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Stimmungsmache gepaart mit Unwissen...


26.01.2013 18:51 - Gestartet von nucleardirk
Ich finde diesen Schritt der Gema vollkommen OK, es ist immer wiedder erstaunlich wie die Leute sich über jedliche Sperre bei Youtube aufregen und diese der GEMA in die Schuhe schieben, und das ohne überhaupt 0,5% Backgorundwissen über die Gema und dem Konstrukt dahinter zu haben.
Meiner Meinung nach hat Youtube die GEMA damit sehr gezielt zum Buhmann instrumentalisiert, und das mit Absicht! Denn so kommen die Leute auch nicht auf die Idee sich mal zu überlegen wie viel Geld Google mit Youtube denn so auf Kosten anderer scheffelt und ob das auch so ok ist wie Youtube es immer gerne aussehen lässt. So wie die Gema 2 Seiten der Medallie hat (in manchen Belangen ist sie nämlich sehr hilfreich - z.B. um Lizenzen von Künstlern anderer Verwertunsggesellschaften zu bekommen die man sonst mit Frau Lady gaga, Herrn Bohlen oder Lars Urlich selber verhandeln müsste) - Yotube ist beileibe nicht der Unschuldsengel wie er sich immer gerne darstellt.

Aber - ohne Background ist es halt schwer mehr als "schwarz" und "weiss" zu sehen...Leider!
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[1] ippel antwortet auf nucleardirk
26.01.2013 19:54
Benutzer nucleardirk schrieb:
Aber - ohne Background ist es halt schwer mehr als "schwarz" und "weiss" zu sehen...Leider!

Das stimmt natürlich. Und es wäre nichts gegen die GEMA einzuwenden, wäre sie eine freiwillige Vereinigung von Künstlern. Dann hätten die Künstler und damit die GEMA das Recht jeden noch so hohen Betrag zu fordern. Der Künstler ist schließlich Eigentümer seines Werkes.

Ab er so ist es eben leider nicht. Die GEMA hat staatlicherseits eben weitaus mehr Rechte als der normale Bürger. Muß der normale Bürger Ansprüche erst nachweisen, ist das bei der GEMA umgekehrt. Hier muß derjenige, der Musik spielt, nachweisen, daß er nur GEMA-freie Musik spielt. Das ist eines Rechtsstaats unwürdig.

Und das ist bei weitem nicht alles, was die GEMA "gleicher" macht als andere Bürger.

Solange der Staat die GEMA mit Sonderrechten versorgt, ist jede Kritik an der GEMA mehr als nur angebracht.
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[1.1] nucleardirk antwortet auf ippel
26.01.2013 20:14

einmal geändert am 26.01.2013 20:15
Benutzer ippel schrieb:
Benutzer nucleardirk schrieb:
Aber - ohne Background ist es halt schwer mehr als "schwarz" und "weiss" zu sehen...Leider!

Das stimmt natürlich. Und es wäre nichts gegen die GEMA einzuwenden, wäre sie eine freiwillige Vereinigung von Künstlern. Dann hätten die Künstler und damit die GEMA das Recht jeden noch so hohen Betrag zu fordern. Der Künstler ist schließlich Eigentümer seines Werkes.

Würden auch schön alle Gema Mitglieder zur Versammlung gehen wäre das in vielen Bereichen sogar so. Da aber viele der "kleinen" Ihr Stimmrecht nicht wahrnehmen sondern fast nur die "grossen" MItglieder dort erscheinen...nuja...



Ab er so ist es eben leider nicht. Die GEMA hat staatlicherseits eben weitaus mehr Rechte als der normale Bürger. Muß der normale Bürger Ansprüche erst nachweisen, ist das bei der GEMA umgekehrt. Hier muß derjenige, der Musik spielt, nachweisen, daß er nur GEMA-freie Musik spielt. Das ist eines Rechtsstaats unwürdig.

Tja, da hab ich auch schon so manche nette Unterhaltung mit dem GEMA Justizaren drüber geführt. Die von Dir angesprocheen "allgemeine GEMA Vermutung" vom Staat quasi wie ein Gesetz zu bestätigen ist - nennen wir es zweifelhaft!

Aber andererseites - wie würde den Deine Idee lauten das ganze umgekehrt umzusetzen? Rein von der Umsetzung her würde das arg schwierig werden.
Sprich die GEMA müsste zu jeder Veranstaltung Aufzeichnungen machen oder vor Ort sein, nachschlagen ob Sie (für sich selbst oder eine der Schwestergesellschaften) Vertreter ist und dann im Moment der Aufführung sagen: STOP! Ihr habt keine Lizenz?

