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Unnötige Diskussion


01.03.2010 12:33 - Gestartet von Schwachmaaat
Die DTAG hat sich korrekt verhalten.

Event. muss geprüft werden ob die Ermittlungen der zuständigen Polizei fehlerhaft sind.

Die Verhältnismäßigkeit Daten sofort telefonisch herauszugeben wegen eines angedrohten Selstmordes ist nicht gegeben; auch dann nicht wenn er dann doch vollzogen wird.
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[1] schoenwalder antwortet auf Schwachmaaat
01.03.2010 18:36
Benutzer Schwachmaaat schrieb:
Die DTAG hat sich korrekt verhalten.

Event. muss geprüft werden ob die Ermittlungen der zuständigen Polizei fehlerhaft sind.

Die Verhältnismäßigkeit Daten sofort telefonisch herauszugeben wegen eines angedrohten Selstmordes ist nicht gegeben; auch dann nicht wenn er dann doch vollzogen wird.

In welcher Weise sollen denn die polizeilichen Ermittlungen fehlerhaft gewesen sein? Es lag einwandfrei ein Grund zur Ermittlung der Daten vor (z.B zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für Leib oder Leben)!
Datenschutz ist wichtig - aber...
(persönliche Frage: ist Dein B-Name Programm?)
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[1.1] Schwachmaaat antwortet auf schoenwalder
01.03.2010 18:46
Benutzer schoenwalder schrieb:
Benutzer Schwachmaaat schrieb:
Die DTAG hat sich korrekt verhalten.

Event. muss geprüft werden ob die Ermittlungen der zuständigen Polizei fehlerhaft sind.

Die Verhältnismäßigkeit Daten sofort telefonisch herauszugeben wegen eines angedrohten Selstmordes ist nicht gegeben; auch dann nicht wenn er dann doch vollzogen wird.

In welcher Weise sollen denn die polizeilichen Ermittlungen fehlerhaft gewesen sein? Es lag einwandfrei ein Grund zur Ermittlung der Daten vor (z.B zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für Leib oder Leben)!
Datenschutz ist wichtig - aber...
(persönliche Frage: ist Dein B-Name Programm?)

Es steht hier im Raume, dass zunächst bei einem falschen Provider angefragt wurde - deshalb meine ich die Sache wäre wenn überhaupt, dann bei den Ermittlungen zu prüfen.

Wenn man immer so ein Theater machen würde, nur weil jemand den Freitod ankündigt???
Wie viele schwätzen da blöd daher und tun es dann doch nicht...