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Was ist mit dem Gericht?


17.11.2008 13:44 - Gestartet von wernerd
Die Ansichten der LINKEn sind doch mittlerweile bekannt. Wundern sollte einen da nichts mehr.

Ich finde es viel spannender, ob das Gericht das Persönlichkeitsrecht Heilmanns hinreichend gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit abgewogen hat. Die Vielzahl der betroffenen Nutzer hätte man hierbei mehr berücksichtigen müssen.

Aber hierzulande ist es ja schon fast ketzerisch, wenn man eine Gerichtsentscheidung hinterfragt. Das wurde auch von der Presse kaum vorgenommen. Komisch, in anderen Staaten findet eine heiße Diskussion darüber statt, ob man eine Vielzahl an Kompetenzen von den Parlamenten auf die Gerichte legitim übertragen kann. In Deutschland haben die Gerichte bereits jetzt teilweise viel mehr Macht als andernorts noch in Frage steht. Aber niemand kümmert sich darum, dies mal in Frage zu stellen. Damit meine ich keine Abwertung von Rechten. Aber sollte es nicht erlaubt sein, zu fragen, ob Rechte nicht eher von einem Parlament als direkt demokratisch legitimiertem und pluralistischerem Organ interpretiert werden sollten als von einem (Bundesverfassungs-)Gericht?

Gruß
Werner
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[1] Mitrill antwortet auf wernerd
18.11.2008 23:57
Benutzer wernerd schrieb:
Die Ansichten der LINKEn sind doch mittlerweile bekannt. Wundern sollte einen da nichts mehr.

Ich finde es viel spannender, ob das Gericht das Persönlichkeitsrecht Heilmanns hinreichend gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit abgewogen hat. Die Vielzahl der betroffenen Nutzer hätte man hierbei mehr berücksichtigen müssen.

Aber hierzulande ist es ja schon fast ketzerisch, wenn man eine Gerichtsentscheidung hinterfragt. Das wurde auch von der Presse kaum vorgenommen. Komisch, in anderen Staaten findet eine heiße Diskussion darüber statt, ob man eine Vielzahl an Kompetenzen von den Parlamenten auf die Gerichte legitim übertragen kann.
In Deutschland haben die Gerichte bereits jetzt teilweise viel mehr Macht als andernorts noch in Frage steht. Aber niemand kümmert sich darum, dies mal in Frage zu stellen. Damit meine ich keine Abwertung von Rechten. Aber sollte es nicht erlaubt sein, zu fragen, ob Rechte nicht eher von einem Parlament als direkt demokratisch legitimiertem und pluralistischerem Organ interpretiert werden sollten als von einem
(Bundesverfassungs-)Gericht?

Gruß
Werner

Hallo Werner!

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Zunächst einmal mein Statement zum Fall "Lutz Heilmann ./. Wikimedia Deutschland e.V."
(ohne Ansehen der Person)

Ich halte die Entscheidung in dem vorliegenden Fall "Lutz Heilmann ./. Wikimedia Deutschland e.V." insofern für unrichtig, als das das Untersagen einer grundsätzlichen "Verlinkung" von "wikipedia.de" auf "de.wikipedia.org" unangemessen ist! Unangemessen, insofern als dass hierdurch auch Seiten mit gänzlich anderem Inhalt über "wikipedia.de" nicht mehr erreichbar waren. Diese Nichterreichbarkeit - anderer mit der Person des Lutz Heilmann nicht in Zusammenhang stehender Seiten - ist nach meiner Auffassung von Recht als durchaus schwerwiegender zu erachten, als die nur potentiell gegebene Wahrnehmung des Inhalts der aller Wahrscheinlichkeit nach explizit anzusteuernden Internetseite mit strittigem Inhalt bzgl. der Person des Lutz Heilmann!

Ich weiß nicht genau welche angeblich falschen Angaben bzgl. des Herrn Heilmann über die Seite "wikipedia.de" abrufbar gewesen sein sollen, muss aber schon sagen, dass ich es _grundsätzlich_ für richtig halte, wenn aufgrund der Beteuerung einer Person über die im Internet angeblich unrichtige Ehrabschneidende Äußerungen getätigt werden _zunächst einmal_ per Gericht verfügt wird, dass diese Informationen keine weitere Verbreitung finden. Wenn auch (s.o.) nicht in derartig unangemessen umfangreicher Form!

