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14.09.2005 12:50 - Gestartet von Antinoos
"Bislang gilt eine Speicherpflicht von 90 Tagen."

Nein - bislang gilt lt. TKG ein SpeicherRECHT von bis zu(!) 6 Monaten ab Versand der Rechnung.

Big-T nutzt davon aber 90 Tage aus (oder waren's 80?). Das ist aber keine Pflicht. Die könnten also theoretisch sogar noch kürzere(!) Zeiten nehmen (werden'se aber nicht tun, weil sie dann im Fall, wenn sich ein Kunde wegen der Rechnung beschwert, keine Beweismittel mehr hätten).

Deshalb meckert doch auch Big-T: sie bräuchten halt doppelte Speichermengen für die Einzelverbindungsdaten für die "Schlapphüte". Und das sind sicher hunderte von Terabyte!!

-Antinoos