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Den Jungen auf dem Gewissen


27.02.2010 12:40 - Gestartet von motzerator
Warum gibt man in so einer Notlage nicht die Adresse raus, vieleicht hätte dem jungen Mann noch geholfen werden können.
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[1] dancer antwortet auf motzerator
27.02.2010 13:57
Hallo!

Benutzer motzerator schrieb:
Warum gibt man in so einer Notlage nicht die Adresse raus, vieleicht hätte dem jungen Mann noch geholfen werden können.

Vielleicht eine Überreaktion der beiden MA aufgrund der vielfach publik gewordenen Datenschutzskandala? "Jetzt geben wir nicht so einfach jmd der Polizei sagt eine Adresse" !?

Ich muss jetzt aber zB, ob es verabredete/gesicherte Informationskanäle / -vorgehensweise gibt, wo dem Telekom MA klar sein muss, dass die Anfrage legitim ist und kein x-beliebiger Anrufer, der so tut als ob.

Guido, der die beiden MA *nicht* in den Schutz nehmen will
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[1.1] jul1ian antwortet auf dancer
27.02.2010 14:22
Benutzer dancer schrieb:
"Jetzt geben wir nicht so einfach jmd der Polizei sagt eine Adresse" !?

Ich muss jetzt aber zB, ob es verabredete/gesicherte Informationskanäle / -vorgehensweise gibt, wo dem Telekom MA klar sein muss, dass die Anfrage legitim ist und kein x-beliebiger Anrufer, der so tut als ob.

Ziemlich wirre Antwort!...
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[1.1.1] DenSch antwortet auf jul1ian
27.02.2010 14:48
Benutzer jul1ian schrieb:

Ziemlich wirre Antwort!...


Ich übersetze:

Es muss einen Kommunikationskanal geben zwischen Polizei und INternetanbietern, der klar darlegt, das es nur in so einem Gefahrenfall genutzt wird. Somit ist man auf der sichereren Seite.
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[1.1.1.1] handytim antwortet auf DenSch
27.02.2010 15:16
Benutzer DenSch schrieb:
Es muss einen Kommunikationskanal geben zwischen Polizei und INternetanbietern, der klar darlegt, das es nur in so einem Gefahrenfall genutzt wird. Somit ist man auf der sichereren Seite.

Diesen Kommunikationskanal gibt es. Meistens funktioniert das ja auch ziemlich gut (beispielsweise hier: http://www.ka-news.de/region/pforzheim/Polizei-findet-gestuerzten-Mountainbiker-im-Wald;art6217,357566)

Ich frage mich aber, wie die Polizei über einen anderen Provider an die Adresse kommen kann. Oder war die Telekom nur Reseller für einen anderen Anbieter und hat deshalb erstmal "geblockt"?
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[1.1.1.1.1] raio-k antwortet auf handytim
27.02.2010 15:25
Benutzer handytim schrieb:
Diesen Kommunikationskanal gibt es. Meistens funktioniert das ja auch ziemlich gut (beispielsweise hier:
http://www.ka-news.de/region/pforzheim/Polizei-findet-gestuerzt
en-Mountainbiker-im-Wald;art6217,357566)

Das dürfte eine andere "Baustelle" sein, wenn der Betroffene selbst einen Notruf tätigt dann gilt folgender Ablauf:

# Notruf wird mit Handy über die 112 abgesetzt.
# Leitstelle nimmt den Notruf entgegen.
# Ortung des Handys über die Mobilfunkzelle.
# Rettungskräfte werden zum Einsatzort geschickt.

In dem TT Artikel geht es um eine Äusserung in einem Internet-Forum, hier greifen wieder andere rechtliche Regelungen!
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[1.1.1.1.1.1] handytim antwortet auf raio-k
27.02.2010 15:44
Benutzer raio-k schrieb:
Das dürfte eine andere "Baustelle" sein, wenn der Betroffene selbst einen Notruf tätigt dann gilt folgender Ablauf:

# Notruf wird mit Handy über die 112 abgesetzt.
# Leitstelle nimmt den Notruf entgegen.
# Ortung des Handys über die Mobilfunkzelle.
# Rettungskräfte werden zum Einsatzort geschickt.

Auch eine Leitstelle kann ein Mobiltelefon nicht einfach so orten.

Bisher gab es die "Life Services" der Björn-Steiger-Stiftung. Hierbei musste sich ein Mobilfunkkunde bei Björn-Steiger registrieren (kostenlos), mit einer solchen Registrierung konnte die Leitstelle sich dann in ein Online-Tool von Björn-Steiger einloggen und das Handy orten.

Wenn man nicht registriert war, konnte eine Ortung nur via Polizei und dem entsprechenden Mobilfunknetzbetreiber durchgeführt werden.


In dem TT Artikel geht es um eine Äusserung in einem Internet-Forum, hier greifen wieder andere rechtliche Regelungen!

