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Betrug


14.11.2006 13:27 - Gestartet von delsol
In einigen vorangegangenen Beiträgen wurde immer wieder das Problem des "Verschweigens" des analogen Basisanschlusses seitens der Telekom aufgegriffen.

Da die Telekommitarbeiter offensichtlich für den Vertrieb der Optionstarife eine Provision erhalten, sehe ich hier den Tatbestand des Betruges verwirklicht; nämlich dann, wenn der Kunde explizit nach dem analogen Basisanschluss fragt und der Verkäufer die Auskunft erteilt, daß dieser nicht mehr erhältlich ist.
Der Kunde wird hier über eine Tatsache getäuscht, er glaubt der Tarif ist nicht mehr erhältlich, der Verkäufer und die Telekom erhalten einen Vermögensvorteil (Provision/höhere Grundgebühren) der Kunde hat einen Vermögensschaden, nämlich die höhere momatliche Grundgebühr, er erhält zwar einen höherwertigen Anschluß, welchen er wahrscheinlich aber gar nicht braucht, da er nach dem Standardanschluß gefragt hat.

Sollte die Telekom ihre Mitarbeiter dazu veranlassen, den analogen Basisanschluß auf konkrete Nachfrage zu verschweigen bzw. die Aussage zu machen, daß es einen solchen Anschluß nicht gibt, könnte es sich hierbei auch noch um Anstiftung zum Betrug handeln.
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[1] GKr antwortet auf delsol
14.11.2006 13:32
Benutzer delsol schrieb:
In einigen vorangegangenen Beiträgen wurde immer wieder das Problem des "Verschweigens" des analogen Basisanschlusses seitens der Telekom aufgegriffen.

Da die Telekommitarbeiter offensichtlich für den Vertrieb der Optionstarife eine Provision erhalten, sehe ich hier den Tatbestand des Betruges verwirklicht; nämlich dann, wenn der Kunde explizit nach dem analogen Basisanschluss fragt und der Verkäufer die Auskunft erteilt, daß dieser nicht mehr erhältlich ist.
Der Kunde wird hier über eine Tatsache getäuscht, er glaubt der Tarif ist nicht mehr erhältlich, der Verkäufer und die Telekom erhalten einen Vermögensvorteil (Provision/höhere Grundgebühren) der Kunde hat einen Vermögensschaden, nämlich die höhere momatliche Grundgebühr, er erhält zwar einen höherwertigen Anschluß, welchen er wahrscheinlich aber gar nicht braucht, da er nach dem Standardanschluß gefragt hat.

Sollte die Telekom ihre Mitarbeiter dazu veranlassen, den analogen Basisanschluß auf konkrete Nachfrage zu verschweigen bzw. die Aussage zu machen, daß es einen solchen Anschluß nicht gibt, könnte es sich hierbei auch noch um Anstiftung zum Betrug handeln.

Und, was machst Du nun mit Deiner "Erkenntnis"?

Wenn Du Kenntnis von einer Straftat hast und diese nicht anzeigst, machst Du Dich strafbar.
Unterstellst Du jemandem eine Straftat und dies entspricht nicht der Wahrheit, machst Du Dich strafbar.

Also bitte gehe zur nächsten Polizeidienststelle und erstatte Anzeige wegen Betrugs. Und berichte dann hier über alles weitere.

GKr
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[1.1] Ssh1701e antwortet auf GKr
14.11.2006 15:12
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer delsol schrieb:
In einigen vorangegangenen Beiträgen wurde immer wieder das Problem des "Verschweigens" des analogen Basisanschlusses seitens der Telekom aufgegriffen.

Da die Telekommitarbeiter offensichtlich für den Vertrieb der Optionstarife eine Provision erhalten, sehe ich hier den Tatbestand des Betruges verwirklicht; nämlich dann, wenn der Kunde explizit nach dem analogen Basisanschluss fragt und der Verkäufer die Auskunft erteilt, daß dieser nicht mehr erhältlich ist.
Der Kunde wird hier über eine Tatsache getäuscht, er glaubt der Tarif ist nicht mehr erhältlich, der Verkäufer und die Telekom erhalten einen Vermögensvorteil (Provision/höhere Grundgebühren) der Kunde hat einen Vermögensschaden, nämlich die höhere momatliche Grundgebühr, er erhält zwar einen höherwertigen Anschluß, welchen er wahrscheinlich aber gar nicht braucht, da er nach dem Standardanschluß gefragt hat.

