Haftung

BGH prüft Sicherungspflichten bei WLAN-Anschluss

Haftet der Anschlussbesitzer für illegale Downloads?
Von ddp / Marie-Anne Winter

Der Bundesgerichtshof prüft, ob per WLAN realisierte Internet-Anschlüsse künftig besser gegen den unberechtigten Zugriff von Dritten gesichert werden müssen. Der BGH verhandelte heute in Karlsruhe über die Haftung bei einer unbefugten Nutzung eines WLAN-Anschlusses durch Fremde. Dabei geht es darum, ob der Anschlussinhaber belangt werden kann, wenn er seinen Zugang zu einem solchen drahtlosen lokalen Funknetz unzureichend absichert und Dritte darüber urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Herunterladen in einer Tauschbörse anbieten.

Im vorliegenden Fall klagt die von dem Musiker Moses Pelham gegründete Frankfurter Plattenfirma 3p gegen einen Anschlussinhaber. Die Firma hält die Rechte an dem Song "Sommer unseres Lebens" von Sebastian Hämer, der nachweislich im Internet über jene IP-Adresse zum Herunterladen angeboten wurde, die dem beklagten Anschlussinhaber zugewiesen war. Die Plattenfirma behauptet, der WLAN-Anschluss des Mannes, der in der fraglichen Zeit in Urlaub war, sei aktiviert und nicht ausreichend gesichert gewesen. 3p fordert von ihm Unterlassung, Schadenersatz und Erstattung der Abmahnkosten.

Die Klage war in der Vorinstanz vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgewiesen worden. In der Revisionsverhandlung sagte der Anwalt von 3p, die Sache habe eine "enorme Bedeutung". Die WLAN-Piraterie sei inzwischen ein Massenphänomen. "Dieses Riesenloch für das unberechtigte Abziehen von geschützten Werken muss geschlossen werden", forderte der Anwalt.