In beiden genannten Fällen musste sich die Polizei an den entsprechenden Netzbetreiber wenden, um den Standort zu ermitteln. Bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben werden die Daten auch sofort herausgegeben, das ist bei allen Netzbetreibern üblich.

In diesem Fall wundert mich jedoch der Hinweis, dass der Standort (später, leider zu spät) über einen anderen Provider herausgefunden wurde. Im Normalfall kennt Provider B nicht die zugehörigen Kundendaten einer IP-Adresse von Provider A. Daher vermute ich, dass die Telekom lediglich Reseller war und die Polizei eigentlich direkt an den anderen Provider hätte herantreten müssen. Alles nur Vermutungen, aber dieser Punkt wundert mich am Teltarif-Bericht.
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[1.1.1.1.1.1.1] raio-k antwortet auf handytim
27.02.2010 15:52
Notrufverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums tritt in Kraft

Auszug aus der Pressemitteilung vom 18.3.2009

...Mit der Notrufverordnung werden die rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes für den Notruf ergänzt. Unter anderem wird in der Notrufverordnung neben der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 die in Deutschland seit Jahrzehnten eingeführte Notrufnummer 110 festgeschrieben, die traditionell für den Polizeinotruf genutzt wird.

Für die Telefondienstanbieter bringt die Notrufverordnung weitere Rechtsklarheit über den Umfang der ihnen obliegenden Verpflichtungen. Weiterhin stellt die Verordnung das Verfahren um, mit dem sie sich über die Lage der Einzugsgebiete der Notrufabfragestellen informieren können. Bislang mussten sie beim Mitbewerber Deutsche Telekom nachfragen, der die Verzeichnisse führte. Künftig wird diese Aufgabe von der Bundesnetzagentur wahrgenommen...

http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=294764.html
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[1.1.1.1.1.1.1.1] handytim antwortet auf raio-k
27.02.2010 16:20
Hat damit nichts zu tun. Hierbei geht es um das Gebiet, welches eine Leitstelle abdeckt bzw. "versorgt".
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[2] kfschalke antwortet auf motzerator
27.02.2010 16:40
Benutzer motzerator schrieb:
Warum gibt man in so einer Notlage nicht die Adresse raus, vieleicht hätte dem jungen Mann noch geholfen werden können.

Gegenfragen:
Wer entscheidet was ein Notfall ist?
Welche Notfälle fallen darunter?
Wie wird der Notfall bewiesen?
Und vorallem auf welchen Weg wird sichergestellt, dass es wirklich die Polizei ist?

Man stelle sich vor, ein unliebsamer Zeitgenosse gibt sich als Polizei aus und erhält so die Adresse.
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[2.1] raio-k antwortet auf kfschalke
27.02.2010 17:23
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer motzerator schrieb:
Warum gibt man in so einer Notlage nicht die Adresse raus, vieleicht hätte dem jungen Mann noch geholfen werden können.

Gegenfragen:
Wer entscheidet was ein Notfall ist?
Welche Notfälle fallen darunter?

Notfälle sind alle Situationen, in denen Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen, besteht, ohne sofortige Hilfeleistung sind erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten.

In einem weiteren Sinn fasst man auch psychische Notsituationen wie beispielsweise Selbsttötungsabsichten oder Psychosen sowie Gewalt unter den Notfall-Begriff.

Wie wird der Notfall bewiesen?

Man muss der objektiven Schilderung des Anrufers glauben...

Und vorallem auf welchen Weg wird sichergestellt, dass es wirklich die Polizei ist?

Das ist genauso "schwierig" wie einen Notfall zu beweisen...
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[2.1.1] kfschalke antwortet auf raio-k
27.02.2010 17:41
Benutzer raio-k schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:


Und vorallem auf welchen Weg wird sichergestellt, dass es wirklich die Polizei ist?

Das ist genauso "schwierig" wie einen Notfall zu beweisen...

Und genau da geht das Problem los. Zuallerst habe ich als Kunde eines TK-Unternehmens das Recht auf Datensicherheit. Ich würde mich jedenfalls bedanken, wenn jmand auf diesem Weg an meine Adresse kommt. Es ist doch ein widerspruch, dass gegen Datenspeicherung etc. vorgegangen wird, aber so durch die Hintertür jeder mit dem Vermerk ich bin von der Polizei alle Infos kriegt.
Und ich spreche da aus Erfahrung, wie manchmal die Hotline belegt wird, weil Menschen Informationen wollen.
So Meldungen, hier ist das Amtsgericht, wir müßten mal wissen, ob wir wisse, wo der Inhaber der Rufnummer 111 wohnt.
Oder hier ist die Kripo, wir bräuchten mal die Adresse von..
Da kann man dann nur auf den richterlichen Beschluss verweisen.

