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Behörde, Obrigkeitsstaat, Transparenz...


20.08.2012 14:40 - Gestartet von fe rnwe h
einmal geändert am 20.08.2012 14:41
was speichern. z.B. die pol. Meldeämter mehr als erlaubt?
Seit 1933 bis 1945 auch zu mörderishen Verbrechen an den Bürgern.
Und sind diese Daten (z.B. "rass. Herkunft" nach den NS-Gesetzen) immer noch vorhanden?
Keiner kann es prüfen es gibt weder Gesetz noch Ordnung.

In freien Ländern z.B. NL, FR (begrenzte Meldepflicht) GB, US, AUS, NZ... braucht der Staat nicht aus Angst vor seinen Bürgern eine poliz. Meldesystem und -Gesetz... Dort reicht ein Verkehrsamt ubd ein Finanzamt.

DEshalb haben unterschwellig mehr Deutsche Bedenken, mehr Daten als nötig z.B. durch digitale Behördenwege an diese unübersichtlichen Dienste zu übermitteln.