Prinzipiell muss das Gericht zunächst einmal davon ausgehen, dass eine Person über die berichtet wird, am besten weiß, was bezogen auf den eigenen bisherigen Lebensverlauf richtig ist und was nicht. Das mag zwar im Hinblick auf die Möglichkeit, dass die Person evtl. der Wahrheit entsprechende, jedoch ihr nicht wohlgefällige Informationen entfernt wissen möchte, naiv wirken, hat aber zunächst Priorität. Der Schaden durch die Verbreitung etwaiger Falschinformationen für den Antragsteller wiegt hier bei weitem schwerer als der hier für die Leser maximal mögliche Nutzen!

Eine Prüfung der strittigen Informationen dauert in der Regel einige Zeit, und von einer grundsätzlich seitens des Gerichts in Erwägung gezogenen Anhörung der "anderen Seite" kann eine Sperre der Verbreitung mutmaßlicher Falschinformationen nicht abhängig gemacht werden, wenn "Gefahr in Vollzug" gegeben ist (hier die Gefahr der weiteren nicht mehr umkehrbaren Verbreitung der etwaigen Falschinformation) und dies im Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ( -wegen der Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung- ) beantragt wurde.

Es muss berücksichtigt werden, dass die Beklagte (in diesem Fall wäre das "Wikimedia Deutschland e.V.") - würde man für eine Sperre das Erfolgen einer Anhörung abhängig machen wollen - diese nur hinauszögern bräuchte um einem unverzüglichen Abstellen der Verbreitung falscher Informationen entgegenzuwirken. Es gibt in diesem Zusammenhang auch Berichte, eine Kontaktaufnahme mit Wikimedia Deutschland e.V.habe nicht erfolgreich durchgeführt werden können.

Es erscheint nahe liegend, dass Herr Heilmann mittlerweile bedauert, dass der - auf den Antrag seiner Verfahrensbevollmächtigten hin - in das WWW erfolgte Eingriff so umfangreich gewesen ist. Erst hierdurch gelangte er in die in diesem Zusammenhang durch ihn vermutlich nicht gewünschte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.

Als in höchstem Masse beunruhigend ist die Tatsache zu empfinden, dass es aufgrund des Inhalts einer einzelnen "Unterseite" zu einer derartig umfangreichen "Blockade" kommen konnte. Der Grund hierfür ist wahrscheinlich, dass der Inhalt der eigentlich unter "de.wikipedia.org" befindlichen Seite, dem Bereich der US-amerikanischen Juristriktion zuzurechnen ist. Während die Domain "wikipedia.de" der Juristriktion der Bundesrepublik Deutschland unterliegt! Eine für vergleichbare Fälle dauerhaft akzeptable Lösung kann der Umfang der hier vorgenommenen Sperre jedoch nicht sein, da es selbst bei Einhaltung der zur Zeit geltenden Gesetze möglich sein sollte Unterseiten zu sperren!

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In meiner "grenzenlosen Großzügigkeit" erlaube ich Ihnen (Werner) hiermit - in meiner Eigenschaft als "SuperDuperOberRichter" - die Frage zu stellen, "ob Rechte nicht eher von einem Parlament als direkt demokratisch legitimiertem und pluralistischerem Organ interpretiert werden sollten als von einem (Bundesverfassungs-)Gericht?"

Sie haben das Recht diese Frage zu stellen, denn wir leben in
einer _Demokratie_ !

Scherz bei Seite!

An dieser Stelle möchte ich an die Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland erinnern. Die Aufteilung in Legislative (gesetzgebende Gewalt), Judikative (Rechtsprechung) und Exekutive (ausführende Gewalt) halte ich für eine ausgesprochen gute Idee! Wobei ich auch meine, dass es in dessen Folge zu einer stabilen Demokratie viele Säulen braucht z.B. Pressefreiheit, geistige Aufgeklärtheit (Mündigkeit der Bürger und dazu gehört nicht nur das Recht sondern auch der Mut die eigene Meinung nicht nur zu haben sondern auch in der Öffentlichkeit zu vertreten)!

