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Was angeblich so alles "Recht" ist


25.01.2012 10:20 - Gestartet von ippel
Es ist immer wieder lustig (eigentlich traurig), was so alles "Recht" sein soll.

Wenn mich jemand fragt, ob ich seine Äpfel kaufen will und mich darauf hinweist, daß ich das aber nur kann, wenn ich damit einverstanden bin, daß er mir dann Werbung zusendet, dann sage ich entweder Ja oder Nein. Ich bin in keiner Weise benachteiligt oder was auch immer. Wenn mir das Angebot nicht gefällt, nehme ich es nicht an.

Wenn ich von Vodafone keine Werbung möchte, schließe ich keinen Vertrag mit Vodafone. Offenbar halten die Verbraucherzentralen aber ihre Mitmenschen für zurückgebliebene Unmündige mit einem IQ < 50.

Dasselbe mit der Bandbreite. Abgesehen davon, daß ich ein 14tägiges Rücktrittsrecht habe gilt hier dasselbe: Möchte ich nicht so sehr auf das Wohlwollen meines Vertragspartners angewiesen sein, schließe ich keinen Vertrag mit ihm.
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[1] jrittmeier antwortet auf ippel
25.01.2012 10:35
Bei den älteren Formularen ist die Zustimmung zu der geringeren Bandbreite anzukreuzen, bei den neuen Formularen hat Vodafone die Zustimmung bereits eingebaut. (wie es im Artikel steht) Und natürlich gibt es Widerrufrecht usw.. wenn aber der Anschluss von Vodafone übernommen werden sollte mit Rufnummernportierung usw. dann hat der Kunde sicher einigen Stress das alles wieder auf die Reihe zu bekommen.
Also ist das Urteil im Prinzip doch völlig in Ordnung.
Wenn eine Firma DSL 6000 anbietet hat Sie dies auch zu liefern.
Wenn es nicht geht, hat Sie den Kunden darauf hinzuweisen.
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[1.1] ippel antwortet auf jrittmeier
25.01.2012 10:49
Also ob anzukreuzen oder nicht, ist ja erst einmal egal. Wenn ich einen Vertrag vor der Unterschrift nicht lese, ist das mein Problem.

Natürlich wäre es fair und kundenfreundlich, wenn Vodafone anders verfahren würde. Aber wenn mir das als Kunde nicht gefällt, wähle ich eben einen anderen Anbieter.
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[2] stroh123 antwortet auf ippel
25.01.2012 11:01
Benutzer ippel schrieb:
Es ist immer wieder lustig (eigentlich traurig), was so alles "Recht" sein soll.

Wenn mich jemand fragt, ob ich seine Äpfel kaufen will und mich darauf hinweist, daß ich das aber nur kann, wenn ich damit einverstanden bin, daß er mir dann Werbung zusendet, dann sage ich entweder Ja oder Nein. Ich bin in keiner Weise benachteiligt oder was auch immer. Wenn mir das Angebot nicht gefällt, nehme ich es nicht an.

Ja leider fragt Vodafone nicht ob Sie Werbung zusenden dürfen, Sie machen es einfach ob man den Mist will oder nicht.
In dem Fallbeispiel würde man Äpfel kaufen und regelmäßig Werbung über Birnen, Käse, Bier und Autos bekommen. Hinzu kommt das man diese regelmäßige Werbung oftmals nur mit viel Arbeit und Fleiß loswird.

Wenn ich von Vodafone keine Werbung möchte, schließe ich keinen Vertrag mit Vodafone.

Das Eine muß ja nicht immer das Andere automatisch beinhalten.

Offenbar halten die Verbraucherzentralen aber ihre Mitmenschen für zurückgebliebene Unmündige mit einem IQ < 50.

Tja im TK Bereich gibt es viele viele nicht hochinformierte Menschen. Das hat zwar nicht immer was mit dem IQ zu tun, aber viele Menschen möchten sich mit solchen Sachen einfach nicht beschäftigen. Sie fallen daher auf übertriebene und irreführende Werbung rein und sind dann oftmals leider den Fallstricken der TK-Branche ausgesetzt.

Dasselbe mit der Bandbreite. Abgesehen davon, daß ich ein 14tägiges Rücktrittsrecht habe gilt hier dasselbe: Möchte ich

Tja ein 14 tägiges Rücktrittsrecht gibt es zum einen nur im Fernabsatz und bei Haustürgeschäften. Alle anderweitig abgeschlossenen Verträge (z.B. in einem Shop) beinhalten keinerlei universelles Rücktrittsrecht.

nicht so sehr auf das Wohlwollen meines Vertragspartners angewiesen sein, schließe ich keinen Vertrag mit ihm.
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[2.1] ippel antwortet auf stroh123
25.01.2012 11:59
Benutzer stroh123 schrieb:

Ja leider fragt Vodafone nicht ob Sie Werbung zusenden dürfen, Sie machen es einfach ob man den Mist will oder nicht.

Nein, das stimmt nicht. Vodafone macht mir ein Vertragsangebot. Wenn mir das nicht gefällt, unterschreibe ich nicht. Ein Vertrag kommt nur durch Annahme des Angebots zustande.

Tja im TK Bereich gibt es viele viele nicht hochinformierte Menschen. Das hat zwar nicht immer was mit dem IQ zu tun, aber viele Menschen möchten sich mit solchen Sachen einfach nicht beschäftigen. Sie fallen daher auf übertriebene und irreführende Werbung rein und sind dann oftmals leider den Fallstricken der TK-Branche ausgesetzt.

Wenn ich keine Lust habe, mich mit einem Vertrag zu befassen, den ich aber eingehen will, dann habe ich Pech. Ich bin kein Kleinkind, was von seinen Eltern beschützt werden muß. Wenn ich zu faul oder unfähig bin, muß ich jemanden fragen oder ansonsten die Konsequenzen tragen.

Alle anderweitig abgeschlossenen Verträge (z.B. in einem Shop) beinhalten keinerlei universelles Rücktrittsrecht.

Das ist richtig. Wobei meines Wissens Vodafone trotzdem ein Rücktrittsrecht einräumt (freiwillig). Andere Anbieter räumen sogar einen ganzen Monat freiwilliges Rücktrittsrecht ein.