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Bürokratismus


27.02.2010 15:00 - Gestartet von Fred_EM

So ist das:

erst Daten rausrücken ohne Gnade
und wenn es drauf ankommt dann passiert nix.

Die Telekom-Mitarbeiter können nicht wirklich etwas für die Situation,
aber moralisch haben sie sich falsch verhalten.

Die Telekom muss die Situation für die Mitarbeiter klären.

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[1] kfschalke antwortet auf Fred_EM
27.02.2010 17:47
Benutzer Fred_EM schrieb:

So ist das:

erst Daten rausrücken ohne Gnade
und wenn es drauf ankommt dann passiert nix.

Die Telekom-Mitarbeiter können nicht wirklich etwas für die Situation, aber moralisch haben sie sich falsch verhalten.

Die Telekom muss die Situation für die Mitarbeiter klären.

Das kommt doch drauf an, wie es genau war. Wahrscheinlich haben die als polizei auch noch die "normale" Hotline angerufen und dort zurecht keine Auskunft erhalten.

Und nicht die Telekom muss die situation klären, die ist geklärt. Daten gibts nur mit Beschluss.
Und auch wenn es hier ein trauriges Schicksal ist, was wäre wohl hier los, wenn eine Frau von ihrem Exmann ermordet wurde, weil ein Telekommitarbeiter die Adresse leichtfertig herausgegeben hat.
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[1.1] Leib und Leben verloren. Unwideruflich.
Fred_EM antwortet auf kfschalke
27.02.2010 19:12

Du hast schon recht.

Wir wissen nicht genau wie es war.
Da müssten noch weitere Infos bekannt werden.

Wie dem auch sei, die Telekom kann einen Anschluß bei der Polizei eindeutig identifizieren.

Aus meiner Sicht hätte die Telekom die Daten rausrücken müssen,
es bestand Gefahr für Leib und Leben.
Und wie die Nachricht es ja bezeugt, hat es dem verwirrten Teenie Leib und Leben gekostet.
Unwideruflich.

Es ist die Aufgabe der Polizei zwischen Jux und Dollerei zu unterscheiden,
es ist die Aufgabe der Telekom Hilfeleistung nicht zu unterlassen oder gar zu verweigern.

Wenn ein Teenie sich Songs über Internet runterlädt, die er sich sonst nicht leisten kann/darf werden die Anschlußinhaber/Eltern vor den Kadi gezerrt.

Wenn es jedoch um Leib und Leben eines solchen Teenies geht,
dann lässt man ihn auch gerne mal verrecken.

Da kannst Du sagen was Du willst:
Verkehrte Welt.






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[1.1.1] stefanniehaus antwortet auf Fred_EM
28.02.2010 20:41
Benutzer Fred_EM schrieb:

Aus meiner Sicht hätte die Telekom die Daten rausrücken müssen, es bestand Gefahr für Leib und Leben.

Und woher sollten die Telekom-Mitarbeiter das wissen?
Kann ja nun mal auch ein Test sein, ob man sich an die Datenschutzbestimmungen hält...
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[1.1.1.1] Fred_EM antwortet auf stefanniehaus
28.02.2010 21:56

Nun, es war die POLIZEI die angerufen hat.

Es ist nicht die Aufgabe der Telekom die Arbeit von Polizei-Beamten vor Ort in Frage zu stellen.
Wenn die Polizei sagt, es ist eine Notlage, dann ist es eine Notlage.

Das wird dann dokumentiert, protokolliert und kann nachvollzogen werden.

Die Telefonnummer Notdiensten sind EINDEUTIG identifizierbar.
Wenn Hilly-Billy anruft, dann steht das im Display.

Jede Rufnummer ist 100% eindeutig zugeordnet,
die der Polizei sowieso.

Im Übrigen:
JEDE TELEFONNUMMER WIRD IMMER ÜBERTRAGEN.
IMMER. Ohne dem würde ein Telefonat nie zustande kommen.

Es werden jedoch auf Wunsch Telefonnummern des Anrufenden
am Telefon des Angerufenen nicht angezeigt.
Das gilt für regulären Telefon-Verkehr.

Also, Tests sehen anders aus.
Und schon gar nicht wenn die Telefonnummer einer Polizei-Station
100% nachvollziehbar im Display steht.



Benutzer stefanniehaus schrieb:
Benutzer Fred_EM schrieb:

Aus meiner Sicht hätte die Telekom die Daten rausrücken müssen, es bestand Gefahr für Leib und Leben.

Und woher sollten die Telekom-Mitarbeiter das wissen? Kann ja nun mal auch ein Test sein, ob man sich an die
Datenschutzbestimmungen hält...
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[1.1.1.1.1] CGa antwortet auf Fred_EM
01.03.2010 00:14
Benutzer Fred_EM schrieb:

Nun, es war die POLIZEI die angerufen hat.

Dafür gibt es keine einedeutige Bestätigung.

Es ist nicht die Aufgabe der Telekom die Arbeit von Polizei-Beamten vor Ort in Frage zu stellen.
Wenn die Polizei sagt, es ist eine Notlage, dann ist es eine Notlage.

Wir wissen nicht wo die Grünen angerufen haben, und ob sie irgend einen Dienstweg eingehalten haben. Es ist nicht die Aufgabe eines Hotliners irgendwelche Daten rauszugeben nur weil einer sagt er sei von der Polzei.


Das wird dann dokumentiert, protokolliert und kann nachvollzogen werden.

Nein wird es nicht. Was soll da aufgenommen werden? Herr Müller sagt er sei von der Polizei?

