Benutzer mokuso schrieb:
Sofern der Nutzer keinen EVN hat bzw bei Internet eine Flatrate muss der Anbieter die Verkehrsdaten sofort löschen bzw darf nur das erheben, was ert zur Abrechnung braucht. Und wo nichs aufgezeichnet wird, kann auch nichts "eingefroren" werden.
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Immerhin wird alles eingefroren, was nach der Antragstellung anläuft. Zum technischen Abwickeln des Gesprächs sind Verbindungsdaten nötig ("wer mit wem"), da muss nur noch Gesprächsbeginn- und -ende dazukommen - voila!
Mal sehn, wie viel dann vom Eingefrorenen aufgetaut und wie viel noch gefroren weggeschmissen wird. So wies im Artikel beschrieben ist, sollte die Mehrheit der Daten durch das Raster fallen, sobald die richterliche Überprüfung stattfindet. Jedenfalls in der Theorie ...