Nebenbei bemerkt, haben die Richter (Judikative) und Polizei (Exekutive) mit den Justizministern und Innenministern (sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene) denn nicht Vorgesetzte die im Bundestag bzw. jeweiligem Landtag (Legislative) sitzen?

Ich bin der Meinung, dass es häufig Gerichte gewesen sind, die mit ihrer Rechtsprechung positive Dinge für den Erhalt der Demokratie getan haben. Hier sind insbesondere die Sozialgerichte, der Bundesgerichtshof, selbstverständlich das Bundesverfassungsgericht und auch viele Oberlandesgerichte zu nennen, die immer wieder die teilweise geradezu erschreckende Inkompetenz der sogenannten "Volksvertreter" im Bundestag korrigieren müssen um das Schlimmste zu verhindern.

Man bedenke z.B. nur die vielen ungeklärten Rechtsfragen im Bereich "Hartz IV" oder z.B. den sowohl von Herrn Schilly wie auch von Herrn Schäuble vorgenommenen Angriff auf die Demokratie, die diese beiden Herren immer wieder mit der "an jeder Straßenecke lauernden" Gefahr des Terrorismus begründen.

Es mag vor allem bei den Amts- und Landgerichten viele Entscheidungen geben, die von der Mehrheit der Bürger als nicht gerecht empfunden werden. An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass die Gesetze welche bei der Rechtsprechung zugrunde gelegt werden vom Bundestag und häufig zusätzlich auch dem Bundesrat beschlossen worden sind. Häufig ist das mangelnde Verständnis der Bürger für die Entscheidungen der Gerichte aber auch darin begründet, dass die Medien einseitig berichten und der Bevölkerung nicht alle Tatsachen mitteilen, die zu der entsprechenden Entscheidung des Gerichts beigetragen haben.

Die Macht der Medien wiegt schwer und ist leider unter viel weniger Medienkonzernen "aufgeteilt" als es die Bürger zu glauben vermögen! Das Internet mit seiner Meinungsvielfalt kann hier ein Ausweg sein und wird leider - vermutlich gerade deshalb - von den mittlerweile typischen Verdächtigen - Schilly, Schäuble & Co. als gefährlich und deshalb überwachungs- und im nächsten Schritt dann auch kontrollwürdig erachtet. "Motto: Alles was wir nicht kontrollieren ist gefährlich!"

Es ist doch verquer, dass die US-nahen Politiker der konserativen deutschen Parteien (die USA galt in West-Deutschland mal als der Inbegriff der Freiheit) sich sehr stark darin engagieren immer mehr technische Möglichkeiten zur Überwachung - und somit letzten Endes Kontrolle - der eigenen Bevölkerung einzusetzen. Mielke und Honecker hätten ihre wahre Freude an den technischen Möglichkeiten, die Herr Schäuble gegen die eigenen Mitbürger zu etablieren versucht. Wie grotesk die von den Herren Schilly und Schäuble gemachten - und auch teilweise schon in die Tat umgesetzten - Pläne sind, zeigt die Tatsache, dass die Köpfe der Diktatur "DDR" ihre Bürger "eingesperrt" und bei Fluchtversuch erschossen haben unter dem Vorwand deren "Freiheit" zu schützen!

Die Angst war immer schon der größte Verbündete der Feinde der Demokratie. Angst macht die Menschen gefügig und lässt sie Dinge tun bzw. zulassen die sie ohne Angst (bei klarem Verstand/freiem Entscheidungswillen) nicht tun bzw. zulassen würden. Schon Adolf Hitler schürte die Angst vor dem sogenannten "Welt-Judentum", Mielke und Honecker die Angst vor dem "unterjochenden" Kapitalismus und Schilly und Schäuble die Angst vor den "bombenbauenden Muslimen".

Wohlgemerkt, ich unterstelle nicht, dass die Herren Schilly und Schäuble Feinde der Demokratie sein wollen, ich stelle nur fest, dass sie durch ihr handeln zu Feinden der Demokratie werden!

Zu einer funktionierenden Demokratie gehört mehr als ein - übrigens zeitweise erschreckend wankelmütiges - Parlament (in dem leider nur allzu häufig gegen das eigene Gewissen entschieden wird 'Stichwort: Fraktionszwang'). Allein, dass häufig kein Zwang zur geheimen Stimmabgabe besteht, erinnert sehr stark an das System der Stimmabgabe bei den Wahlen in der DDR. Wieviel charakterschwache "Hinterbänkler" "laufen" in ihrer Fraktion mit, nur um nicht unangenehm aufzufallen und daraufhin irgendwelchen Schikanen ihrer Parteikollegen ausgesetzt zu sein !?!

