Benutzer o2-insider schrieb:
Einzelverbindungsnachweis ist bei mir kein Problem:
ich habe mit O2 einen Vertrag mit der Abmachung, daß O2 mir einen kostenlosen unverkürzten EVN übersendet. Diese Abmachung gilt immer noch unverändert............
Das habe ich auch!
Und es ist, wie der Name schon sagt, ein Einzelverbindungsnachweis und kein Zu-Bezahlen-Gesprächsnachweis.
Man will ja schließlich wissen, ob die Flatrate sich lohnt, sonst verpaßt man ggf den Wechsel zu einem geeigneteren Tarif.