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Pflicht zur Bereitstellung....


24.04.2012 20:08 - Gestartet von spunk_
hallo,

gibt es eigentlich überhaupt eine bank die dies tut?

also dem Kunden (verpflichtend) eien startbare CD oder DVD mit einem eiogenen Betriebssystem und einem eigenen Zugang zur Internetoberfläche der Bank bereitstellen?


bisher ist es doch allgemein akzeptiert dass der Kunde die Daten in fremde Programme (Betriebssystem und browser) und in fremde Geräte (Rechner und Tatstaur) einträgt.
(obwohl strang genommen die AGB sogar aussagen wollen, dass eben die Daten nicht an Fremde gegeben werden sollen)
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[1] Kai Petzke antwortet auf spunk_
25.04.2012 11:58
Benutzer spunk_ schrieb:
hallo,

gibt es eigentlich überhaupt eine bank die dies tut?

also dem Kunden (verpflichtend) eien startbare CD oder DVD mit einem eigenen Betriebssystem und einem eigenen Zugang zur Internetoberfläche der Bank bereitstellen?

Das hilft aber nicht gegen Viren, die das BIOS befallen: Es ist ja das BIOS, das das Betriebssystem von der CD/DVD in den Hauptspeicher lädt, und dabei kann das BIOS dieses System modifizieren, insbesondere also Schadcode einschleusen. Die eigene CD/DVD erhöht somit zwar die Hürde für die Phisher, macht aber den "virtuellen Bankraub" leider ebenfalls unmöglich.

Im konkreten Fall hat der User zudem wohl 10 TANs auf einmal in ein Formular eingegeben, weswegen ihm der BGH auch Leichtsinn vorgeworfen hat. Hätte der User nur eine TAN eingegeben, und das an einer Stelle, wo man auch eine TAN eingeben muss, zum Beispiel bei einem selbst erteilten Überweisungsauftrag (den ein Schädling im Browser unsichtbar nach Griechenland umleitet), dann wäre das Urteil wahrscheinlich anders ausgefallen.


Kai
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[1.1] spunk_ antwortet auf Kai Petzke
25.04.2012 12:40
Benutzer Kai Petzke schrieb:

Das hilft aber nicht gegen Viren, die das BIOS befallen: Es

also auch noch spezielle Zugangsapparate bereitstellen.

der erste Schritt ist mit dem CHIP-TAN Apparat ja schon gemacht.
die Spekulationen können also starten bis wann die Internetdienstleistung der Bank nicht mehr mit gewöhnlichen Geräten akzeptiert werden wird.