Internet-Banking-Betrug: Bande von Online-Kriminellen verhaftet
Erneuter Schlag gegen Online-Kriminelle
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Die Polizei hat einer international
agierenden Bande von Betrügern beim Online-Banking das Handwerk
gelegt. In Rumänien wurden zwölf Personen festgenommen, wie ein
Sprecher des baden-württembergischen Landeskriminalamts heute
mitteilte. Im Zusammenarbeit mit den dortigen Sicherheitsbehörden
wurden Anfang des Monats rund 30 Wohnungen in Rumänien und im
Südwesten durchsucht. Der Schaden wurde mit mindestens einer Million
Euro angegeben.
Erneuter Schlag gegen Online-Kriminelle
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Der Bande sollen 27 Mitglieder im Alter zwischen 22 bis 40 Jahren
angehören. Sie sollen seit mehreren Jahren mit Phishing-Attacken
Zugangsdaten beim Online-Banking ausgespäht und so Gelder von den
ausspionierten Bankkonten auf eigene Konten abgezweigt haben. Der
mutmaßliche Programmierers der Software, mit dem die Konten
ausgespäht wurden, wohnt laut Mitteilung im Landkreis Reutlingen.
Auch bei dem 31-Jährige habe eine Durchsuchung stattgefunden. In
Deutschland gab es keine Festnahmen.
BGH: Vorsicht der Nutzer gefragt
Bankgeschäfte im Internet sind immer wieder ein gern gewähltes Ziel von Cyber-Kriminellen. Erst im April warnte das Berliner Landeskriminalamt (LKA) vor Onlinebanking-Betrügern, die per Handy angeforderte TAN-Nummer abgegriffen und diese dazu genutzt haben, Geld auf andere Konten zu überweisen.
Erst vor wenigen Monaten entschied der Bundesgerichtshof, dass Bankkunden, die auf gefälschten Webseiten ihre TAN-Codes angeben, selbst für den Schaden durch betrügerische Überweisungen haften müssen (Az.: XI ZR 96/11), unabhängig davon, ob der eigene Kreditrahmen überschritten wird. Als Begründung gab das Gericht an, dass Kunden selbst auf "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt" achten müssten. In dem Urteil zugrunde liegenden Fall hatte ein pensionierter Bahnbeamter aus Nordrhein-Westfalen geklagt, nachdem von seinem Konto 5 000 Euro nach Griechenland überwiesen worden waren. Zuvor hatte er laut eigenen Angaben beim Online-Banking insgesamt zehn TAN-Codes auf einer vermutlich gefälschten Website eingegeben.
Bei dem im April gefallenen Urteil ließ der zuständige Richter allerdings die seit Herbst 2009 geltende verbraucherschützende Vorschrift außer Acht, da sie zum Zeitpunkt der Überweisung noch nicht in Kraft getreten war. Diese beschränken die Haftung von Bankkunden auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. So hätte das Urteil nach aktueller Rechtslage unter Umständen anders ausfallen können.