Auch darf an dieser Stelle nicht vergessen werden, dass für viele Politiker der Erfolg in der Politik nichts anderes zu sein scheint, als die Hintertür zum nur allzu gut bezahlten Aufsichtsratsposten in vielen Unternehmen. Es muss wohl hinterfragt werden, wessen Interessen von vielen Politikern in den Landtagen und auch im Bundestag vertreten werden!

Es überkommt einen schon ein gewisser Ekel, wenn man sieht, wie vor allem Politiker der sogenannten konserativen Parteien den Vertretern der Wirtschaft in den Hintern kriechen (und ich habe nicht das Gefühl, dass sie das - geradezu selbstlos - für den Erhalt der Arbeitsplätze und/oder Umwelt der Bevölkerung tun).

Auch haben offensichtlich viele Politiker Probleme damit, ihre Meinung zu äußern (z.B. Herr M. Glos in der ZDF-Sendung 'Maybrit Illner - "Ist Atomstrom doch die Lösung?" vom 10.07.2008'). Wenn man sich zu einem bestimmten Thema noch keine abschließende Meinung gebildet hat - was bei einigen wirklich komplexen Themen nur allzu verständlich ist - sollte man auch als Politiker in der Lage sein das zuzugeben und nicht versuchen das zu kaschieren indem man zu plappern beginnt und viel redet ohne was zu sagen!

Während die Bürger immer mehr unter Generalverdacht gestellt werden und immer mehr freiheitliche Rechte, - die sowohl ihre Ursache in der, wie auch zeitgleich die Grundlage für eine Demokratie sind - selbst durch demokratisch gewählte Politiker abgeschafft zu werden drohen - irrwitzigerweise mit der Behauptung man tue dies um die Demokratie zu schützen -, empfinden es nicht wenige Landtags- bzw. Bundestagsabgeordnete immer noch als nahezu unakzeptabel, dass sie Auskunft über die Herkunft ihrer Einkünfte geben sollen um "Interessenkonflikte" offenzulegen.

Bereits die Vergangenheit hat gezeigt, dass nicht jeder durch demokratische Wahlen an die "Macht" gekommene Politiker ein Freund und Bewahrer der Demokratie=Freiheit ist. Während in der Weimarer Republik viele Bürger die Demokratie nicht zu schätzen wussten und sie für schwach und abschaffenswert hielten sollte sie heute als beste uns bekannte Staatsform gemeinhin akzeptiert sein. Da braucht es - das Handeln vieler Politiker interpretierend - für deren Abschaffung offensichtlich defizielere Vorgehensweisen z.B. in Form von "Umgestalltungsversuchen durch die Hintertür".

Ich habe das ungute Gefühl, dass sehr viele Politiker unterschiedlichster Couleur der Meinung sind, die Demokratie wie wir sie in der BRD in den letzten 59 Jahren gehabt haben sei in ihrer bisherigen Form nicht überlebensfähig! Die Konserativen meinen man müsse die Freiheit beschneiden um sie erhalten zu können (ohne dies so offen auszusprechen) und "Die Linke!" versteigt sich zu dem geradezu idio-tischen Versuch der Volksverdummung das mit der DDR sei alles gar nicht so schlimm gewesen, ja vieles sei sogar "gerechter" gewesen als heute.

Auch wenn man nun Gefahr laufen könnte die Wähler in den fünf neuen Ländern für demokratiefern zu halten (immerhin wurde einige Jahre nach dem Ende der DDR dort - noch gar nicht so lange her - mit einem nicht unerheblichen Teil der Wählerstimmen rechtsradikal gewählt), so darf man nicht vergessen das auch in West-Deutschland zumeist aufgrund von Hartz IV immer mehr zu der beinahe ebenso radikalen Partei "Die Linke!" überschwenken.

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) hätte gut daran getan das "BND-Gesetz" zu verhindern, da sie nun neben vielen frustrierten Hartz IV - Empfängern auch noch viele der um ihre Meinungsfreiheit bangenden Bürger als Wähler verliert.

