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die Anwälte sind schlecht informiert...


13.04.2005 16:17 - Gestartet von fbad
'Die Rechtsanwaltskammer Oldenburg rät betroffenen Eltern, dem Anbieter bereits bei Vertragsabschluss mitzuteilen, bis zu welcher Entgelthöhe monatliche Dienstleistungen in Anspruch genommen werden sollen. Diese Möglichkeit habe der Gesetzgeber in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung geschaffen.'

Leider ist die Rechtsanwaltskammer nicht ganz informiert. Theoretisch gibt es das Limit, praktisch jedoch nicht. Die Mobilfinkanbieter haben sich aus der Pflicht gestohlen, indem sie Prepaid-Angebote haben. Diese sind zawr nicht mit Vertragskonditionen vergleichbar (z.B. gibt es O2 Genion nicht als Prepaid), aber Lobbyarbeit hat bewirkt, dass sogar die RegTP dieses Ausweichmanöver toleriert.

Nachfolgend Originaltext von O2 auf meine diesbezüglcihe Anfrage:

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Genion [mailto:vertragskunden-kontakt@o2online.de]
Gesendet: Donnerstag, 27. Mai 2004 15:33
Betreff: Re: Interessenten Postpaid_Interessenten Postpaid

Guten Tag Herr ...,

vielen Dank für Ihre E-Mail und das Interesse an unseren Produkten und Services.

Aus systemtechnischen Gründen können wir Ihnen momentan das von Ihnen gewünschte Kostenlimit leider nicht einrichten.
Bitte haben Sie dafür Verständnis!
Es ist richtig, dass Kunden nach § 18 TKV (Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung) zukünftig ihrem Telefon-
oder Internetanbieter vorgeben können, 'bis zu welcher monatlichen Höhe sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen.'
Mobilfunkanbieter erfüllen diese Forderung des TKV dadurch, dass sie ein Prepaid-Produkt im Angebot haben.
o2 Germany bietet mit o2 LOOP ein Produkt an, mit dem der Kunde nur bis zu der von ihm auf seinem Konto aufgeladenen Summe telefonieren kann.
Somit erfüllt o2 Germany die Vorgaben des § 18 TKV.

<... Werbung entfernt ...>

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von o2 Germany