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I-Net Auktionen?


17.09.2006 19:07 - Gestartet von PeterOZ
>Im Zivilrecht kann auch derjenige belangt werden, der eine > Rechtsverletzung durch sein Handeln ermöglicht, ohne direkt Täter > zu sein.

Und wie sieht das Ganze dann bei eBay aus??
Ebay ermöglicht durch sein Handeln =die Bereitstellung der Plattform , sogar durch Entgelt, eine Mölichkeit zur Rechtsverletzung.
Und wie bei einem Telefon-Provider? Durch sein Handeln ermöglich dieser auch Rechtsverletzungen.
Lässt sich noch weiter ausbreiten, oder?
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[1] Kai Petzke antwortet auf PeterOZ
17.09.2006 19:14
Benutzer PeterOZ schrieb:

Und wie sieht das Ganze dann bei eBay aus?? Ebay ermöglicht durch sein Handeln =die Bereitstellung der Plattform , sogar durch Entgelt, eine Mölichkeit zur Rechtsverletzung.

So ist es. Und in einem Fall, wo es häufig Rechtsverletzungen gab, nämlich durch den Handel mit gefälschten Markenartikeln ("ich habe hier eine Uhr, sieht aus wie eine Rolex, aber nicht ganz so teuer ...") wurde ebay dann auch vom BGH verurteilt. Auf das Urteil bezieht sich nun das LG Hamburg, wenn es Forums-Anbieter (jüngst hat es den heise-Verlag erwischt) oder eben private offene W-LAN-Betreiber auf Unterlassung verurteilt.

Und wie bei einem Telefon-Provider? Durch sein Handeln ermöglich dieser auch Rechtsverletzungen.

Hier ist die Rechtsprechung eher zugunsten des Tk-Anbieters, nicht zuletzt aufgrund des TKG, das Rechte und Pflichten der Tk-Unternehmen deutlich genauer festlegt, als das Teledienstegesetz.


Kai
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[1.1] PeterOZ antwortet auf Kai Petzke
17.09.2006 19:38
Ok, das mit Rolex ist eine Sache, interessanter ist aber die Sache mit "Reimporten" von Unterhaltungselektronic und bei "virtueller Ware", ich weis da gibt es den Käufeschutz, aber auf dn ist äh, ja... Weil die ...backen den Start einer Abwicklung so lange rauszögern bis timeout ist. "Probieren sie doch nochmal mit ´ner freundlichen Mail, oder anderweitiger Kontaktaufnahme".
Und die neue Trickserei mit Papal, der Käufer hat angegeben, dass er die Ware nicht/beschädigt erhalten hat, wir haben deshalb die Gutschrift storniert, ist dann imho auch eine Beihilfe zum Betrug.