Wie unmündig viele Politiker sind und sich ihre Macht (Verantwortung) beschneiden lassen, zeigte sich doch auch in den USA. Dort hat das Parlament dem Präsidenten George W. Bush viel zu viel Rechte gegeben und ihm auch außerhalb seiner Rechte viel zu viel "durchgehen lassen".

Für die deutsche Regierung (zu jener Zeit rot-grün) war klar, dass der Irak nun wirklich nichts mit den Anschlägen vom 11. September zu tun hatte. Obwohl dies auch den Mitgliedern des US-Kongress klar sein musste (es hatte ja bereits bei der Auseinandersetzung um Kuwait schauspielerische Leistungen fragwürdigster Art gegeben) haben sie sich bereitwillig zum Werkzeug von George W. Bush machen lassen (es gab bei der Abstimmung über den Irak-Krieg nur eine einzige Gegenstimme).

Ebenfalls war klar, dass es in einem - nicht allein schon aus religiösen Gründen - eher US-feindlichen Umfeld "nicht nur" innerhalb eines kurzen Zeitfensters unter den Zivilisten des Irak sondern auch unter den eigenen (US-)Bürgern (auch Soldaten sind Bürger) zu zahlreichen Toten kommen würde. Die Tatsache, dass die US-Armee eine Freiwilligen-Armee ist, entbindet die Mitglieder des US-Kongress nicht von ihrer Verantwortung gegenüber ihren eigenen Bürgern! Das Krieg eine Gefahr für Leib und Leben darstellt, war den Mitgliedern des US-Kongress offensichtlich klar, wie sonst ist es zu erklären, dass nur der Sohn eines einzigen Abgeordneten im Irak seinen Militärdienst (dazu noch frontfern) versehen hat.

Übrigens die Mitglieder einer "schwarz-gelben" Bundesregierung hätten nach damaligem Bekunden gegenüber der US-Regierung die Söhne ihrer Bürger nur allzu gern in den potentiellen Tod geschickt!

Demokratie braucht Gewaltenteilung! Auch wenn hierdurch vieles komplizierter zu werden scheint, ist es die einzige Möglichkeit die Demokratie zu sichern!

Demokratie lässt sich eben nicht wirklich auf die Aussage reduzieren, "Die Mehrheit (und seien es auch nur 50,01%) bestimmt ganz allein wo's langgeht!"

Mehr Macht verlagern von den Gerichten auf den Bundestag bzw. die Landtage ???

Ich hoffe Ihre Frage war nicht ernst gemeint und sollte nur als Diskussionsansatz dienen !!!


Nur um etwaigen Fragen zuvor zu kommen:
+ Ich bin kein Richter!
+ Ich komme aus "dem Westen"!
+ Ich wähle nicht "Die Linke!" und habe auch nicht vor das jemals zu tun!
+ Ich habe den Wehrdienst vollständig absolviert und keinen Antrag auf Wehrdienstverweigerung gestellt!
+ Ich bin gegen das Abschießen von Passagiermaschinen (garantiertes Töten von Menschen um etwaiges getötet werden von Menschen zu verhindern)!
+ Ich lehne eine Heranziehung der Deutschen Bundeswehr zu polizei-ähnlichen Zwecken ab!
+ Ich empfinde mich als ein Befürworter der Demokratie und plädiere dafür sie zu bewahren!

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[1.1] wernerd antwortet auf Mitrill
24.12.2008 12:27
Hallo Mitril und vielen Dank für den langen Beitrag, den ich leider eben erst bemerkt habe!

Benutzer Mitrill schrieb:

Nebenbei bemerkt, haben die Richter (Judikative) und Polizei (Exekutive) mit den Justizministern und Innenministern (sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene) denn nicht Vorgesetzte die im Bundestag bzw. jeweiligem Landtag (Legislative) sitzen?

Die Minister und Polizei gehören zur Exekutive, von daher stimmt die Aussage in Hinblick auf die Polizei. Bei den Richtern ist es allerdings nicht so, dass die Justizminister eine Vorgesetztenrolle einnehmen. Dies ist Ausdruck der Gewaltenteilung.