Sollte die Telekom ihre Mitarbeiter dazu veranlassen, den analogen Basisanschluß auf konkrete Nachfrage zu verschweigen bzw. die Aussage zu machen, daß es einen solchen Anschluß nicht gibt, könnte es sich hierbei auch noch um Anstiftung zum Betrug handeln.

Und, was machst Du nun mit Deiner "Erkenntnis"?

Wenn Du Kenntnis von einer Straftat hast und diese nicht anzeigst, machst Du Dich strafbar.
Unterstellst Du jemandem eine Straftat und dies entspricht nicht der Wahrheit, machst Du Dich strafbar.

Also bitte gehe zur nächsten Polizeidienststelle und erstatte Anzeige wegen Betrugs. Und berichte dann hier über alles weitere.

GKr

Das Problem liegt glaub ich darin, was unter einem Standard/Basisanschluss zu verstehen ist. Als Kunde mein man in der Regel einen einfachen Anschluss ohne "Schnick Schnack" (das wär dann der CallPlus-Tarif). Aus der Sicht der Telekom ist aber ein Standardanschluss mindestens ein calltime-Tarif.

Der Punkt ist, dass dies somit kein Betrug mehr ist, da der Begriff "Standardanschluss" nicht geschützt ist (behaupte ich mal einfach so).

Im Grunde ist das eine ziemliche Grauzone und gut find ich das nicht gerade, aber andere Telefonunternehmen arbeiten ja auch nicht immer mit ganz sauberen Methoden. Im Moment sehe ich nur eines: Sich vorher informieren und explizit nach CallPlus (und Co.) fragen.
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[1.2] spl antwortet auf GKr
16.11.2006 01:40
Benutzer GKr schrieb:
Und, was machst Du nun mit Deiner "Erkenntnis"? Wenn Du Kenntnis von einer Straftat hast und diese nicht anzeigst, machst Du Dich strafbar.

Auch wenn ca. 15% aller Strafanzeigen auf dieser Annahme beruhen, ist sie falsch. Erstaunlich, wie viele Leute auch nach dem Mauerfall glauben, dass sie in einem Denunziantenstaat leben...

Ich kenne da übrigens jemanden, der sich hier im Forum notorisch über unqualifizierte Postings beschwert. Andererseits, gelegentliche realsatirische Highlights entschädigen dann doch für einiges:

"...Bewerbungsunterlagen, die ich im Auftrag einer Beraterfirma prüfen sollte, weisen durch die Bank Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler auf. Die Formulierungen sind holprig und wortarm. Die Auswahl von drei näher zu prüfenden Kandidaten aus ca. 50 Einsendungen viel leicht."

Q: https://www.teltarif.de/forum/s23755/1-4.html

;)

spl
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[1.2.1] RE: Von einem der auszog, das Fürchten zu lehren.
GKr antwortet auf spl
16.11.2006 08:09
Sie kommen wieder einmal nicht gegen Ihre Natur an, richtig?

"Eines Tages saß ein Frosch an einem Fluss. Ein Skorpion kam des Weges und sagte: "Herr Frosch, ich würde gerne den Fluss überqueren, aber ich bin ein Skorpion und kann nicht schwimmen. Wären Sie so freundlich, mich auf den Rücken zu nehmen und mit mir hinüberzuschwimmen?"

Und der Frosch sagte: 'Aber Sie sind ein Skorpion, und Skorpione stechen Frösche." Sagte der Skorpion: "Warum sollte ich Sie denn stechen? Ich möchte ans andere Ufer hinüber!" "Nun gut", sagte der Frosch, "steigen Sie auf meinen Rücken, und ich bringe Sie hinüber."

