sofort oder nie

Urteil: Verspätete Handyrechnungen müssen nicht bezahlt werden

Betreiber müssen zeitnah abrechnen
Von Christopher Paun

Wer seine Handy-Rechnung erst mit monatelanger Verspätung bekommt, muss sie nicht zahlen. Auf zwei entsprechende Amtsgerichtsurteile hat jetzt die Stiftung Warentest aufmerksam gemacht. In zwei voneinander unabhängigen Verfahren haben die Amtsgerichte Kamen (AZ: 12 C 609/99) und Lünen (AZ: 7 C851/99) Nachforderungen der D Plus Telecommunications GmbH für schriftliche Kurznachrichten (SMS) abgelehnt. Grund: Die Beträge tauchten erst nach mehreren Monaten auf der Rechnung auf. Das dauerte den Richtern zu lang.

Bei den monatlichen Mobiltelefonabrechnungen müsse niemand für alte Posten zahlen, wenn der Abrechnungszeitraum und die anschließende vierwöchige Einspruchsfrist abgelaufen sind. Nach Ansicht der beiden Gerichte dürfen nicht mehr als zwei Monate zwischen Leistung und Abrechnung vergehen.

Auf die für ihre Verspätungen berüchtigten Viag Interkom-Rechnungen ist das Urteil vermutlich nicht übertragbar. Denn der Münchner Mobilfunk-Anbieter verzichtet - wohlmöglich aus gutem Grund - auf feste Abrechnungszeiträume oder konstante Rechnungs-Intervalle.