Erst vor Kurzem gab der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil bekannt, dass offene WLAN-Netzwerke geschlossen und von der entsprechenden Person ausreichend gesichert werden müssen.
Nein, das gab der BGH ganz sicher nicht bekannt.
WENN ein Netz missbraucht wird, und nur dann, hat der BGH die Störerhaftung gegenüber der bisherigen Rechtsprechung stark eingeschränkt. WLAN-Netzwerke "müssen" mitnichten "ausreichend gesichert werden".