Dazu auch noch weiter unten eine weitere Anmerkung!



Und das ist bei weitem nicht alles, was die GEMA "gleicher" macht als andere Bürger.

Solange der Staat die GEMA mit Sonderrechten versorgt, ist jede Kritik an der GEMA mehr als nur angebracht.

Hier wäre die Kritik am Staat aber meiner Meinung nach mindestens ebenso angebracht! Der Staat hat das UrgH verabschiedet, rein theoretisch könnte der Staat auch das Recht nehmen eine staatliche Organisation zur Überwachung des Gesetzes, also der UrgH zu gründen. Quasi eine Urheberrechts-Polizei...

Man darf auch nicht vergessen:
a) Das UrgH ist älter als die GEMA (und deren Vorgänger)
b) ausser der Gema gibt es noch weitere urhebervertreter (Freibank z.b.)
c) steht jedem Urheber frei seine Rechte selber zu vertreten, würden das viele Urheber machen würde es aber noch komplizierter werden!

Was wäre denn ohne Gema?
Ein Club will einen Lady Gaga Song spielen - muss also im Vorfeld a) Lady Gaga fragen was sie dafür haben will, eine Verhandlung mit Ihr führen und dann natürlich den Lizenzbetrag bezahlen. Der Club will aber auch den SOng von Paul Kalkbrenner spielen und noch mindestens 200 andere am Wochenende - wie will der DJ denn die ganzen Urheber selber kontakten und die Lizenz mit Ihnen klären? Das geht leider einfach niemals ohne eine Urheberrechtsgesellschaft.

Oder die Coverband die am Wochenende das Repertoire von Westernhagebn über Boney M bis hin zu AC/DC aufführt - die müssten auch für jede Veranstaltung jeden Song direkt mit dem Urheber verhandeln und abrechnen.

Die GEMA / Verwertungsgesellschaft ansich ist also nicht der Satan - sondern vielmehr die teils seltsame Tarifierung.
Warum z.b. ist eine Veranstaltung mit nur 65% Gema Musik zu 100% Gema-Pflichtig? Das ist nicht nachvollziehbar!

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[1.1.1] ippel antwortet auf nucleardirk
26.01.2013 20:33
Benutzer nucleardirk schrieb:
Aber andererseites - wie würde den Deine Idee lauten das ganze umgekehrt umzusetzen? Rein von der Umsetzung her würde das arg schwierig werden.

So schwer ist das nicht. Wenn ich eine Sache, die ich hergestellt habe, verkaufen will, muß ich mich selbst darum kümmern oder Dienste Dritter in Anspruch nehmen. Diebstahl muß ich selbst vorbeugen oder falls es einen gibt, dem Dieb beweisen, daß er gestohlen hat. Das ist unter Umständen schwierig oder auch gar nicht möglich. Aus diesem Grund werde ich solche unvermeidbaren Kosten in meiner Preiskalkulation berücksichtigen müssen.

Warum soll dies bei ideellen Rechten nun anders sein? Kann ein DVD-Vertreiber verhindern, daß ich die DVD kopiere und weiterverkaufe oder auch nur kostenlos weitergebe? Nein. Er kann und wird die DVD kopierschützen. Ein Kopierschutz läßt sich aber immer umgehen. Erwischt er mich, wie ich Raubkopien unters Volk bringe, kann er mich natürlich auf Schadenersatz verklagen. Und das passiert ja auch.

Spielt jemand un öffentlich Musik, ohne sie zu lizenzieren, so macht er sich schadenersatzpflichtig und u. U. auch strafbar. Das ist auch nichts neues. Es ist Aufgabe des Rechteinhabers bzw. seiner Vertreter, solche Verstöße gegen das Zivil- und/oder Strafrecht aufzuspüren und über die Gerichte ahnden zu lassen.

Sprich die GEMA müsste zu jeder Veranstaltung Aufzeichnungen machen oder vor Ort sein, nachschlagen ob Sie (für sich selbst oder eine der Schwestergesellschaften) Vertreter ist und dann im Moment der Aufführung sagen: STOP! Ihr habt keine Lizenz?

Raubkopien von Filmen unters Volk zu bringen ist selbstverständlich verboten. Muß ich deshalb einen Vertreter der Filmindustrie in meiner Wohnung einquartieren? Nein. Werde ich jedoch erwischt, muß ich die Konsequenzen tragen.

