Benutzer uwm schrieb:
Die Verwirrung bei den meisten Kunden mit Garantie, Gewährleistung, wer ist Ansprechpartner, wie lange gilt was, was ist zu beachten ist doch schon groß genug. Da erwarte ich gerade von einer Fachseite das richtig darzustellen.
Gewährleistung -> Händler->2 Jahre -> gesetzlich vorgeschrieben -> nach 6 Monaten Beweislastumkehr.
Garantie -> Freiwillige Leistung des Herstellers.
Nun ja, ich erwarte eigentlich von KEINEM Hersteller, dass er mich darüber aufklärt (auch wenn ich sonst eher nicht den Firmenversteher gebe). Das sollte der Verbraucher eigentlich schon vorher wissen.
Apple bietet 1Jahr Herstellergarantie, 2 Jahre Gewährleistung,
Letztere "bietet" nicht Apple, sondern es handelt sich um eine gesetzliche Vorgabe. Im Übrigen ist dafür auch der Händler der Ansprechpartner des Kunden und nicht der Hersteller.
und eine kostenpflichtige Verlängerung der Herstellergarantie. Empfinde ich jetzt nicht als schlimm, kann ich mich als Kunde ja frei entscheiden was ich möchte.
Eben, und Kunden die zwischen diesen Begriffen unterscheiden können, können sich auch sachgerechter entscheiden, was sie in Anspruch nehmen.