinein wesentlich verbessern. Die Telekom verfolgt jedoch den Ansatz sich als vermeintlich höherwertiges Netz zu positionieren und für die Trafficeinleitung durch Contentanbieter Gebühren verlangen zu wollen, was mehr dem "Sender-party-pays"-Ansatz von Briefpost oder Telefonnetz entspricht, nicht jedoch dem Ansatz des Internets, das beide Seiten also Sender und Empfänger ihren Teil für den Zugang bezahlen. Man kann sich jetzt entweder sagen, man sollte die Telekom als großen Netzbetreiber verpflichten für entsprechende Netzzusammenschaltung am DE-CIX zu sorgen, oder die Endkunden die Probleme die sich aus der nicht vorhandenen Anbindung ergeben spüren und im Wettbewerb darüber abstimmen lassen, ob ihnen die Netzqualität - auch in Hinblick auf die Kostenerhöhung bei Vielnutzern - ausreicht.
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[1] trzuno antwortet auf krassDigger
27.05.2013 11:29
Benutzer krassDigger schrieb:
Man kann sich jetzt entweder sagen, man sollte die Telekom als großen Netzbetreiber verpflichten für entsprechende Netzzusammenschaltung am DE-CIX zu sorgen,

Das wäre natürlich optimal.

Allerdings dürften bei der Telekom selbst 100 GBit wahrscheinlich sofort überlastet sein, da dann ja jeder nur noch über den DE-CIX routen und eigene kostenpflichtige Peeringverbindungen kappen würde.
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[2] Kai Petzke antwortet auf krassDigger
27.05.2013 12:42
Benutzer krassDigger schrieb:
Eine statische Bandbreitenbegrenzung ist keine Verletzung der Netzneutralität, wenn die Pakete weiterhin unabhängig vom Inhalt gleich behandelt werden,

Bei einer Bandbreitenbeschränkungen auf 1 MBit/s werden pro Sekunde 83 Pakete zu 1500 Byte oder 833 Pakete zu 150 Byte durchgelassen. Also werden die Pakete sehr wohl abhängig vom Inhalt - nämlich konkret abhängig von der im IP-Header verzeichneten Länge des Inhalts - ungleich behandelt. Klar haben wir uns alle daran gewöhnt, dass die Provider ihre Produkte danach differenzieren, es ändert aber nichts daran, dass es eine Ungleichbehandlung der Pakete ist und die Abkehr vom "best-effort"-Prinzip.


Kai
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[2.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf Kai Petzke
27.05.2013 13:34
Benutzer Kai Petzke schrieb:

Benutzer krassDigger schrieb:

Eine statische Bandbreitenbegrenzung ist keine Verletzung der Netzneutralität, wenn die Pakete weiterhin unabhängig vom Inhalt gleich behandelt werden,

Bei einer Bandbreitenbeschränkungen auf 1 MBit/s werden pro Sekunde 83 Pakete zu 1500 Byte oder 833 Pakete zu 150 Byte durchgelassen.

Logisch.

Also werden die Pakete sehr wohl abhängig vom Inhalt - nämlich konkret abhängig von der im
IP-Header verzeichneten Länge des Inhalts - ungleich behandelt.

Das stimmt zwar, scheint mir aber an der Sache etwas vorbei zu gehen. Dem Kunden geht es ja nicht darum, dass die individuellen Datenpakete gleich behandelt werden, sondern darum, dass er Nutzinhalte an Daten in einer gewissen Menge - also "Datenvolumen" - übertragen kann.

Klar haben wir uns alle daran gewöhnt, dass die Provider ihre Produkte danach differenzieren, es ändert aber nichts daran, dass es eine Ungleichbehandlung der Pakete ist und die Abkehr vom "best-effort"-Prinzip.

