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T-Mobil


31.01.2001 19:10 - Gestartet von bommel
Sehr geehrte Leser/innen, als D1-Nutzer habe ich folgende Fragen und bedanke mich für Ihre Antwort im Voraus:
Wann und wie hat T-Mobil die Kunden über die Preisänderung beim "Telly" informiert?
Wann und wie wurde der Kunde über die Rücknahme der Preiserhöhung informiert?
Bis wann hat oder hatte der Kunde das sogenannte Sonderkündigungsrecht?
Werden Kündigungsfristen durch Rücknahme der Preiserhöhung außer Kraft gesetzt?
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[1] malte_j antwortet auf bommel
31.01.2001 21:05
Benutzer bommel schrieb:

Wann und wie hat T-Mobil die Kunden über die Preisänderung beim "Telly" informiert?

Der letzten Rechnung lag ein Infoblatt bei in dem fast nur Werbung war, in einer Ecke stand dann klein das die Preise sinken und am Rande wurde auch erwähnt das die Preise in der Nebenzeit steigen.

Wann und wie wurde der Kunde über die Rücknahme der Preiserhöhung informiert?

Bisher wurde ich davon noch nicht informiert.

Bis wann hat oder hatte der Kunde das sogenannte Sonderkündigungsrecht?

Laut Hotline werden alle Kündigungen die bis zum 29.1. eingegangen sind wahrscheinlich akzepiert werden.

Werden Kündigungsfristen durch Rücknahme der Preiserhöhung außer Kraft gesetzt?

Meiner Meinung nach nicht, denn man hatte ja schon die Möglichkeit sich einen neuen Vertrag zu holen und kann jetzt nur weil die mal einen Fehler einsehen nicht doppelte kosten haben.
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[1.1] bommel antwortet auf malte_j
01.02.2001 09:44
Vielen Dank für den Beitrag von malte_j!
Wer kann mir das Infoblatt aus der letzten T-Mobil-Rechnung zukommen lassen,
das den Kunden über die Preisänderung zum E-Netz informierte.
Fax: 04621-41688 Danke!
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[1.1.1] rix antwortet auf bommel
09.02.2001 11:51
in de infoblat wird nur über die Senkung und im nebensatz über künftig 49pf in der nebenzeit informiert - nicht über sokü-recht; also keine fristauslösende info gem. §10.2. AGB der T-Mobil.

hier der text, den eine freundin von mir aufgrund ihrer sokü vom 26.01. (also vor der rücknahmeinfo!!) per ihrem Kündigungstermin 31.01. bekommen hat:
_________________­__________________
Textanfang:
Sehr geehrte/r ,

schade, dass Sie vorzeitig gekündigt haben.

In Ihrem speziellen Fall werden wir uns aus Kulanz Ihrem Wunsch entsprechen und heben Ihren Mobilfunkvertrag vorzeitig auf - allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ihr Mobilfunksnschluss wurde von uns am 02.02.2001 gekündigt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf der Zahlung der während der Vertragslaufzeit angefallenen KOsten bestehen müssen.

Wir bedauern Ihre Kündigung und hoffen, Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder als unseren Kunden begrüßen zu dürfen. Wir würden uns sehr darüber
freuen.

MFG
Textende
________________________


fraglich ist, was mit

"Zahlung der während der Vertragslaufzeit angefallenen KOsten"

gemeint ist. Möglicherweise die Abbuchung der restlichen GG bis regulärem Kündigungstermin.

Abwarten. Am besten nicht reagieren. es könnte ja sein, dass der kiunde diesen brief garnicht erhalten hat....

Die nächste Rechnung wird es zeigen: dann Abbbuchung stornieren und die GG für Januar und die Gesprächskosten zahlen und FORUM LESEN

GRÜSSE