Und ich möchte dich mal sehen, was ist, wenn plötzlich eine unliebsame Person vor der Tür steht, weil der deinen Handyanbieter anruft und behauptet, er wäre von der Polizei und kriegt die Adresse.
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[2.1.1.1] raio-k antwortet auf kfschalke
27.02.2010 18:01
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer raio-k schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Und vorallem auf welchen Weg wird sichergestellt, dass es wirklich die Polizei ist?
Das ist genauso "schwierig" wie einen Notfall zu beweisen...
Und genau da geht das Problem los. Zuallerst habe ich als Kunde eines TK-Unternehmens das Recht auf Datensicherheit.

Und ich möchte dich mal sehen, was ist, wenn plötzlich eine unliebsame Person vor der Tür steht, weil der deinen Handyanbieter anruft und behauptet, er wäre von der Polizei und kriegt die Adresse.

Ich denke mal das letzteres an die Adresse von @motzerator ging... denn ich finde das "Auskunftsinteresse" und das "Mitteilungsbedürfnis" einiger Behörden, Auskunftsdienste etc. nicht lustig... die Daten sollten bleiben wo sind und dort sicher verwahrt sein und wenn es ein richterliches Auskunftsersuchen gibt, dann muss sichergestellt sein das diese auch befugt sind!
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[2.1.1.2] handytim antwortet auf kfschalke
27.02.2010 20:02
Benutzer kfschalke schrieb:
So Meldungen, hier ist das Amtsgericht, wir müßten mal wissen, ob wir wisse, wo der Inhaber der Rufnummer 111 wohnt. Oder hier ist die Kripo, wir bräuchten mal die Adresse von.. Da kann man dann nur auf den richterlichen Beschluss verweisen.

Die entsprechenden Stellen kennen die zuständigen Ansprechpartner bei den Netzbetreibern. Über die normalen Hotlines läuft da nix...
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[2.2] Fred_EM antwortet auf kfschalke
27.02.2010 19:18

Notfall, Jux und Dollerei: Das entscheidet die Polizei, das ihre Zuständigkeit und Kompetenz.

Die Telekom ist in der Lage den Anschluss der Polizei eindeutig als solchen zu identifizieren.
Das ist überhaupt kein Thema, absoult kein Thema!.

Im Übrigen kann man sowas protokollieren und berichten.

Daten werden bedenkenlos rausgegeben wenn dieser Jugendliche illegal Songs runterlädt.
Wenn der selbe Jugendliche sich umbringen will, dann lässt man ihn verrecken.

Was ist denn das für eine zynische Weltanschauung?



Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer motzerator schrieb:
Warum gibt man in so einer Notlage nicht die Adresse raus, vieleicht hätte dem jungen Mann noch geholfen werden können.

Gegenfragen:
Wer entscheidet was ein Notfall ist?
Welche Notfälle fallen darunter?
Wie wird der Notfall bewiesen?
Und vorallem auf welchen Weg wird sichergestellt, dass es wirklich die Polizei ist?

Man stelle sich vor, ein unliebsamer Zeitgenosse gibt sich als
Polizei aus und erhält so die Adresse.
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[2.2.1] handytim antwortet auf Fred_EM
27.02.2010 20:05
Benutzer Fred_EM schrieb:
Daten werden bedenkenlos rausgegeben wenn dieser Jugendliche illegal Songs runterlädt.
Wenn der selbe Jugendliche sich umbringen will, dann lässt man ihn verrecken.

Was ist denn das für eine zynische Weltanschauung?

Wie ich schon schrieb: Im Normalfall werden diese Daten sofort herausgegeben. Was hier anders ist: Es scheinen zwei Provider beteiligt gewesen zu sein. Bevor man irgendwelche Vorwürfe macht, würde ich abwarten, bis sich diese Sache klärt.
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[2.2.1.1] Fred_EM antwortet auf handytim
28.02.2010 14:36

Wir wissen tatsächlich nicht viel.

Und wir werden wohl auch nicht mehr viel davon hören.

Wenn allerdings die Polizei soweit geht dass sie Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung erstatten,
dann scheint ja wohl einiges dafür zu sprechen dass da etwas voll daneben ging.

Ich erwarte nicht, dass wir von dieser Sache noch viel hören werden.
Das geht unter.






Benutzer handytim schrieb:
Benutzer Fred_EM schrieb:
Daten werden bedenkenlos rausgegeben wenn dieser Jugendliche illegal Songs runterlädt.
Wenn der selbe Jugendliche sich umbringen will, dann lässt man ihn verrecken.

Was ist denn das für eine zynische Weltanschauung?

Wie ich schon schrieb: Im Normalfall werden diese Daten sofort herausgegeben. Was hier anders ist: Es scheinen zwei Provider beteiligt gewesen zu sein. Bevor man irgendwelche Vorwürfe
macht, würde ich abwarten, bis sich diese Sache klärt.
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[3] Fred_EM antwortet auf motzerator
27.02.2010 19:20

Das sehe ich genauso.




Benutzer motzerator schrieb:
Warum gibt man in so einer Notlage nicht die Adresse raus,
vieleicht hätte dem jungen Mann noch geholfen werden können.