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Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag


08.05.2009 12:04 - Gestartet von niknuk
Das gilt in diesem Fall natürlich auch für die Telekom. Dass die Kunden ihr Call&Surf-Paket zum "Schnäppchenpreis" behalten dürfen, ist also nicht edle Großzügigkeit, sondern juristischer Zwang. Auf "Irrtum" wird sich die Telekom ebenfalls nicht berufen können, denn es war sicher genug Zeit, den Fehler zu bemerken und zu korrigieren. Man muss sich halt drum kümmern.

Im beschriebenen Fall dürfte es sich auch tatsächlich um ein Schnäppchen handeln, denn dort, wo der Betroffene wohnt (Vorwahlbereich 09928 Eppendorf) dürften die wirklichen Schnäppchen der T-Konkurrenz gar nicht verfügbar sein. Da ist es doch schön, wenn man auch ein T-Home-Produkt bekommen kann, ohne T-üblich geschröpft zu werden.

Gruß

niknuk
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[1] Monika Penthouse antwortet auf niknuk
08.05.2009 12:50

einmal geändert am 08.05.2009 12:54
Benutzer niknuk schrieb:
Das gilt in diesem Fall natürlich auch für die Telekom. Dass die Kunden ihr Call&Surf-Paket zum "Schnäppchenpreis" behalten dürfen, ist also nicht edle Großzügigkeit, sondern juristischer Zwang.


Ist genauso wie im Kindergarten:

"Ja, wenn die nette Tante nicht wäre....!?"



Da ist es doch schön, wenn man auch ein T-Home-Produkt bekommen kann, ohne T-üblich geschröpft zu werden.

Gruß

niknuk


Entgegenkommen und die Freundlichkeit der Mitarbeiter an den Service-Telefonen. Sozusagen ein zweiter Markt im Rücken der Telekom-Macher.

Schade, daß es in diesem Fall nun offiziell ist.


Monika