Thread
Menü

Trotzdem gut...


03.11.2009 12:24 - Gestartet von qntal
einmal geändert am 03.11.2009 12:26
... denn die seitenweisen Rechnungen belasten nur die Umwelt. Für eine Telefonberatung hat jedes halbwegs aktuelle Handy eine Übersicht über die Gesprächs- und Datenverbindungen, für die SMS reicht ein Blick in den Gesendet-Ordner. Schön wäre natürlich, wenn man sich detaillierte Gesprächsdaten online ansehen könnte, vor allem, wenn das schon im laufenden Monat möglich wäre und nicht erst hinterher.

CU!
Menü
[1] Fony antwortet auf qntal
03.11.2009 12:35
Benutzer qntal schrieb:
... denn die seitenweisen Rechnungen belasten nur die Umwelt.

Also meine PDF haben die Umwelt nicht belastet

Für eine Telefonberatung hat jedes halbwegs aktuelle Handy eine Übersicht über die Gesprächs- und Datenverbindungen, für die SMS reicht ein Blick in den Gesendet-Ordner. Schön wäre

Die jeder schön jeden Monat zurücksetzt und wo man schön sehen kann, wann wie lange wohin telefoniert wurde? Welches Handy kann das?

Ich finde diese neuen Verordnungen großen Mist1

Fony
Menü
[1.1] ralphi13 antwortet auf Fony
03.11.2009 12:51

einmal geändert am 03.11.2009 12:53
Wie soll der Kunde jetzt genau ermitteln können, ob er noch den richtigen Tarif hat?

Wem tut die Bundesnetzagentur mit solchen Regeln einen Gefallen?

Die meisten Kunden nutzen doch sowieso auf irgend eine Art einen Online-Nachweis, bei dem kein Papier verbraucht wird.
Diese Regelung, die so z.B. von KabelBW schon länger angewandt wird, macht einfach keinen Sinn, aber passt gut ins Bild, dass dem Verbraucher immer weniger Rechte in seinem Sinne zugestanden werden!!
Menü
[1.1.1] Eugenius antwortet auf ralphi13
03.11.2009 12:57
Meine PDF-Rechnungen dürfen auch 100 Seiten lang sein, ich habe nichts dagegen :)
Menü
[1.1.2] telefonlaie antwortet auf ralphi13
03.11.2009 12:58
Benutzer ralphi13 schrieb:
Wie soll der Kunde jetzt genau ermitteln können, ob er noch den richtigen Tarif hat?

Wem tut die Bundesnetzagentur mit solchen Regeln einen Gefallen?

Also ich kennen die verordnung nicht aber ich kann mir nicht vorstellen dass ein ausführlicher EVN inkl. der Flat-Gespräche verboten ist lediglich dass er nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist.
Unterm Strich ziemlicher Schwachsinn, da die Verbindungsdaten ja trotzdem für die "Terrorabwehr" ala Schäuble erfasst werden müssen.
Menü
[1.1.2.1] ralphi13 antwortet auf telefonlaie
03.11.2009 13:03
Also ich kenne die verordnung nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein ausführlicher EVN inkl. der Flat-Gespräche verboten ist, lediglich dass er nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist.
dann versuch mal, bei o2 einen vollständigen EVN zu bekommen ;)

Unterm Strich ziemlicher Schwachsinn, da die Verbindungsdaten ja trotzdem für die "Terrorabwehr" ala Schäuble erfasst werden müssen.
So sieht's aus!
Menü
[1.1.3] namorico antwortet auf ralphi13
03.11.2009 13:03
Der Kunde soll schon vor dem Vertragsabschluss prüfen, welcher Tarif für ihn geeignet ist. Es ist doch egal, ob die Gespräche aufgelistet sind oder nicht, wenn er erst nach der Mindestlaufzeit den Tarif wechseln kann.


Benutzer ralphi13 schrieb:
Wie soll der Kunde jetzt genau ermitteln können, ob er noch den richtigen Tarif hat?

Menü
[1.1.3.1] ralphi13 antwortet auf namorico
03.11.2009 13:06
Der Kunde soll schon vor dem Vertragsabschluss prüfen, welcher Tarif für ihn geeignet ist. Es ist doch egal, ob die Gespräche aufgelistet sind oder nicht, wenn er erst nach der Mindestlaufzeit den Tarif wechseln kann.

genau :)
Noch besser wäre, wenn er den Anbietern nur das Geld überweist und den Vertrag gar nicht nutzt ;)
Das ist doch alles Schwachsinn und einseitig zu Lasten der Nutzer!
Menü
[2] hinterst antwortet auf qntal
03.11.2009 13:35
Ja, was les ich denn da... Jahrelang hab ich mich darüber geärgert, dass die Rechnung für eine vernünftige Kosten-/Nutzenrechnung nicht zu gebrauchen war, da eben diese Flatnetgespräche nicht aufgelistet wurden (BASE). Dann bin ich bei o2 gelandet und habe mich riesig darüber gefreut, dass es ja auch anders gehen kann. Nun das wieder. Soll ich denn als Kunde nun raten wieviel ich wohin telefoniere? Eine Krukz an den Verbraucher...

