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Neue Vertragslaufzeit bei Umzug


28.05.2009 11:04 - Gestartet von bluetommy
Sehr geehrte Frau Winter.

Sie werfen hier ein sehr interessantes Thema auf. Manche TK-Anbieter versuchen dem Kunden bei einem Umzug eine neue Vertragslaufzeit unterzujubeln.

Wie Sie richtig bemerkt haben, sind Verträge nach einem Rechtsgrundsatz zu erfüllen. Nur wenn der Kunde einen Vertrag unterschreibt, steht in den wesentlichen Vertragsbestandteilen kein Wort davon, dass die Laufzeit bei Umzug von vorne beginnt.

Das erreichen die Anbieter durch eine Klausel in deren vorgefertigten Umzugsmeldungen! Hier wird dem Kunden eine AGB untergejubelt, dass die Vertragslaufzeit noch einmal 24 Monate beträgt.


Um das nocheinmal zu verdeutlichen, wenn der Kunde rechtzeitig seinen Umzug bei seinem TK-Anbieter meldet und den Anschluss für die restliche Vertragslaufzeit mitnimmt, so erfüllt der Kunde den Vertrag!

Wenn aber der Kunde blind die Umzugsmeldung des TK-Anbieters unterschreibt, so unterschreibt er quasi einen neuen Vertrag. Das muss sich der Kunde nicht gefallen lassen!

Natürlich muss man differenzieren. Wenn der Kunde durchaus zufrieden mit seinem alten TK-Anbieter ist und nach dem Umzug auch weiter diesem TK-Anbieter vertraut und mit der Leistung zu frieden ist, dann soll er diese Umzugsmeldung einfach unterschreiben. Das hat für den Kunden dann auch finanzielle Vorteile.

Wenn aber der Kunde an seiner alten Wohnadresse sich zwischen Pest und Kolera entscheiden musste, weil nichts anderes bei ihm verfügbar war und der Kunde nach dem Umzug und nach der Erfüllung der ersten Vertragslaufzeit zu einem anderen TK-Anbieter wechseln möchste, so sollte er in jedem Fall der neuen Vertragslaufzeit rechtzeitig widersprechen!

Hier empfehle ich, selber eine Umzugsmeldung an den alten TK-Anbieter zu verfassen und darin darauf hinweisen das man eine neue Vertragslaufzeit nicht aktzeptiert.

Unterlässt dies der Kunde, so hat er einen neuen Vertrag und dieser muss nach dem bekannten Rechtsgrundsatz dann wirklich erfüllt werden.
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[1] CGa antwortet auf bluetommy
28.05.2009 14:15
Benutzer bluetommy schrieb:
Sehr geehrte Frau Winter.

Sie werfen hier ein sehr interessantes Thema auf. Manche TK-Anbieter versuchen dem Kunden bei einem Umzug eine neue Vertragslaufzeit unterzujubeln.

Wie Sie richtig bemerkt haben, sind Verträge nach einem Rechtsgrundsatz zu erfüllen. Nur wenn der Kunde einen Vertrag unterschreibt, steht in den wesentlichen Vertragsbestandteilen kein Wort davon, dass die Laufzeit bei Umzug von vorne beginnt.

Richtig, denn ein Umzug ist kein Bestandteil des Vertrages. DSL-Verträge sind Standort gebunden. Der Vertrag wird vom Anbieter dort erfüllt wo es der Kunde bei Bestellung gewünscht hat.

Zieht der Kunde um bricht er den Vertrag, da er die Bedingungen ändett. Folglich steht dem Anbieder ein Schadensersatz zu. Es ist idR so das der Anbieder eben auf die Erfüllung des alten Vertrages am alten Wohnort verzichtet und auf Schadensersatz wenn am neuen ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.

Das eine Restvertragslaufzeit an einen neuen Wohnort mitgenommen werden kann, war nie Bestandteil des Vertrages oder der AGB, folglich kann das der Kunde auch nicht später verlangen.

cu ChrisX
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[1.1] dfm antwortet auf CGa
28.05.2009 16:50
Liebe Leserinnen und Leser,

teilweise ist mir dieser Artikel zu schlecht recherchiert.
Es ist richtig, dass der Kunde bei einem Umzug nicht automatisch ein außerordentliches Kündigungsrecht hat. Dies kann in Betracht kommen, wenn am neuen Standort kein DSL möglich ist.

Es kann aber nicht sein und ist auch nicht so (Auskunft einer renommierten Anwaltskanzlei für Internetrecht), dass man vom guten Willen des Betreibers abhängig ist, wenn es darum geht, dass die Mindestlaufzeit bei einem Umzug erneut beginnen soll.