Es ist immer und überall so - außer beim Staat und bei der GEMA - daß der, der was will, nachweisen muß, daß es ihm zusteht.

Hier wäre die Kritik am Staat aber meiner Meinung nach mindestens ebenso angebracht!

Selbstverständlich. Absolut richtig.

Was wäre denn ohne Gema?

Es geht doch nicht um die Abschaffung der GEMA. Selbstverständlich steht es Rechteinhabern frei, sich zu organisieren oder Dritte mit der Wahrnehmung ihrer Rechte zu beauftragen. Es geht darum, solchen Organisationen Sonderrechte zu nehmen.

Die GEMA / Verwertungsgesellschaft ansich ist also nicht der Satan - sondern vielmehr die teils seltsame Tarifierung.

Nicht einmal das. Wenn Lady Gaga meint, pro gespielten Song €100 verlangen zu müssen, ist das ihr gutes Recht. Nur dürfte sich kommerzieller Erfolg dann in engen Grenzen halten.

Nein, es geht um Sonderrechte für die GEMA. Die gehören abgeschafft.
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[1.1.1.1] nucleardirk antwortet auf ippel
26.01.2013 20:57
Benutzer ippel schrieb:
Benutzer nucleardirk schrieb:
Aber andererseites - wie würde den Deine Idee lauten das ganze umgekehrt umzusetzen? Rein von der Umsetzung her würde das arg schwierig werden.

So schwer ist das nicht. Wenn ich eine Sache, die ich hergestellt habe, verkaufen will, muß ich mich selbst darum kümmern oder Dienste Dritter in Anspruch nehmen. Diebstahl muß ich selbst vorbeugen oder falls es einen gibt, dem Dieb beweisen, daß er gestohlen hat. Das ist unter Umständen schwierig oder auch gar nicht möglich. Aus diesem Grund werde ich solche unvermeidbaren Kosten in meiner Preiskalkulation berücksichtigen müssen.


Dann muessten Clubbesitzer die CDs direkt incl. Der kommerziellen Nutzungsrechte und der Rechte fuer oeffentliche Wiedergabe erwerben. Geht aber nicht, ich jedenfalls habe noch kein Geschaeft entdeckt das Cds mit erweiterten Rechten verkauft.
Und als Kuenstler kann ich ja nicht hinter allen Leuten hinterherlaufen die mein Eigentum nutzen moechten, das ist mit Verlaub komplett realitaetsfremd.
Also gebe ich der Gema in diesem Falle genau dieses Recht zur Wahrnehmung und erwarte entsprechend dass die Gema auch das tut wofuer sie bezahlt wird.


Warum soll dies bei ideellen Rechten nun anders sein?

Weil eine normale Cd etc keine kommerzielle Lizenz beinhaltet, sondern nur eine private Nutzungslizenz.
Das ist mit materiellen Dingen nicht ganz vergleichbar. Wenn ich einen Toaster kaufe kann ich den privat genauso jutzen wie im Buero. Etwas anders der Gastrobereich, da kann man das nicht zwangslaeufig so sehen.

Spielt jemand un öffentlich Musik, ohne sie zu lizenzieren, so macht er sich schadenersatzpflichtig und u. U. auch strafbar. Das ist auch nichts neues. Es ist Aufgabe des Rechteinhabers bzw. seiner Vertreter, solche Verstöße gegen das Zivil- und/oder Strafrecht aufzuspüren und über die Gerichte ahnden zu lassen.

Dann wuerden unsere Gerichte an so einem Quatsch ersticken, neine, es muss schon Aufgabe derer sein die eine Lizenz benoetigen, diese zu erwerben und einen ""Kaufnachweis" zuhaben.


Sprich die GEMA müsste zu jeder Veranstaltung Aufzeichnungen machen oder vor Ort sein, nachschlagen ob Sie (für sich selbst oder eine der Schwestergesellschaften) Vertreter ist und dann im Moment der Aufführung sagen: STOP! Ihr habt keine Lizenz?

Raubkopien von Filmen unters Volk zu bringen ist selbstverständlich verboten. Muß ich deshalb einen Vertreter der Filmindustrie in meiner Wohnung einquartieren? Nein. Werde ich jedoch erwischt, muß ich die Konsequenzen tragen.


