Thread
Menü

EVN ? - Kein Problem...............


03.11.2009 15:06 - Gestartet von o2-insider
Einzelverbindungsnachweis ist bei mir kein Problem:

ich habe mit O2 einen Vertrag mit der Abmachung, daß O2 mir einen kostenlosen unverkürzten EVN übersendet. Diese Abmachung gilt immer noch unverändert............

Die BUNDESNETZAGENTUR hat lediglich verfügt, daß für Abrechnungszwecke (!) nicht alle pauschal abgegoltenen Gespräche einzeln abrechnet werden müssen. Wohlgemerkt: "müssen". Sie "dürfen" aber.........., es ist nicht verboten !!!

Unabhängig von diesem Abrechnungszweck ist aber meine Vereinbarung mit O2 bezüglich EVN zu eigenen (-internen-) und Nachweis-Zwecken. Da kommt O2 nicht dran vorbei........

Zur Not könnte man O2 ja vorschlagen, für jedes Gespräch 0,0001 cent zu berechnen; man zahlt dann freiwillig für 1000 Gespräche 1 cent und braucht damit den EVN für Abrechnungszwecke.


Viele Grüße

Euer

O2-Insider
Menü
[1] stefanniehaus antwortet auf o2-insider
03.11.2009 15:17
"unverkürzt" heißt, dass die Telefonnummern nicht abgeschnitten bzw. anonymisiert werden. Das hat mit der Frage, welche Positionen aufgeführt werden, nichts zu tun.

Entsprechend wird dir eine solche abmachung auch nichts bringen.
Menü
[1.1] RE: EVN ? - ein Problem. ??..............
Nato antwortet auf stefanniehaus
03.11.2009 16:20
Dann bin ich mal gespannt, wie das mit dem o2o Airbag ist. Bis 60/51 alles aufgelistet und dann nicht mehr ??
Hatte bisher Genion XL(Partysan 42,50 GG) und habe nur auf Grund meiner bisher möglichen Rechnungsanalyse zu o2o gewechselt.
Mich stört die neue Regelung, mindestens die Auflistung des beanspruchten Flatvolumens wäre mir wichtig.

Gruss Nato
Menü
[2] KnuddelTim antwortet auf o2-insider
04.11.2009 00:11

einmal geändert am 04.11.2009 00:13
ich habe mit O2 einen Vertrag mit der Abmachung, daß O2 mir einen kostenlosen unverkürzten EVN übersendet. Diese Abmachung gilt immer noch unverändert............

Ein Wort: Nebenleistung
Menü
[3] rudiradler antwortet auf o2-insider
06.11.2009 13:49
Benutzer o2-insider schrieb:
Einzelverbindungsnachweis ist bei mir kein Problem:

ich habe mit O2 einen Vertrag mit der Abmachung, daß O2 mir einen kostenlosen unverkürzten EVN übersendet. Diese Abmachung gilt immer noch unverändert............


Das habe ich auch!

Und es ist, wie der Name schon sagt, ein Einzelverbindungsnachweis und kein Zu-Bezahlen-Gesprächsnachweis.

Man will ja schließlich wissen, ob die Flatrate sich lohnt, sonst verpaßt man ggf den Wechsel zu einem geeigneteren Tarif.