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30.09.2012 13:32 - Gestartet von iopo
"...dass die Verbraucher nach EU-Recht einen automatischen und kostenlosen Anspruch auf eine zweijährige Garantie haben".

"es aber versäumt darauf hinzuweisen, dass die Verbraucher nach EU-Recht einen automatischen und kostenlosen Anspruch auf eine zweijährige Garantie haben".

Völliger Blödsinn. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Anbieters. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren bezieht sich auf Mängel, die nachweislich schon bei Übergabe des Produktes vorhanden waren, wobei nach 6 Monaten die Beweislast beim Kunden liegt.