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Vorsicht: Allgemeingültigkeit fehlt!


25.10.2000 19:45 - Gestartet von stegi :-)
2 Amtsgerichte entscheiden einen Sachverhalt mit gleichen bzw. ähnlichen Urteilen.
Stiftung Warentest (u.a.) freut sich und weist darauf hin.
Für uns Verbraucher ist dies sehr ermutigend - der ein oder andere wird es jetzt darauf ankommen lassen und auch die eigene verspätete Rechnung nicht bezahlen.

Allerdings muss hier auch einmal ganz klar gesagt werden, dass die Wirkung eines AG-Urteils sehr individuell, sprich begrenzt ist. Selbst wenn die Richter zweier verschiedener Amtsgerichte einmal EINER Auffassung sind, wäre es ein Fehler, diesen Urteilen gleich allgemeingültigen Charakter zu unterstellen.
Beruft man sich auf solch ein Urteil, so muss eben immer damit gerechnet werden, dass der Richter im eigenen Prozess doch anderer Ansicht ist.

Von einem Grundsatzurteil ist man in dieser Angelegenheit also noch meilenweit entfernt. Dazu wäre schon höchstrichterliche (BGH), wenigstens jedoch obergerichtliche (OLG) Rechtssprechung notwendig, an welche sich die untergeordneten Gerichte - wie üblich - orientieren würden.

Die allgemeine Behauptung "Wer seine Handy-Rechnung erst mit monatelanger Verspätung bekommt, muss sie nicht zahlen." ist somit (leider) SEHR mit Vorsicht zu genießen! Besser wäre da schon eine Aussage wie z. B. "zwei bestimmte Kläger müssen nun ihre verspäteten Rechnungen nicht mehr begleichen" gewesen.

Stegi :-)