Vielleicht ist es ja bewusst ungeschützt, um anderen den Zugriff aufs Internet zu ermöglichen.
Beispiel: http://www.fon.com/de
Dann ist es immer noch nicht ungeschützt weil man nicht einfach darüber ins Internet kann sondern sich erst über die Fon-Seite einloggen. Somit ist also kein unbekannter in Deinem Netz.
Fon war ein Beispiel. Wozu aber Fon nutzen und sich den ganzen Aufwand antun, wenn es auch einfacher geht?! Ich würde mich bspw. freuen, wenn ich unterwegs mal eben fix das Notebook aufklappen kann und ein freies WLAN schnell zum Mails checken nutzen könnte. Ich bin mir auch sicher, dass viele gegen eine solche Nutzung gar nichts hätten.
Ist ja auch nachvollziehbar. Mir wäre nur neu, dass in einem solchen Fall der Fahrzeughalter wegen dem Banküberfall eingeknastet wird. Und ums noch weiter auf die Spitze zu treiben, obwohl strafrechtliche Ermittlungen eingestellt werden, kommt dann wohl (deiner Meinung nach) die Bank mit ner Zivilklage und fordert die erbeutete Summe sowie Schadensersatz.
Das sicher nicht.
Warum soll hier nicht der Halter belangt werden, beim WLAN aber schon?
Du misst mit Zweierlei Maß!
Wenn ich aber meine Geldbörse offen und unbeobachtet herum liegen lasse so kann das als verleiten zum Diebstahl gewertet werden.
Ein offenes WLAN lädt mit Sicherheit den einen oder anderen ein Dinge zu suchen bzw herunter zu laden die er beim eigenen Anschluß lieber bleiben lässt.
Du bist gerade dabei jeden unter Generalverdacht zu stellen. Nur weil ein Geschäft keine Diebstahlsicherungen an den Waren anbringt, wird nicht jeder die Waren gleich einstecken ohne zu bezahlen.
Also knastest du auch jeden ein, der so doof ist und sich zusammenschlagen lässt?!
Du vergisst ein wenig, wer hier der Täter ist.
Da wären wir beim obigen "verleiten". Desweiteren kann man eben nicht unterscheiden wer ist zu dumm oder wer tut nur so.
Verleiten? Also anstiften zu Straftat, wenn sich jemand Nachts auf öffentlichen Plätzen aufhält? Also am Bahnhof oder an der Bushaltestelle? Wenn es soweit kommen sollte, können wir gleich ein Ausgangsverbot verhängen. Nun lass aber mal die Kirche im Dorf.
Jeder der mit seinem Anschluss verbotenes (Kinderpornos, Musik ect.) herunter lädt muß damit rechnen belangt zu werden.
Da stimme ich dir zu.
Was wäre wenn ich mein WLAN ungeschützt lasse und mein Nachbar seines ebenfalls? Ich nutzte das vom Nachbarn und er meines, schon sind wir fein raus weil wir für die Downloads anderer Nutzer nicht belangt werden können?
Nein, ihr solltet nicht als Anschlussinhaber belangt werden können. Wenn die Ermittliungen aber ergeben, dass jeweils der Nachbar den Anschluss genutzt hat, dann sollte auch der Nachbar als Nutzer belangt werden. Das gleiche Prinzip gilt bspw. auch beim Auto. Wenn ein Geschwindigkeitsverstoß gemessen wird (Blitzer), muss der Fahrer ermittelt werden. Der Halter ist zwar erstmal erster Ansprechpartner, sonst aber uninteressant. Und das ist auch gut so.
Es wird mit Sicherheit genug geben die das ausnutzen würden.
Daran schon mal gedacht?
Das ist aber ein ganz anderes Thema. Ich gebe dir Recht, dass es mit Sicherheit Leute gibt, die das ausnutzen werden. Es muss dann eben anders ermittelt werden und auch wirklich ermittelt werden.
Aktuell ist es aber leider so, dass die Beweislast auf den Anschlussinhaber abgewälzt wird, was dem rechtstaatlichen Prinzip widerspricht. Oder ums deutlicher auszudrücken: Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist.