Benutzer PatrickSH79 schrieb:
Ich frage mich nur, wie blöd man sein muß, um sich (wie vermutet) so total dämlich anzustellen - und dann sogar vor's OLG zu gehen statt zu seinem Mist zu stehen und neu anzufangen!
Es hat sich halt herumgesprochen, dass Dreistigkeit viel zu oft siegt. Immer wieder liest man doch von Gerichtsentscheidungen die jenseits des normalen Menschenverstandes liegen. Und das ist oft sogar nicht mal die Schuld des Gerichts (haben mir zumindest schon zwei Richter unabhängig voneinander gesagt), sondern es gibt einfach Lücken oder Unklarheiten im Gesetz. Wie häufig das vorkommt, kann ich als Laie nicht beurteilen.
Hab jedenfalls mal von einem Fall gehört (Achtung: OT!), bei dem sich eine Frau auf einen Arbeitsplatz in einem Labor (oder sowas) beworben hat und beim Bewerbungsgespräch auf die Frage nach einer Schwangerschaft dies unwahr verneint hat (wußte, dass sie schwanger war). Als der Vertrag unterschrieben war und sie anfangen sollte zu arbeiten, hat sie gesagt, dass sie in dem Umfeld nicht arbeiten kann, da der Arbeitsplatz nach Mutterschutzgesetz ihrem Offspring schaden könne. Der Arbeitgeber hatte aber keinen anderen Arbeitsplatz für sie, so dass sie gemütlich bei voller Bezahlung Zuhause bleiben durfte. Arbeitgeber hat geklagt und verloren. Begründung:
1) natürlich muss man gewisse Fragen gegenüber dem Arbeitgeber nicht beantworten. Macht Sinn, den gehen Sachen wie Familienplanung, sexuelle Ausrichtung, etc nichts an. Sonst würden mit Sicherheit viele Schwangere, Homosexuelle, Behinderte benachteiligt.
2) Man darf auch Lügen, weil sonst das Gegenüber ja aus der Weigerung einer Antwort ja daraus schliessen kann, dass ihm die Antwort nicht gefallen würde. Macht auch Sinn, sonst würde die erste Regel ja ad absurdum geführt.
3) Mutterschutz: braucht man nicht zu diskutieren.
Kombination der Umstände: macht keinen Sinn, denn die Tante hatte es ja wohl darauf angelegt, den Arbeitgeber auszutricksen. Aber da die Sachen im Arbeitsrecht eindeutig geregelt sind, hatte das Gericht keine andere Möglichkeit zu Gunsten der Beklagten zu entscheiden. Sicherlich kein Alltagsfall, aber daran sieht man sehr schön, wie es zu manchmal völlig weltfremden Entscheidungen kommen kann.
Gruß
GrößterNehmer