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überraschende Klausel


09.04.2009 16:18 - Gestartet von StPaulix
Moin, Moin

IANAL (ich bin zwar kein Jurist) aber ich vermute, daß eine solche Klausel einer gerichtliche Überprüfung nicht lange standhält wg. "überraschende Klausel" und "unangemessene Benachteiligung des Kunden" nach AGBG §§3 und/oder 9 (?). Ich kann ja schließlich keinenVertrag abschließen wenn ich nicht weiß welche Kosten auf mich zukommen. Vielleicht haben die ja mit Ihrer Klausel sogar das Gegenteil von dem erreicht was sie wollten. Da es für den Preis nach dem Zeitraum von 24 Monaten keine Vereinbarung gibt, muß der Anbieter ein neues Angebot machen, daß der Käufer dann ablehen und damit den Vertrag beenden kann.
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[1] utopie84 antwortet auf StPaulix
10.04.2009 12:27
Benutzer StPaulix schrieb:
Moin, Moin

IANAL (ich bin zwar kein Jurist) aber ich vermute, daß eine solche Klausel einer gerichtliche Überprüfung nicht lange standhält wg. "überraschende Klausel" und "unangemessene Benachteiligung des Kunden" nach AGBG §§3 und/oder 9 (?).

War auch ein Gedanke von mir. Aber hast du Lust wegen eines Mobilfunkvertrags vor Gericht zu ziehen? ;)