Benutzer PeterOZ schrieb:
Und wie sieht das Ganze dann bei eBay aus?? Ebay ermöglicht durch sein Handeln =die Bereitstellung der Plattform , sogar durch Entgelt, eine Mölichkeit zur Rechtsverletzung.
So ist es. Und in einem Fall, wo es häufig Rechtsverletzungen gab, nämlich durch den Handel mit gefälschten Markenartikeln ("ich habe hier eine Uhr, sieht aus wie eine Rolex, aber nicht ganz so teuer ...") wurde ebay dann auch vom BGH verurteilt. Auf das Urteil bezieht sich nun das LG Hamburg, wenn es Forums-Anbieter (jüngst hat es den heise-Verlag erwischt) oder eben private offene W-LAN-Betreiber auf Unterlassung verurteilt.
Und wie bei einem Telefon-Provider? Durch sein Handeln ermöglich dieser auch Rechtsverletzungen.
Hier ist die Rechtsprechung eher zugunsten des Tk-Anbieters, nicht zuletzt aufgrund des TKG, das Rechte und Pflichten der Tk-Unternehmen deutlich genauer festlegt, als das Teledienstegesetz.
Kai