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Logischerweise


09.09.2005 11:06 - Gestartet von AnnaB
Im Artikel heisst es:
"Neben der Dauer der Speicherung ist auch der Umfang der Datensammlung umstritten. Schily wandte sich dagegen, auch alle erfolglosen Anrufversuche aufzuzeichnen. Der schwedische Justizminister Thomas Bodström bestand hingegen auf einer solchen Vorschrift. Seine deutsche Amtskollegin Zypries äußerte Verständnis für entsprechende Wünsche: "Wer regelmäßig "Tatort" guckt, der weiß, dass da ein Fahndungsinteresse besteht."

Da in Skandinavien teilweise für Anrufversuche gesonderte Gebühren anfallen (z.B. 1 cent je erfolglosem Anrufversuch - und damit meine ich das einfache Klingeln ohne Mailboxannahme, Anruf-SMS-Info etc.), empfinde ich es als logisch, dass diese Länder sich etwaig für eine Speicherung von erfolglosen Anrufversuchen einsetzen, alleine schon um einen einheitlichen Datenbestand bei den Netzbetreibern sicherzustellen (sonst müssten die Netzbetreiber dort etwaig doppelte Datenbestände führen, einmal zu Abrechnungszwecken und einmal für die Behörden), die etwaig erfolgte Anrufversuche ja EVN-ähnlich protokollieren müssen, um sie auch abrechnen zu können.

just my cent
AnnaB