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Betrügereien


09.03.2010 11:39 - Gestartet von peso
Ich bin der Auffassung, dass jeder Nutzer spezielle Sperren setzen können müsste.

Das wird aber mit voller Absicht vermieden. Versucht mal SMS oder 0137 zu sperren :-(

Das Problem haben wir im Businessbereich immer öfter. Der bereits gekündigte Mitarbeiter produziert während der Restarbeitszeit noch fleißig Kosten und wenn die Rechnung kommt, ist er nicht mehr im Unternehmen.

peso
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[1] 7VAMPIR antwortet auf peso
09.03.2010 13:00
Benutzer peso schrieb:
Ich bin der Auffassung, dass jeder Nutzer spezielle Sperren setzen können müsste.

Am besten ist doch eine Kostenkontrolle durch PrePaid.
Was drauf ist kann verwendet werden und kein Peso mehr.

Das wird aber mit voller Absicht vermieden. Versucht mal SMS oder 0137 zu sperren :-(
Halte ich auch für angemessen dem zu ermöglichen
nur einen Teil der angebotenen Dienste zu buchen.
Nur Inland, keine Sondernummern, nur eigenes Netz,
nur Festnetz scheinen mir durchaus angemessene
Einschränkungen zu sein.
Besonders wenn der haftende Vertragspartner nicht mit
dem Nutzer übereinstimmt. Regelmässig bei Angestellten
und Kindern und auch sonst möglich.

Technische Sperren übers Handy sind zwar möglich,
können aber umgangen werden. Die PIN2 hilft auch nicht
immer, da einige Anbieter diese Möglichkeit auf ihren SIM
Karten sperren. Telekom ist einer davon.

Das Problem haben wir im Businessbereich immer öfter. Der bereits gekündigte Mitarbeiter produziert während der Restarbeitszeit noch fleißig Kosten und wenn die Rechnung kommt, ist er nicht mehr im Unternehmen.
Aber für solch krassen Missbrauch dennoch haftbar.

Im Prinzip gibts da 2 erfolgreiche Präventionsmetoden:
1. PrePaid - gibts mit EVN, Flat - was man so braucht.
2. Angestellter schliesst Vertrag selbst und rechnet ab.

peso

01777VAMPIR ª directbox com
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[1.1] PeterOZ antwortet auf 7VAMPIR
13.03.2010 12:01
Benutzer 7VAMPIR schrieb:

2. Angestellter schliesst Vertrag selbst und rechnet ab.

Das ist imho ein steuerrechtliches Problem, denn AG darf AN mtl. nur EUR 20,-- steuerfrei erstatten.
Stellt der AG hingegen dem AN ein Handy zur Verfügung, kann dieser unbeschränkt telefonieren, auch privat.
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[1.1.1] 7VAMPIR antwortet auf PeterOZ
13.03.2010 14:27
Steuerrechtliche Aspekte sind eigentlich nicht
mein Thema.
Wäre es denn eine Möglichkeit dem Angestellten
auf seinen "privaten" Vertrag eine Flat oder
zB den o20 Kostenairbag als Arbeitsmittel zu
bezahlen?
Ein solcher unteilbarer und gut nachweisbarer
Festbetrag könnte durchgehen.

Quittungen für Aufladekarten sind meines
Wissens absetzbar.
Bei VODAFONE kann man übrigens PrePaid
Gutscheine auch zu Gunsten eines Vertrags
aufladen. Falls das jemandem hilft...

Oder man versucht es vom anderen Ende her
aufzuziehen. Die Firma könnte den Vertrag
schliessen und mit dem Mobilanbieter ein LIMIT
vereinbaren.
Die steuerliche Sitution und die daraus folgende
Zwangslage sollte den Mobilanbietern Anlass
genug sein solche Möglichkeiten zu bieten.

Bis dahin bleibt wohl nur Prepaid.
Für 60E gibts risikolose 750 Einheiten mit
SOLOMO 085 oder eine Allnet Flat mit der o20
Freikarte.

01777VAMPIR ª directbox com


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[2] Christian_Wien antwortet auf peso
11.03.2010 11:48
Benutzer peso schrieb:
Ich bin der Auffassung, dass jeder Nutzer spezielle Sperren setzen können müsste.

Das wird aber mit voller Absicht vermieden. Versucht mal SMS oder 0137 zu sperren :-(

Da gebe ich dir recht.
Der Kunde müßte viel mehr Möglichkeiten haben, unerwünschte Dienste selbst zu sperren.
Notfalls muß man aber die Hotline bemühen, wo dies letztlich weitestgehend möglich ist, auch wenn unwillige Callcenter-Mitarbeiter telefonisch Gegenteiliges behaupten sollten .
Dies sollte aus Nachweisgründen jedoch nur schriftlich (Fax oder Brief) erfolgen.


Das Problem haben wir im Businessbereich immer öfter. Der bereits gekündigte Mitarbeiter produziert während der Restarbeitszeit noch fleißig Kosten und wenn die Rechnung kommt, ist er nicht mehr im Unternehmen.

peso

Das ist aber etwas zu stark vereinfacht:
Einerseits haftet der Mitarbeiter auch nach seinem offiziellen Ausscheiden für danach bekannt gewordenes Fehlverhalten bzw. (vorsätzlich) verursachte Schäden.

Außerdem liegt es aber auch im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers, die Möglichkeiten gekündigter Arbeitnehmer, vorsätzlich Schäden zu verursachen, rechtzeitig zu begrenzen - insbesondere, wenn auf Grund der Persönlichkeitsstruktur des gekündigten Mitarbeiters oder des Anlasses zur Kündigung eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht.