Benutzer Thomas Michel schrieb:
Benutzer handyfoner schrieb:
Sollte Gewährleistung heissen und nicht Garantie....Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, Garantie eine freiwilliger des Herstellers/Händlers
Das stimmt! Allerdings handelt es sich bei der Textpassage
"es aber versäumt darauf hinzuweisen, dass die Verbraucher nach EU-Recht einen automatischen und kostenlosen Anspruch auf eine zweijährige Garantie haben"
um ein Zitat der Frau Reding.
Grüße
Th. Michel
stimmt....Teltarif könnte hier den Fehler aus dem Originaltext aufgreifen und auf die falsche Verwendung des Begriffes "Garantie" hinweisen.