Benutzer goo schrieb:
Das ist falsches Halbwissen.
Bitt befasse Dich einmal mit dem rechtlichen Terminus. Alleiniger Gebrauch heisst, dass keiner den Anschluss "alleinig" ohne einen direkten Zusammenhang mit Dir (Ehefrau, Kinder, Besuch) nutzen darf. Es heisst NICHT, dass es hier nur um eine komplette Weitervermietung geht. "Alleiniger Gebrauch" bei einem Auto z.B. wäre wenn Du den Schlüssel weitergibst. Nicht so wäre dem wenn Du als Beifahrer dabei sitzt und direkten Einfluss auf den Fahrer hast.
Auf den Anschluss übertragen: Die Nutzer Deines DSL-Anschlusses autorisierst Du nicht persönlich einzeln und sie haben keine persönliche Verbindung zu Dir. Du überlässt ihnen damit die Nutzung alleinig. Und das verstösst gegen die AGB. Zudem ist die Nutzung in diesem Fall sogar gewerblich, da ein Tauschhandel vorliegt.
Benutzer hardyx9 schrieb:
Das Thema ist in anderen Foren schon gut durchgekaut worden,
trotzdem kann ich mich nicht zurückhalten, hier zu kommentieren:
Ich finde es ist ein kleiner Unterschied, ob die Nutzung durch Dritte gänzlich ausgeschlossen wird, oder, wie z.B. bei 1&1
in den AGB zur DSL Nutzung genannt ist:
Quote
4. Nutzung durch Dritte
'Der Kunde darf den 1&1 DSL-Anschluss nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von 1&1 Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen oder weitervermieten' Unquote
'..zum alleinigen Gebrauch ...'
Kein Fonero überläßt normalerweise seinen DSL Zugang zum alleinigen (!) Gebrauch einem Dritten ...
Gruss
Hardy
Ja, so wird das wohl sein, bin kein Rechtsexperte. Dann muss 1&1 (und die anderen Provider mit ähnlicher Klausel) aber möchtig aufpassen, daß ihnen die Kunden nach Ablauf ihres Vertrages nicht davonlaufen, und zu einem der freizügigeren ISP's, die es ja bereits gibt, wechseln...
Gruss
Hardy