Thread
Menü

T-Online flat - zu viel berechnet


04.03.2001 20:53 - Gestartet von locutus
Hallo,
wollte mal wissen wie hier im Forum mein Problemchen mit der T-Online flat Abrechnung gesehen wird:
Irgendwann in den ersten zwei Dezemberwochen (2000) meldete ich mich auf der T-Online Hompage für die flat an. Die Benachrichtigung des Einschreibens muß wohl dann am 18.12.00 eingetroffen sein - kann ich leider nicht ganz nachvollziehen, da ich erst am 21.12.01 wieder in Deutschland war. Am 22.12.00 holte ich dann das Einschreiben von der Post ab und wählte mich das erste mal ein. Soweit so gut.
Vor wenigen Tagen nun erhielt ich ein Telefonrechnung in der mir die T-Online flat vom 17.12.00 bis 14.2.01 berechnet wird. In meinen Augen sollte erst ab dem 22.12.00 berechnet werden, denn das ist der Tag an dem ich meine Unterschrift leistete, die Zugangsdaten erhielt und die Dienst zum ersten mal in Anspruch nahm.
Auszug aus den AGB: "Punkt 9.3 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der Verschaffung der Zugangsmöglichkeit zu T-Online, für den den Rest des Monats anteilig zu zahlen. [...]"
Beim Versuch der Aufklärung gab mir eine Hotline-Mitarbeiterin lediglich zu verstehen ich sollte mich wegen 3 Tagen (es haldelt sich um 5!) nicht so haben. Nachdem ich hart blieb und auf eine Erklärung pochte legte sie auf...
Das war mir auch nicht passiert - zumal ich korrekt und ruhig blieb aber auch nicht nicht persönlich wurde!
Nun,... kennt sich hier jemand mit juristischen Dingen aus? Was bedeutet Tag der Verschaffung in meinem Fall? Der Tag an dem die Benachrichtigung fürs Einschreiben im Briefkasten lag oder der Tag an dem ich es von der Post abgeholt habe?

Danke für jede Antwort!

locutus
Menü
[1] chb antwortet auf locutus
04.03.2001 22:12
Benutzer locutus schrieb:

Was bedeutet Tag der Verschaffung in meinem Fall? Der Tag an dem die Benachrichtigung fürs Einschreiben im Briefkasten lag oder der Tag an dem ich es von der Post abgeholt habe?

Ich tippe mal, dass der Tag der Zustellung (bzw. des ersten Zustellversuchs) damit gemeint ist. Da man ja 7 Werktage Zeit hätte, eine Sendung abzuholen, müsste diese Frist ja immer mit einberechnet werden.

Benni
Menü
[2] Highwayrose antwortet auf locutus
05.03.2001 05:36
hi,

also bei mir wars umgekehrt, ich hatte schon 8 tage die flat und t-online hat mir den minutenpreis berechnet, obwohl ich die mail hatte, dass ab sounsovielten die flat besteht. ein anruf bei denen mich einmal kurz aufgeregt und den vorgesetzten der hotline verlangt, und in der nächsten rechnung hatte ich die gutschrift.

gruss
hwr