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mhh


28.06.2004 01:16 - Gestartet von zacha81
Untreue verjaehrt nach 5 Jahren... also wenn der StA nicht schon vor einiger Zeit dem guten Menschen die Eroeffnung des Ermittlungsverfahrens mitgeteilt hat, sind zumindest die Vergehen aus den Jahren 1995-1998 verjaehrt.
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[1] Oliver1977 antwortet auf zacha81
28.06.2004 12:02
Wenn hier berichtet wird hoff ich doch das man die Frist eingehalten hat! Aber wenn nicht würd es mich auch nicht wundern....
Immer die großen bleiben von allem verschont... Sag nur 50Milliarden...
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[1.1] zacha81 antwortet auf Oliver1977
28.06.2004 13:55
wie gesagt kann ich mir kaum vorstellen, dass die frist bezueglich aller hier erwaehnten straftaten eingehalten wird/wurde... das ist selten die Schuld des Staatsanwaltes, denn was soll der machen, wenn er erst so spaet Kenntnis von einer moeglichen Straftat erlangt... dennoch gibt es die Strafverfolgungsverjaehrung- und das ist auch gut so. Wenn man in seinem Leben mal mist baut, muss man damit rechnen koennen, dass man irgendwann keine Strafverfolgung mehr zu befuerchten hat.