Aber man sollte natürlich auch die Kehrseite sehen, warum die Bundesnetzargentur so etwas verordnet. Der Einzelverbindungsnachweis hat in seiner Ursprungsform die Aufgabe über kostenpflichtige Dienste einen Aufschuss darüber zu geben wo diese angefallen sind. Damit sind natürlich keine Dienstleistungen gemeint, welche mit einer Pauschale abgedeckt sind, da wir diese zahlen dürfen ob wir 1 oder 1000 Gespräche führen...
Aber jetzt zum Grund dieser Verordnung der Schutz der Daten betrifft hier weniger uns als unseren Gesprächspartner. Welche einzeln auf dem Gesprächsnachweis aufgelistet werden. Ja, in unserer Rechnung geht es beim Datenschutz nicht um "unsere" Daten sondern um "unsere" Gesprächspartner...

Woher weiß ich das? Nun als ich damals schon das Problem mit BASE hatte, hatte ich Kontakt mit der Bundesnetzargentur, da ich eigentlich BASE (jetzt lacht mich aus) dazu zwingen wollte mir einen "vollständigen" EVN zu liefern. Aber die waren damals schon "konform". Ja, jetzt hat es auch o2 eingeholt...

Schade, aber ich sehe hier leider keinen anderen Weg als wieder die Glaskugel selbst heraus zu holen bzw. auf das Volksfest zu gehen und die Damen in ihren seltsamen Wohnwägen zu befragen wenn man mehr über sein Telekommunikationsverhalten erfahren möchte. Oh halt, doch einen Weg gibt es doch noch. Zettel und Stift und jede SMS bzw. Minute händisch zu notieren - und für die modernen unter uns gibt es ja auch noch Excel... ;-)

Euch einen schönen Tag.

Einen sarkastischen Gruß
Stefan
Menü
[2.1] hinterst antwortet auf hinterst
03.11.2009 13:55
und wen der Wortlaut der Bundesnetzargentur interessiert...

http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/13444.pdf

Absatz 15!!! Wobei es da auch heißt: "Soweit für die Nutzung abgegrenzter Mengen (Kontingent) von Telekommunikationsdiensten
Pauschalbeträge vereinbart sind, sind die Telekommunikationsvorgänge
im Falle des Überschreitens dieser Grenze vollständig mit den jeweils
einschlägigen Angaben im Standardnachweis auszuweisen. Die Telekommunikationsvorgänge,
die sich innerhalb des Kontingents befinden, sind in diesem Falle mit
der Entgeltangabe „0 Euro“ auszuweisen."

Was ja auch heißt, wer auch nur eine Einheit/Minute/SMS über sein Freikontingent kommt bzw. beim O2o über 60 bzw. 51 EUR kommt. Muss einen vollständigen Einzelverbindungsnachweis bekommen...
Menü
[2.1.1] batrabbit antwortet auf hinterst
04.11.2009 00:59
Benutzer hinterst schrieb:

Was ja auch heißt, wer auch nur eine Einheit/Minute/SMS über sein Freikontingent kommt bzw. beim O2o über 60 bzw. 51 EUR kommt. Muss einen vollständigen Einzelverbindungsnachweis bekommen...

Hm, beim o2o dürfte es genau anders herum sein, denn da zahlt
man ja eben nicht mehr mehr, wenn man das Kontingent über-
schritten hat. ;-)

Andererseits sollte man auch nachprüfen können, ob das Kontin-
gent überhaupt "ordnungsgemäß" erreicht wurde: also alle Ver-
bindungen bis Erreichen des Maximalbetrages auflisten, danach
nichts mehr. Auch blöd.

Bei Kontingenttarifen sollten alle Verbindungen aufgelistet
werden, egal, ob ausgenutzt oder nicht. T-Mobile handhabt
das auch so. Und bei Datenflattarifen mit Drosselung sollte
man jederzeit sein verbrauchtes Volumen online oder per
Telefoncomputer abfragen können.

Dass hingegen bei wirklichen Flattarifen die Verbindungen nicht
aufgelistet werden, finde ich akzeptabel. Schön wäre dann aber
zumindest eine Gesamtgesprächszeit bzw. die Anzahl der Ver-
bindungen auf der Rechnung, wie es die Telekom im Festnetz
handhabt (zumindest bei Telefonie).