Sie hatten den Fluss zur Hälfte durchquert, als der Skorpion den Frosch stach. Der Frosch wand sich vor Qualen. Mit seinem letzten Atemzug sagte er: "Warum haben Sie das getan? Jetzt ertrinken wir beide!" "Weil", sagte der Skorpion, "ich bin ein Skorpion, ich kann nicht anders!".

Und mit diesen seinen letzten Worten ertrank er dann."



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[1.2.1.1] spl antwortet auf GKr
16.11.2006 11:58

2x geändert, zuletzt am 16.11.2006 12:36
"Geh doch gerade und vorwärts!" rief einem jungen Krebs seine Mutter zu.

"Von Herzen gerne, liebe Mutter", antwortete dieser, "nur möchte ich es dich ebenso machen sehen."

Jedoch vergeblich war der Mutter Anstrengung und sichtbar ihre Klügelei und Tadelsucht.


Man könnte noch ergänzen (so weit hat der gute Äsop gar nicht gedacht):

Hierauf erging sie sich in lautem Wehklagen und rief:

"Bin ich nicht ein arm Geschöpf,
von meinem eig'nen Kind dies zu ertragen?
In Preußen hätt's das nicht gegeben,
dort würd es nun im Karzer darben."

Und siehe da, viele Bewohner des Teltarif-Meeres ließen sich davon betören wie vom Gesang der Sirenen, da sie den ersten Absatz überlesen hatten, und schimpften das Kind des Ungehorsams.

spl
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[2] maurice1332002 antwortet auf delsol
16.11.2006 00:00
Zunächst stellt sich die Frage, was denn überhaupt ein Basisanschluss ist. "Basis" und "das Preiswerteste" heißt nicht: Das billigste!
(Beispiel: In einer Pommesbude ist Currywurst mit Pommes sicherlich das Standardgericht, eine Frikadelle mit Kroketten macht ggf. ebenso satt, ist aber preiswerter. Wenn ich also das Basisgericht bestelle und CP bekomme, wurde ich betrogen? Ich denke: Nein!)

Darüber hinaus ist es im Verkauf immer so, dass der Kunde dem Verkäufer ein Angebot unterbreitet, irgendetwas zu kaufen/abzuschließen. Der Verkäufer lässt sich auf das Angebot des Kunden ein. Das ist auch der Grund, das sich Käufer für das Geschäft bedanken.

Wenn auf Nachfrage, ein Verkäufer eine unwahre Aussage trifft, dann hat er gelogen. Lügen ist nicht Strafbar! Betrogen hat er durch eine Lüge nicht! Betrogen wird man, wenn der Verkäufer Aufträge umsetzt, die so nicht abgesprochen waren!


Benutzer delsol schrieb:
In einigen vorangegangenen Beiträgen wurde immer wieder das Problem des "Verschweigens" des analogen Basisanschlusses seitens der Telekom aufgegriffen.

Da die Telekommitarbeiter offensichtlich für den Vertrieb der Optionstarife eine Provision erhalten, sehe ich hier den Tatbestand des Betruges verwirklicht; nämlich dann, wenn der Kunde explizit nach dem analogen Basisanschluss fragt und der Verkäufer die Auskunft erteilt, daß dieser nicht mehr erhältlich ist.
Der Kunde wird hier über eine Tatsache getäuscht, er glaubt der Tarif ist nicht mehr erhältlich, der Verkäufer und die Telekom erhalten einen Vermögensvorteil (Provision/höhere Grundgebühren) der Kunde hat einen Vermögensschaden, nämlich die höhere momatliche Grundgebühr, er erhält zwar einen höherwertigen Anschluß, welchen er wahrscheinlich aber gar nicht braucht, da er nach dem Standardanschluß gefragt hat.

Sollte die Telekom ihre Mitarbeiter dazu veranlassen, den analogen Basisanschluß auf konkrete Nachfrage zu verschweigen bzw. die Aussage zu machen, daß es einen solchen Anschluß nicht gibt, könnte es sich hierbei auch noch um Anstiftung zum Betrug
handeln.
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[2.1] klaussc antwortet auf maurice1332002
16.11.2006 08:53
Benutzer maurice1332002 schrieb:


Darüber hinaus ist es im Verkauf immer so, dass der Kunde dem Verkäufer ein Angebot unterbreitet, irgendetwas zu kaufen/abzuschließen. Der Verkäufer lässt sich auf das Angebot des Kunden ein. Das ist auch der Grund, das sich Käufer für das Geschäft bedanken.

