Benutzer markusweidner schrieb:
Da hast Du vollkommen recht. Das Problem ist aber, dass das durchaus auch mal vergessen werden kann, unter Umständen wirklich vergessen, ohne böse Absicht. Und genau für diesen Fall empfiehlt es sich - wie beschrieben - darauf zu achten, wo man gerade eingebucht ist.
Gut, hier kenne ich mich natürlich nicht im Detail aus - ich ging bisher jedoch nicht davon aus, dass der Kapität da immer einen Schalter umlegen muss, sondern eher dass das Schiffsnetz vollautomatisch über GPS & Kartenmaterial ein- und ausgeschaltet wird. Aber selbst wenn es automatisiert wäre, gibt es bestimmt das eine oder andere Schiff dass dieses absichtlich umgeht und im Hafen fleißig funkt.
Da sehe ich ein noch größeres Konfliktpotential wenn da ein Schiff mit eigenem aktivierten Netz im Hafen steht: der unschuldige Hafenspaziergänger. Dass man in Grenznähe aufpassen muss, dass sich das Handy nicht ins Nachbarland einbucht weiß wohl mittlerweile jeder Handybenutzer, aber dass man sich auch in Hafennähe in ein Schiffnetz einbuchen kann, wird wohl keiner beachten. Ich denke da nur mal an Hamburg wenn da die AIDA qusi einmal quer durch die Stadt fährt.
Ich fände die rechtlichen Grundlagen dazu interessant:
- Darf ein Schiff im Hafen (oder Landnähe,...) sein Netz eingeschaltet haben?
- Falls nein (wovon ich ausgehe), was passiert wenn es das trotzdem tut (zumindest in Deutschland gibt's ja schnell massiv Ärger falls man seine eigene Basisstation aufstellt)?
- Muss man überhaupt zahlen wenn man auf der Rechnung ein Gespräch über ein Schiffsnetz findet aber nachweisen kann, dass man dieses Schiff nie im Leben betreten hat? Oder aber bewiesen ist, dass das Schiff zu diesem Zeitpunkt im Hafen war?
Und noch interessanter fände ich es (quasi ganz unabhängig von der Rechtslage):
---> Ist einem überhaupt schonmal ein Schiffsnetz "ins Handy gekommen" als er/sie sich auf dem Festland oder auf dem Schiff in Landnähe befand? Mir zum Beispiel nicht, aber soo viel bin ich natürlich nicht auf Schiffen oder in Häfen unterwegs. ;)