Damit waere jede Disko direkt ein Raubkopierer, denn sie haetten kein Recht die CD wiederzugeben. Wer eine Cd kauft hat das Recht diese privat wiederzugeben. Insofern ist der private Haushalt ja auch irrelevant.
Also koennte man jede Disko unter Genralverdacht stellen, denn die Annahme dass dort korrekt lizensierte Tontraeger wiedergegeben werden wuerden waere relativ gering.
Also ist der Weg der Gema auch fuer Veranstalter und alle die eine Lizenz benoetigen vollkommen hilfreich!
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[1.1.1.1.1] ippel antwortet auf nucleardirk
27.01.2013 06:08
Benutzer nucleardirk schrieb:

Also gebe ich der Gema in diesem Falle genau dieses Recht zur Wahrnehmung und erwarte entsprechend dass die Gema auch das tut wofuer sie bezahlt wird.

Dagegen spricht ja auch nichts. Das schrieb ich ja. Natürlich steht es Künstlern frei, sich zu organisieren oder Dritte mit der Wahrnehmung ihrer Rechte zu beauftragen.

Weil eine normale Cd etc keine kommerzielle Lizenz beinhaltet, sondern nur eine private Nutzungslizenz.

Noch mal: Ich habe nicht das geringste gegen die GEMA, sofern sie ein Organisation ist, die durch einen freiwilligen Zusammenschluß von Künstlern entsteht. Und natürlich darf die GEMA nicht "gleicher" als andere sein.

Dann wuerden unsere Gerichte an so einem Quatsch ersticken, neine, es muss schon Aufgabe derer sein die eine Lizenz benoetigen, diese zu erwerben und einen ""Kaufnachweis" zuhaben.

Ich habe doch den Vergleich mit der DVD gebracht. Ich darf eine DVD weder vermieten noch öffentlich aufführen. Tue ich es dennoch, mache ich mcih schadenersatzpflichtig. Selbstverständlich gibt es DVDs mit Vermietungsrechten (jedenfalls die meisten). Raubkopien darf ich dennoch nicht verbreiten. Es ist aber Sache des Rechteinhabers, mich dabei zu erwischen und dann Schadenersatz einzuklagen.

Damit waere jede Disko direkt ein Raubkopierer, denn sie haetten kein Recht die CD wiederzugeben.

Nicht ohne dies zuvor zu lizenzieren. Natürlich nicht. Das ist nicht anders als heute auch. Ein Club wird deshalb, sofern er legal handelt, mit den Künstlern, die er spielt bzw. mit den Rechteorganisationen, die sie vertreten (GEMA) entsprechende Lizenzverträge abschließen. Tut er das nicht, darf er nur lizenzfreie Musik spielen. Hält er sich nicht daran, ist es Aufgabe der Rechteinhaber, ihm ein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen. Rechtsstaats-1x1.

Also koennte man jede Disko unter Genralverdacht stellen, denn die Annahme dass dort korrekt lizensierte Tontraeger wiedergegeben werden wuerden waere relativ gering.

Im Rechtsstaat herrscht die Unschuldsvermutung. Aber das, was du schreibst, wird heute gemacht, wo die GEMA Sonderrechte hat.
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[1.1.1.1.1.1] nucleardirk antwortet auf ippel
27.01.2013 13:19
Wie man es dreht und wendet - es ist jedenfalls schwierig eine für alle Seiten funktionierende Lizensierung zu erreichen - entweder die Last der Discobetreiber würde um ein Vielfaches ansteigen, oder die der Künstler. Wobei der Künstler den zig-Millionen "kommerziellen" Nutzern meiner Meinung anch nicht hinterherlaufen darf.

Aber schön das wir hier so gesittet und auf hohem Niveau drüber diskutieren können.
Wenn ich mir die Kommentare bei Winfututre (http://winfuture.de/news,74288.html) so angucke, soviel Unüberlegtheit und Dummheit auf einem Haufen, aua aua aua.

Nochmal BTT: Eine rechtssichere Lösung wäre aber sicher auch nicht wirklich angenehm.
Das Urgh ist ein Gesetz - also könnte der Staat zur Durchführung und zum Schutz des Gesetzes eine Behörde gründen bei der jeder Veranstalter jede Veranstaltung etc melden müsste, die Behörde würde dann - rechtsstaatlich auf sicherem Boden - prüfen ob eine Nutzung im Sinne des UrgH Gesetzes gegeben ist und genehmigen oder wenn die Kriterien nicht erfüllt werden, die Veranstaltung nicht genehmigen.