Ich bin der Meinung, dass es häufig Gerichte gewesen sind, die mit ihrer Rechtsprechung positive Dinge für den Erhalt der Demokratie getan haben. Hier sind insbesondere die Sozialgerichte, der Bundesgerichtshof, selbstverständlich das Bundesverfassungsgericht und auch viele Oberlandesgerichte zu nennen, die immer wieder die teilweise geradezu erschreckende Inkompetenz der sogenannten "Volksvertreter" im Bundestag korrigieren müssen um das Schlimmste zu verhindern.

Stimmt genau! Das wollte ich auch nicht in Frage stellen. Allerdings ist es so, dass in anderen Staaten munter darüber diskutiert wird, ob die Gerichte tatsächlich die letzte Instanz sein müssen, die über die Rechtmäßigkeit von Gesetzen entscheiden. Hierzulande haben wir damit anscheinend kein Problem, da die Gerichte häufig Rechte erweitern, was ja zufriedenstellend ist. Ein Problem erwächst dann, wenn ein Gesetz, das Rechte begründet, aufgehoben werden müsste, da es beispielsweise dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht. Nehmen wir zum Beispiel an, ein Gesetz regelt die Möglichkeit der Heirat zwischen Mann und Frau, aber nicht zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern. Ein Gericht könnte nun zu der Überzeugung kommen, dass dies den Gleichheitsgrundsatz verletzt und das Gesetz in der Folge aufheben. Das Schlimme daran wäre, dass das Gericht die Verwaltungsgrundlage für sämtliche Eheschließungen ausräumen würde! Damit wäre niemandem geholfen. Das Gericht müsste also gleichzeitig Regeln erlassen, unter welchen Umständen Eheschließungen möglich sind. Aber damit würde es in die ureigene Kompetenz des Gesetzgebers eingreifen und die Gewaltenteilung wäre verletzt, denn schließlich muss der Gesetzgeber über solche Inhalte entscheiden.

Das Problem ist außerdem, dass viele Rechte interpretationsbedürftig sind. Man kann diese Interpretation und die finale Entscheidung darüber den Gerichten überlassen, allerdings heißt dies, dass man einer kleinen Gruppe ausgewählter Fachleute die Entscheidung über sehr weitreichende, teilweise philosophische Fragen überlässt. Manche wichtige Entscheidungen sind meiner Ansicht nach beim Parlament besser aufgehoben. Damit will ich nicht die Gewaltenteilung in Frage stellen oder die Legitimität des Bundesverfassungsgerichts. Ich finde es nur bedenklich, dass das Gericht in jeglichen Punkten frei entscheiden kann, wie weit seine Entscheidungskompetenz reicht. In anderen Staaten (zB Kanada) existiert die Möglichkeit für den Gesetzgeber, Gerichtsentscheidungen durch eine explizite Parlamentsentscheidung zu überstimmen. Dies hat dort ebensoviele Anhänger wie Gegner und ich befinde mich in dem Dilemma, beiden Seiten etwas abgewinnen zu können.

Ich hoffe Ihre Frage war nicht ernst gemeint und sollte nur als Diskussionsansatz dienen !!!

Sie war schon ernst gemeint, war jedoch vielleicht ketzerischer ausgedrückt als es hätte sein müssen. Es ging mir lediglich darum, einmal den unbedingten Gehorsam aller Institutionen dem BVerfG gegenüber zu hinterfragen.

Nur um etwaigen Fragen zuvor zu kommen: + Ich bin kein Richter!

Ich auch nicht.

+ Ich komme aus "dem Westen"!

Ich auch.

+ Ich wähle nicht "Die Linke!" und habe auch nicht vor das jemals zu tun!

Ich auch nicht.

+ Ich habe den Wehrdienst vollständig absolviert und keinen Antrag auf Wehrdienstverweigerung gestellt!

Ich schon.

+ Ich bin gegen das Abschießen von Passagiermaschinen (garantiertes Töten von Menschen um etwaiges getötet werden von Menschen zu verhindern)!

Ich auch.

+ Ich lehne eine Heranziehung der Deutschen Bundeswehr zu polizei-ähnlichen Zwecken ab!

Ich auch.

+ Ich empfinde mich als ein Befürworter der Demokratie und plädiere dafür sie zu bewahren!

Ich auch!

Schöne Feiertage,
Werner