Ich hatte dieses Thema vor fast 1 Jahr selbst bei 1&1. Nach meiner telefonischen Umzugsmeldung bekam ich Wochen später einen Anruf, dass mein DSL 1000 am neuen Standort nicht mehr geschaltet werden könne. Es wäre "technisch" nur noch DSL 2000 möglich (wer's glaubt...). Ich sagte dann: wunderbar, also ein Sonderkündigungsrecht! 1&1: nein, da sich der Preis nicht erhöht, sondern nur die Leistung verbessert - das ist akzeptabel und auch rechtlich für sich genommen haltbar.
Ich sprach gleich das Thema Vertragslaufzeit an. Es hieß, technisch gesehen wäre das bei einer neuen Schaltung ein neuer Vertrag mit neuer Vertragsnummer. Wie 1&1 das "technisch" handhabt, ist mir als Kunde gleichgültig. Fakt ist, dass sich beide Seiten an den 24-Monats-Vertrag zu halten haben und ich danach kündigen kann. Mir wurde auch zugesagt, dass die Laufzeit des neuen Vertrages die alte bereits abgelaufene Zeit zu insgesamt 24 Monaten ergänzt.
Ich betone nochmals: RECHTLICH blieb es bei 1 Vertrag; auch wenn es für 1&1 TECHNISCH nötig ist, eine neue Vertragsnummer zu vergeben. Das kann nicht mein Problem sein. Es ist einem Kunden auch nicht zumutbar, auf einen Umzug so lange zu verzichten, bis der DSL-Vertrag ausgelaufen ist.

Jetzt der Trick von 1&1: man teilte mir telefonisch mit ,ich bekäme ein neues Modem, dies sei "wegen der Garantie" notwendig. Dieses Modem habe ich wieder zurückgeschickt. Warum? Weil 1&1 ansonsten dies als Indiz verwenden könnte, um zu sagen: "Sie haben einen neuen Vertrag mit 24 Monaten abgeschlossen".
1&1 hat sich monatelang quer gestellt, Antworten auf Emails kommen ca. immer 2-3 Monate später. Die Anwaltskanzlei (Spezialgebiet Internetrecht) sagt, 1&1 hätte keine Chance! Die probieren es einfach. Inzwischen hat 1&1 auch zurückgerudert.

Ganz simple Begründung, warum ein Neubeginn der Mindestlaufzeit nicht ohne Einwilligung möglich ist:

a) es wurde keine darauf gerichtete Willenserklärung abgegeben
b) es wäre eine unbillige Benachteiligung des Kunden, weil ein Kunde, der beruflich z.B. jedes Jahr umzieht, sich dann niemals aus diesem Vertrag lösen könnte

An alles Leser:
1. Wehrt Euch!
2. Am besten gar nicht zu 1&1!
3. Am besten nur Verträge ohne Mindestlaufzeit (auch wenn es ein paar Euro mehr kostet)

An die Redaktion:
Bitte übernehmen Sie die einseitigen Rechtsauffassungen der Betreiber nicht unreflektiert in Ihre Newsletter bzw. Beiträge.

Hier noch mein Lieblingszitat von John Rushkin zum Thema Billigprodukte (immer wenn ich mich über 1&1 ärgere, denke ich an dieses Zitat - wie wahr, wie wahr!!!

John Rushkin:
„Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld. Das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.“
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[1.1.1] garfield antwortet auf dfm
17.06.2009 23:19
Benutzer dfm schrieb:
John Rushkin:
"... Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie
etwas Geld. Das ist alles."
Guter alter Rushkin.
Leider hat er etwas nicht berücksichtigt. Man kann nämlich auch für Schund zu viel bezahlen.
Bei ihm liest sich das so, als bestünde zwischen Preis und Qualität eine mathematische Beziehung, also als ob ein teurer Preis automatisch die bessere Qualität garantiert.
Wie der Eine oder Andere sicher schon leidvoll erfahren musste, ist dem aber nicht so.
Es mag schon sein, dass man für wenig Geld nicht viel Wert bieten - bzw. erwarten - kann. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass man dann für viel Geld viel Wert bekommt.
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[1.2] bluetommy antwortet auf CGa
28.05.2009 17:00

Zieht der Kunde um bricht er den Vertrag, da er die Bedingungen ändett. Folglich steht dem Anbieder ein Schadensersatz zu. Es ist idR so das der Anbieder eben auf die Erfüllung des alten Vertrages am alten Wohnort verzichtet und auf Schadensersatz wenn am neuen ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.

Hierzu muss ich dir rein rechtlich, trotz anderer eigener Anschauung, zustimmen.

Die Frage ist aber, kann der alte TK-Anbieter einfach an dem neuen Erfüllungsort einen neuen Vertrag starten lassen, ohne den Kunden über die Folgen hinreichend (nicht nur im Kleingedruckten) zu informieren.

Zumindest müsste der Anbieter dem Kunden (Verbraucher) die Möglichkeit geben einen Schadensersatz zu leisten ggf. den neuen Vertrag einzugehen. Ihm einfach durch das Kleingedruckte einen neuen Vertrag vorzusetzen, halte ich für ziemlich fragwürdig.

Die Umzugsformulare sind weitgehend so gestrickt das dem unkundigen Betrachter sugeriert wird, der Umzug des Anschlusses wird als Service vom Anbieter angeboten, quasi als hätte er einen Anspruch darauf.

Soweit ich weiß, müssen beide Vertragspartner auch wissen, dass sie einen Vertrag abschließen.
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[2] fe rnwe h antwortet auf bluetommy
11.11.2010 22:41

einmal geändert am 11.11.2010 22:59
In Deutschland gibt es kein besonders gut funktionierendes Rechtssystem...
Das weiss man erst, wenn man in Ausland gelebt hat, im zivilisiertem...