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Talkline Kündigung 9,9 Cent Tarif


20.02.2006 23:18 - Gestartet von kareen
Guten Tag,

Ich habe auch den alten Tarif abgeschlossen und betrachte es als Unverschämtheit, daß selbiger allen gekündigt wird.
Wir verschlechtern uns doch alle, wenn wir in einen anderen von Talkline angebotenen Tarif wechseln.
Ich habe mit Talkline einen rechtswirksammen 2 Jahresvertrag abgeschlossen, und ich werde alle Hebel in Verbindung setzen, daß dieser Vertragb auch 2 Jahre läuft und zwar zu den alten Konditionen, und auch dann, wenn es bis zum Bundesverfassungsgericht geht. So einfach kann es sich auch nicht Talkline machen.


Alles nur erdenklich Gute an Euch alle

Kareen
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[1] igel-online antwortet auf kareen
20.02.2006 23:29
Warum deine Nerven so strapazieren? Wie bereits in einem anderem Forum geschrieben empfehle ich folgende Vorgehensweise:

Anrufen - auf ein eventuell bereits geführte Telefonat beziehen - mitteilen, dass man unter diesen Umständen von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte - Kündigungstermin erfragen, um Mißverständnisse zu vermeiden - schriftliche Bestätigung gemäß AGB verlangen - artig für das schöne Handy bedanken, welches man behalten darf - das Ganze als Brief per Einschreiben mit Rückschein an Talkline schicken - Alternativen von Teltarif in Betracht ziehen - Portierung der Rufnummer nicht vergessen.

:-)

Gruß Andreas


Benutzer kareen schrieb:
Guten Tag,

Ich habe auch den alten Tarif abgeschlossen und betrachte es als Unverschämtheit, daß selbiger allen gekündigt wird. Wir verschlechtern uns doch alle, wenn wir in einen anderen von Talkline angebotenen Tarif wechseln.
Ich habe mit Talkline einen rechtswirksammen 2 Jahresvertrag abgeschlossen, und ich werde alle Hebel in Verbindung setzen, daß dieser Vertragb auch 2 Jahre läuft und zwar zu den alten Konditionen, und auch dann, wenn es bis zum Bundesverfassungsgericht geht. So einfach kann es sich auch nicht Talkline machen.


Alles nur erdenklich Gute an Euch alle

Kareen
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[1.1] saintsimon antwortet auf igel-online
20.02.2006 23:36
Benutzer igel-online schrieb:
Warum deine Nerven so strapazieren? Wie bereits in einem anderem Forum geschrieben empfehle ich folgende Vorgehensweise:

Anrufen - auf ein eventuell bereits geführte Telefonat beziehen
- mitteilen, dass man unter diesen Umständen von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte - Kündigungstermin erfragen, um Mißverständnisse zu vermeiden - schriftliche Bestätigung gemäß AGB verlangen - artig für das schöne Handy bedanken, welches man behalten darf - das Ganze als Brief per Einschreiben mit Rückschein an Talkline schicken
- Alternativen von Teltarif in Betracht ziehen - Portierung der Rufnummer nicht vergessen.

:-)

Gruß Andreas


Was erzählst Du den Leuten, die diesen Tarif behalten möchten? Laut deren eigenen AGB ist das durch einen Widerspruch zur Tarifänderung möglich. Die AGBs gelten auch für Talkline! Pacta sunt servanda ...

(ich selbst habe diesen Tarif nicht)
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[1.1.1] igel-online antwortet auf saintsimon
21.02.2006 00:08
Benutzer saintsimon schrieb:
Benutzer igel-online schrieb:
Warum deine Nerven so strapazieren? Wie bereits in einem anderem Forum geschrieben empfehle ich folgende Vorgehensweise:

Anrufen - auf ein eventuell bereits geführte Telefonat beziehen
- mitteilen, dass man unter diesen Umständen von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte - Kündigungstermin erfragen, um Mißverständnisse zu vermeiden - schriftliche Bestätigung gemäß AGB verlangen - artig für das schöne Handy bedanken, welches man behalten darf - das Ganze als Brief per Einschreiben mit Rückschein an Talkline schicken
- Alternativen von Teltarif in Betracht ziehen - Portierung der
Rufnummer nicht vergessen.