Die "Ungleichbehandlung der Pakete" geschieht hier aber gerade in einer Weise, die bewirkt, dass die übertragenen Dateninhalte im Ergebnis gleich behandelt werden, egal wie groß die jeweiligen Pakete sind.
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[2.2] trzuno antwortet auf Kai Petzke
27.05.2013 14:23
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer krassDigger schrieb:
Eine statische Bandbreitenbegrenzung ist keine Verletzung der Netzneutralität, wenn die Pakete weiterhin unabhängig vom Inhalt gleich behandelt werden,

Bei einer Bandbreitenbeschränkungen auf 1 MBit/s werden pro Sekunde 83 Pakete zu 1500 Byte oder 833 Pakete zu 150 Byte durchgelassen. Also werden die Pakete sehr wohl abhängig vom Inhalt - nämlich konkret abhängig von der im IP-Header verzeichneten Länge des Inhalts - ungleich behandelt.

Falsch

First-in = first-out

d.h. die Datenpakete werden in einem Puffer in der Reihenfolge abgearbeitet in der sie am Netzknoten ankommen und falls zu viele Pakete ankommen dann werden halt so lange welche verworfen, bis der Puffer wieder ein weiteres Paket aufnehmen kann.
Kleine Pakete werden dabei normalerweise nicht bevorzugt, obwohl das sogar Sinn machen würde, denn zB VoIP hat sehr kleine Pakete und von denen möchte man ja möglichst keines verlieren, da sich das auf die Sprachqualität auswirkt.

Dazu kommen dann die TCP Mechanismen (FlowControl) die dafür sorgen, dass TCP/IP Verbindungen selbsttätig dynamisch ihre Geschwindigkeit runter regulieren, wenn Pakete verloren gehen.

Das ganze ist ausserdem völlig unabhängig davon mit welcher Geschwindigkeit eine Leitung läuft und ob diese Geschwindigkeit durch die Synchronisation begrenzt ist oder durch eine Drosselung auf eine vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit.

Auch bei einer voll synchronisierten und freigeschalteten 16 Mbit/s Leitung kommen bei einem schnellen Server erst einmal mehr Datenpakete am POP an als die Leitung schafft. Durch die FlowControl stellt sich der Sender dann erst auf eine passende Geschwindigkeit ein.

Manche Kundenseitigen Router können die VoIP Empfangs-Qualität sogar über diesen Mechanismus von der Empfängerseite aus beeinflussen, indem der Router selbst den ankommenden Datenverkehr vor der Übergabe ins LAN noch einmal um zB 10% drosselt (d.h. entsprechend viele Datenpakete verwirft). Dadurch stellen sich dann die TCP/IP Sessions automatisch so ein, dass am Anschluss in Summe nur 90% der möglichen Bandbreite genutzt wird.

Das hat die Auswirkung, dass beim Provider im Leitungs Puffer quasi immer genug Platz für ankommende UDP VoIP Datenpakete ist und diese nicht durch anderen TCP Verkehr verdrängt werden können. Man reserviert sich so quasi selber, ohne Zutun des Providers, Bandbreite für VoIP auf seinem Anschluss.
In Senderichtung priorisiert so ein Router natürlich auch die eigenen VoIP Pakete.

Vorteil:
Bessere VoIP Qualität, wenn die Leitung gerade möglichst voll durch Downloads ausgelastet wird.

Nachteil:
zB 10% der Bandbreite ist nicht für TCP Verkehr nutzbar.
ggf. steuern das intelligente Router aber sogar dynamisch, je nach VoIP Bedarf.
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[2.3] krassDigger antwortet auf Kai Petzke
27.05.2013 20:40

einmal geändert am 27.05.2013 20:51
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Bei einer Bandbreitenbeschränkungen auf 1 MBit/s werden pro Sekunde 83 Pakete zu 1500 Byte oder 833 Pakete zu 150 Byte durchgelassen. Also werden die Pakete sehr wohl abhängig vom Inhalt - nämlich konkret abhängig von der im IP-Header verzeichneten Länge des Inhalts - ungleich behandelt. Klar haben wir uns alle daran gewöhnt, dass die Provider ihre Produkte danach differenzieren, es ändert aber nichts daran, dass es eine Ungleichbehandlung der Pakete ist und die Abkehr vom "best-effort"-Prinzip.

