Benutzer StPaulix schrieb:
Moin, Moin
IANAL (ich bin zwar kein Jurist) aber ich vermute, daß eine solche Klausel einer gerichtliche Überprüfung nicht lange standhält wg. "überraschende Klausel" und "unangemessene Benachteiligung des Kunden" nach AGBG §§3 und/oder 9 (?).
War auch ein Gedanke von mir. Aber hast du Lust wegen eines Mobilfunkvertrags vor Gericht zu ziehen? ;)