:-)

Gruß Andreas


Was erzählst Du den Leuten, die diesen Tarif behalten möchten? Laut deren eigenen AGB ist das durch einen Widerspruch zur Tarifänderung möglich. Die AGBs gelten auch für Talkline! Pacta sunt servanda ...

(ich selbst habe diesen Tarif nicht)

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.
Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken lässt sich so etwas natürlich vor Gericht prima ausfechten.

Es wird sich sicherlich ein adäquates Gegenstück zu diesem Vertrag finden lassen und mit einem weiteren subventioniertem Handy, welches dann über das bekannte Auktionshaus veräußert werden kann, sollte sich der Schaden (mindestens) in Grenzen halten.

Gruß Andreas
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[1.1.1.1] red-dragon antwortet auf igel-online
21.02.2006 10:10
Rechtsschutz hin oder her. Das kann nur teuer für dich werden. Talkline zieht hier für sich die Reissleine und hält sich an die AGB`s und gewährt Sonderkündigungsrecht. Du hast die Wahl, entweder Tarifwechsel oder gehen. Was will man mehr?
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[1.1.1.1.1] handytim antwortet auf red-dragon
21.02.2006 10:18
Benutzer red-dragon schrieb:
Sonderkündigungsrecht

Teltarif hat es im Artikel vorgemacht: Es heißt außerordentliches Kündigungsrecht.

Außer Ihr seid im Mietrecht, was im TK-Bereich aber äußerst selten vorkommt.

Ciao
Tim
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[1.1.2] spl antwortet auf saintsimon
21.02.2006 00:41
Benutzer saintsimon schrieb:
Die AGBs gelten auch für Talkline! Pacta sunt servanda ...

In der TK-Branche gelten Gesetze und Verträge in der Regel nur für den Kunden, nicht für den Anbieter.

Um diese Ansage zu wiederholen, drücken Sie bitte die 1.

spl
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[1.2] RE:Auszug allgemeine Geschäftsbedingungen der Talkline GmbH&Co. KG
kareen antwortet auf igel-online
20.02.2006 23:49
Hier noch einmal ein Auszug der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Talkline.
Änderungen der AGB odr Preislisten wird Talkline dem Kunden gesondert mitteilen.

Für den Fall, daß die Änderungen zu Ungunsten des Kunden erfolgen ,
wird Talkline dem Kunden diese Änderungen schriftlich mitteilen( also schon garnicht telefonisch, wie im Forum zu lesen war)
Die Änderungen gelten als genemigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht wird der Kunde gesondert hingewiesen.
Im Falle eines Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt.
Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuersätze ist Talkline unabhängig von der vorstehenden Regelung zu einer entsprechenden Veränderung der Preise berechtigt.

Kann man einfach die Geschäftsbedingungen brechen.

Gruß Kareen

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[1.2.1] mkueck antwortet auf kareen
21.02.2006 08:50
Ob man das einfach so kann, sei dahingestellt. Aber für diese Fälle gibt es ja das Sonderkündigungsrecht. Und ausserdem, was soll die Aufregung ? Ich wäre froh, wenn Eplus mir ein Sonderkündigungsrecht gibt, ich das Handy behalten darf....und dann tschüss ! Gute Tarife gibt es genug am Markt, man muss sich nur schlau machen. Gruß Mak
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[1.2.1.1] Message007 antwortet auf mkueck
21.02.2006 09:09
Bei welchem Anbieter gibt es denn sonst noch 200 Inklusivminuten die auch in Fremdnetze gültig sind für unter 20EUR? Und das noch mit einem voll subventionierten Handy. Das gibt es nichtmal im Eplus Netz (höchstens ohne Handy bei Mobilcom) und damit kannst du im ländlichen Raum nichts anfangen, da muss es schon T-Mobile / Vodafone sein.