Betrachtet man einen DSL-Zugang der physikalisch 1 Mbit schafft mit einem viel schnelleren DSL-Zugang der am BRAS softwaremässig auf 1 Mbit gedrosselt ist, so ergibt sich ein vergleichbares Verhalten, nämlich das sobald z.B. 1,1 Mbit ankommen zufällig Pakete gedropped werden. Es werden hierbei keine Pakete gezählt sondern Datenvolumen, die Anzahl spielt keine Rolle, selbstverständlich können mehr kleine Pakete als große Pakete pro Datenvolumen verschickt werden. Je nach Konfiguration hat der gedrosselte Anschluss den Vorteil das auch mal kurzzeitige Bursts erlaubt sind, also ein Überschreiten der erlaubten Bandbreite für ein paar Sekunden, wenn davor entsprechend weniger Traffic war. So werden kurzzeitige Peaks wie Websiteaufrufe nicht gebremst aber längere Downloads bleiben im Limit. Das ist bei einem physikalisch begrenzten Anschluss natürlich nicht möglich. Sind keine Bursts erlaubt so ist die Charakteristik gleich als gäbe es ein Stück langsame Leitung in der Strecke.
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[2.3.1] hurius antwortet auf krassDigger
27.05.2013 21:53
Aber darum geht es doch garnicht? Oder?
Es geht um die Politik des Unternehmens, welches einfach mal so 1996 ein komplettes Telekommunikationsnetz GESCHENKT bekommen hat!
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[2.3.1.1] krassDigger antwortet auf hurius
27.05.2013 22:45

2x geändert, zuletzt am 27.05.2013 22:49
Hier wird ja wieder alles schön durcheinander geworfen. Die Privatisierung hätte man anders machen können, aber man kann die Zeit nicht zurückdrehen. Heute hat die Telekom weder ein Monopol auf Endkundenanschlüsse die über die entbündelte TAL oder über Bitstream von allen möglichen Anbietern realisiert werden können, noch hat sie wegen ihrer Vergangenheit eine gesetzliche oder moralische Verpflichtung für immer diese all-you-can-Eat-Tarife zum gleichen Preis anzubieten. Höhere Preise und schlechtere Konditionen der Telekom-Endkundenanschlüsse erfreut die Wettbewerber, es schadet vielleicht der Telekom mehr als es nützt. Aber das bestimmen einzig und alleine die Kunden, die jetzt entweder sagen, ja ich zahle dort mehr und bekomme eine bessere Leistung, Qualität und Service, oder nein das ist es mir nicht Wert ich wechsel zu einem anderen Anbieter. Vor dieser Entscheidung hab ich Respekt, aber nicht vor einem Rumgeflenne nach dem Motto "böse Telekom, hat damals das Netz geschenkt bekommen, nun erwarte ich das ich so viel Traffic machen kann wie ich will und alles billig ist, die Politik soll doch bitte irgendwie eingreifen und machen das ich billige Preise habe, ohne das ich den Hintern aus dem Sessel bewegen muss und einen anderen Anbieter zu suchen"
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[2.3.1.1.1] hurius antwortet auf krassDigger
31.05.2013 20:27
Benutzer krassDigger schrieb:
[...] Vor dieser
Entscheidung hab ich Respekt, aber nicht vor einem Rumgeflenne nach dem Motto "böse Telekom, hat damals das Netz geschenkt bekommen, nun erwarte ich das ich so viel Traffic machen kann wie ich will und alles billig ist, die Politik soll doch bitte irgendwie eingreifen und machen das ich billige Preise habe, ohne das ich den Hintern aus dem Sessel bewegen muss und einen anderen Anbieter zu suchen"


Ich bin wohl noch in der Lage einen Hintern aus dem Sessel zu bewegen, was ich hier offenlege sind die harten Fakten- Denn ich fühle mich dem Fokuschef verpflichtet es ihm gleichzutun. FAKTEN FAKTEN FAKTEN !