Wenn auf Nachfrage, ein Verkäufer eine unwahre Aussage trifft, dann hat er gelogen. Lügen ist nicht Strafbar! Betrogen hat er durch eine Lüge nicht! Betrogen wird man, wenn der Verkäufer Aufträge umsetzt, die so nicht abgesprochen waren!

Das sehe ich anders, verspricht, bzw. beschreibt ein Verkäufer ein Produkt dass der Kunde dann kauft oder bestellt und stellt sich später heraus, dass etwas anderes geliefert wird, ist der Vertrag erst einmal nichtig, möglicherweise handelte es sich sogar um Betrug (z.B. bei Vorsatz).

Leider gibt es ein großes Problem, meist ist einfach nicht zu beweisen, was genau verkauft wurde.

Gemäß AGB sind Nebenabreden meist nichtig, was die Sache wohl kaum vereinfachen dürfte.

Zum Fall: Ich glaube nicht, dass die Telekom ihre Verkäufer beauftragt/verpflichtet ein bestimmtes Produkt nicht zu verkaufen, bzw. dessen Existens zu verleugnen. Man wird sicherlich Vorgaben machen: Das Produkt ist nicht aktiv zu vermarkten, sondern nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden anzubieten, das ist auf keinen Fall Betrug.

Wenn dann ein Verkäufer bewusst falsche Angaben macht, und dies unmissverständlich beweisbar wäre, könnte man sicherlich gegen diesen einen Fall vorgehen....

Gruß
Klaus
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[2.1.1] siemensknecht antwortet auf klaussc
16.11.2006 23:37
Die Leute in einem T-Punkt sind bei der T-Punkt Vertriebsgesellschaft, sofern ich das hier richtig mitbekommen habe. Die können also verkaufen was sie wollen und wenn da ein Call Time der kleinste von ihnen angebotene Tarif ist, dann ist es der kleinste. Es ist ja nicht die Telekom oder T-Com, die der Anbieter des Produktes ist. Diese Leute sind also Vermittler für ein Produkt der Telekom.

Welche die im Angebot haben, das bestimmt (nicht) die Telekom !?
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[2.1.2] LOWI antwortet auf klaussc
17.11.2006 00:51

Zum Fall: Ich glaube nicht, dass die Telekom ihre Verkäufer beauftragt/verpflichtet ein bestimmtes Produkt nicht zu verkaufen, bzw. dessen Existens zu verleugnen. Man wird sicherlich Vorgaben machen: Das Produkt ist nicht aktiv zu vermarkten, sondern nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden anzubieten, das ist auf keinen Fall Betrug.

Da hast Du vollkommen Recht, jedem Kunden ist auf Nachfrage des Callplus dieser auch zu verkaufen. So lauten die Anweisungen und so sollte es praktiziert werden. Warum es immer wieder trotz ausdrücklichem Hinweis so nicht gemacht wird, für mich unverständlich. Zumindest kann ich von mir behaupten, dass ich einfach und problemlos auf Wunsch den preiswertesten Tarif, also den Callplus, umstelle. Allerdings kann mit der Aussage "...den Standardanschluß gibt es nicht mehr..." auch der Tarif für 15,66€ gemeint sein, der niedrigste ist ja der Callplus mit 15,95. Zur Auslegung/Formulierung "Basistarif", für mich ist das der Callplus und so kommuniziere ich mit den Kunden unmissverständlich. Verständlich ist auch wohl für jeden, dass ein T-Com Mitarbeiter angehalten ist einen Optionstarif zu vermarkten, das macht doch wohl jedes Unternehmen.
Was allerdings immer wieder falsch behauptet wird ist, dass ein T-Com Mitarbeiter eine Provision erhält. Schön wärs, ist aber leider falsch.