Benutzer saintsimon schrieb:
Benutzer igel-online schrieb:
Warum deine Nerven so strapazieren? Wie bereits in einem anderem Forum geschrieben empfehle ich folgende Vorgehensweise:
Anrufen - auf ein eventuell bereits geführte Telefonat beziehen
- mitteilen, dass man unter diesen Umständen von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte - Kündigungstermin erfragen, um Mißverständnisse zu vermeiden - schriftliche Bestätigung gemäß AGB verlangen - artig für das schöne Handy bedanken, welches man behalten darf - das Ganze als Brief per Einschreiben mit Rückschein an Talkline schicken
- Alternativen von Teltarif in Betracht ziehen - Portierung der
Rufnummer nicht vergessen.
:-)
Gruß Andreas
Was erzählst Du den Leuten, die diesen Tarif behalten möchten? Laut deren eigenen AGB ist das durch einen Widerspruch zur Tarifänderung möglich. Die AGBs gelten auch für Talkline! Pacta sunt servanda ...
(ich selbst habe diesen Tarif nicht)
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.
Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken lässt sich so etwas natürlich vor Gericht prima ausfechten.
Es wird sich sicherlich ein adäquates Gegenstück zu diesem Vertrag finden lassen und mit einem weiteren subventioniertem Handy, welches dann über das bekannte Auktionshaus veräußert werden kann, sollte sich der Schaden (mindestens) in Grenzen halten.
Gruß Andreas