Also da ist es mir schon lieber die GEMA hat etwas mehr Möglichkeiten Auskünfte einzuholen und darf die Gema-Vermutung aussprechen, als eine "Rechtsstaatliche Behörde" vorzuschalten.
Nur sollte meiner Meinung nach halt der Gema Tarif auch fair sein und anteilig das Repertoire berücksichtigen das keiner Verwertungsgesellschaft unterliegt.

Denn wenn die Gema von einer Vermutung ausgeht, es ist kein Problem Ihr diese mit einem minimalen Arbeitsaufwand zu widerlegen - und eine Freistellung zu bekommen. Für Veranstaltungen, Plattenproduktionen usw.
Das alles geht innerhalb von wenigen Tagen, auch im Nachinein.
Und was hat sich oft herausgestellt? Huch, das Material war ja doch Gema-pflichtig! Nur hat der veranstalter z.B. nicht gewusst dass ein russischer Künstler der seine eigenen russischen Titel darbietet - bei der russischen Gesellschaft angemeldet sein könnte - und somit im Bereich Deutschalnd von der Gema wahrgenommen wird...

Viele Veranstalter erzählen immer sehr wirre Geschichten, fragt man einmal gezielt nach, findet man oft heraus dass ein Grossteil gar nur die eigene Dummheit kaschieren wollte - und die Schuld auf die Gema gewälzt hat.

Wenn jemand eine faire und real funktionierende Idee hat wie es besser geht - dann soll er schnell eine neue Urheberrechtsgesellschaft gründen!
Ist die Idee wirklich so gut und umsetzbar, die Künstler werden in Scharen kommen!
Nach mehr als 10 Jahren Arbeit mit und oft gegen die Gema ist mir leider noch kein praktikables Modell eingefallen.
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[1.2] spunk_ antwortet auf ippel
26.01.2013 20:54
Benutzer ippel schrieb:

Recht jeden noch so hohen Betrag zu fordern. Der Künstler ist schließlich Eigentümer seines Werkes.

wie es in diesem bericht rüberkommt:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/heino-coverversion-aerzte-rammstein-urheberrecht-gema-freie-benutzung/

nicht mehr komplett. die ünstler können rechtlich nicht verhindern dass andere Künstler das Werk für den eigenen Profit nutzen (vermutlich nur sofern dieser auch bei der GEMA im vertrag ist)

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[1.2.1] nucleardirk antwortet auf spunk_
26.01.2013 21:05

2x geändert, zuletzt am 26.01.2013 21:11
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer ippel schrieb:

Recht jeden noch so hohen Betrag zu fordern. Der Künstler ist schließlich Eigentümer seines Werkes.

wie es in diesem bericht rüberkommt:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/heino-coverversion-aerzte-rammstein-urheberrecht-gema-freie-benutzung/

nicht mehr komplett. die ünstler können rechtlich nicht verhindern dass andere Künstler das Werk für den eigenen Profit nutzen (vermutlich nur sofern dieser auch bei der GEMA im vertrag ist)

Hier gehts nicht darum dass Heino keine Urheberabgabe (Gema) zahlen wird, sondern darum dass gegen das UrgH verstossen wurde. Das ganze ist etwas grauzone, aber das Urgh sagt aus dass Text, Melodie und Charakter erhalten belieben sollen. Der Charakter von Heinomund Rammsteinist komplett verschieden (natuerlich musiklaisch gesehen;)) weswegen dienUrheber haetten gefragt werden muessen.
Die auslegung des authors des artikels sind meiner meinung nach zu oberflaechlich. Ihnglaube nicht dass der RA spezialist in sachen Urgh ist.
Mir persoenlich wuerde eine eindeutige regelung dazu viel zeit und recherche ersparen, ich hoffe also der fall wird das ganze themengebiet von der grauzone zu eine eindeutige aussage bewegen.

Wenn hier jemand gegen Heino vorgeht, dann sicher nicht die Gema, die hat auf eine solche Freigabe ueberhaupt keinen Einfluss.

Das ganze hat uebrigens nur Relevanz im "Phono-VR" - dem Vervielfaeltigungsrecht. Live (AR, Auffuehrungsrecht) ist das ganze vollkommen egal.

Das label von Heino wird fuer die Stuecke selbstverstaendlich ordnungsgemaess Gema Lizenzen bezahlen. Je erfolgreicher Heino damit isz, desto mehr klingelt das Geldmin der Kasse der Rammstein-Urheber.

Btw. Ich hatte von Rammstein einmal eine Freigabe erbeten, das ganze hat 3 Emails gedauert, war sehr freundlich und problemlos zu erledigen, Heino haette vielleicht einfach vorher mal fragen sollen.