Die Telefonnummer Notdiensten sind EINDEUTIG identifizierbar. Wenn Hilly-Billy anruft, dann steht das im Display.

Hast du jemals an einer Hotline gearbeitet? Es gibt für die normalen Hotliner diese Möglichkeit nicht. Die haben keine Datenbank wo alle Nummern von sonst welchen Leuten drin stehen. Wäre es so würden wieder alle nach Datenschutz schreien.
Oft seiht man nicht mal die Nummer des Anrufers. Die Hotliner haben keine Möglichkeit jeden Anrufer anhand seiner NR zu überpüfen, an die Daten der reinen Telekom-Kunden kommt man nur mit seiner Kunden/Buchungskontonummer ran.
Einen Anrufer eindeutig identifizieren kann nur die Notrufleitstelle.

Jede Rufnummer ist 100% eindeutig zugeordnet, die der Polizei sowieso.

Woher soll ein Hotliner alle Polizei/Handynummern oder die von Rettungsleuten kennen, die übertragen oft garnichts oder denkst du die senden 110? wo lebst du?

Im Übrigen:
JEDE TELEFONNUMMER WIRD IMMER ÜBERTRAGEN.
IMMER. Ohne dem würde ein Telefonat nie zustande kommen.

Aber nicht an den Angerufenen!


Und schon gar nicht wenn die Telefonnummer einer Polizei-Station
100% nachvollziehbar im Display steht.

Ein normaler Hotliner hat diese Möglichkeiten nicht. Er kann eine gesendete Telefonnummer nicht mit irgendwas vergleichen. die haben idR nichtmal vollen Internetzugriff um zb nach einer Nr im Telefonbuch zusehen. Wo natürlich auch jede Polizeirufnummer im Telefonbuch steht!!! ;-)

FredEM du spekulierst hier nur rum ohne Ahnung von der Materie zu haben. Und kennst nichtmal alle Fakten des Falles spielst hier aber Richter und fällst Urteile!

cu ChrisX
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[1.1.1.1.1.1] ich kritisiere
Fred_EM antwortet auf CGa
01.03.2010 01:05

Ich spekuliere nicht.
Ich kritisiere. In der Hoffnung darauf das es besser wird.

Fakt ist, dass es der Telekom möglich ist, die notwendigen Dinge zu tun.
Ob sie das tun, und ob sie den Mitarbeitern die Möglichkeit geben dies zu tun, steht auf einem anderen Blatt.

Die Strafanzeige wird garantiert fallen gelassen.

Hoffentlich nimmt die Telekom den Vorfall zum Anlass zu nehmen ihre Strukturen in Ordnung zu bringen.
Das was da passiert ist, ist mit Armutszeugnis nur schwer zu beschreiben.

Bei der Telekom sind ja etliche (IT-) Strukturen nicht in Ordnung,
und wie wir gesehen haben kann das auch mal mehr als unangenehme Auswirkungen haben.

Im Übrigen geht eines immer: eskalieren. Das geht sogar bei der Telekom.

Ich persönlich entlasse die Telekom als Organisation und Unternehmen definitiv nicht aus der moralischen Verantwortung für diesen Vorfall. Ganz im Gegenteil.




P.S.:
In dem zentralen Telefonregister ist alles eindeutig zugeordnet.
ALLES und zu 100%, denn sonst würde wie gesagt ein Gespäch nicht zustande kommen können.
Ob und wie die Telekom, die diesen zentralen Server ja hostet, nutzt, ist eine andere Sache.
Das entscheiden natürlich nicht die Hotliner, aber die Telekom-Verantwortlichen für diesen Bereich.
Nicht nur hier gilt: Es wird Zeit, dass die Telekom in die Pötte kommt.


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[1.2] handytim antwortet auf kfschalke
27.02.2010 20:08
Benutzer kfschalke schrieb:
Und nicht die Telekom muss die situation klären, die ist geklärt. Daten gibts nur mit Beschluss.

Daten gibt es auch ohne Beschluss, nämlich genau in den Fällen von Gefahr für Leib und Leben.
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[2] zink antwortet auf Fred_EM
03.03.2010 08:21
Hallo !
Wie es genau war weiss von uns keiner, aber:

Wenn mich jemand anruft, sagt er sein von der Polizei und müsse wegen einer drohenden Strafttat die Adresse zu einer IP-Nr haben, dann lasse ich mir eine Nummer geben, unter der ich Ihn zurückrufen kann, überprüfe diese, und gebe ggf. die Daten raus.
Es gibt ja so etwas wie "Gefahr in Verzug", dieses sehe ich hier als gegeben an, auch wenn die Ankündigungen öfters in Foren zu finden sind(allein die Ansage ist ja schon meines Wissen strafbar).

Zinker
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[2.1] Selbstmord ist keine Straftat
Kai Petzke antwortet auf zink
03.03.2010 13:24
Benutzer zink schrieb:

Es gibt ja so etwas wie "Gefahr in Verzug", dieses sehe ich hier als gegeben an, auch wenn die [Selbstmord-]Ankündigungen öfters in Foren zu finden sind(allein die Ansage ist ja schon meines Wissen strafbar).

Nein, Selbstmord ist nicht strafbar, auch die Ankündigung desselben nicht. Allerdings kann es wohl sein, dass man den Rettungsdiensteeinsatz bezahlen muss.

Die "Gefahr in Verzug" bezieht sich bei Selbstmordabsichten also nicht auf eine Straftat, sondern die Gefahr für das Leben desjenigen, der sich umbringen will. Und die ist ja nun sehr, sehr konkret.


Kai