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AnderslautendeUrteile existent


14.04.2005 02:51 - Gestartet von fruli
Hi,

siehe https://www.teltarif.de/arch/2000/kw43/...

'Bei den monatlichen Mobiltelefonabrechnungen müsse niemand für alte Posten zahlen, wenn der Abrechnungszeitraum und die anschließende vierwöchige Einspruchsfrist abgelaufen sind. Nach Ansicht der beiden Gerichte dürfen nicht mehr als zwei Monate zwischen Leistung und Abrechnung vergehen.'

So long.
fruli
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[1] tcsmoers antwortet auf fruli
16.04.2005 20:42
Benutzer fruli schrieb:
Hi,

siehe https://www.teltarif.de/arch/2000/kw43/...

'Bei den monatlichen Mobiltelefonabrechnungen müsse niemand für alte Posten zahlen, wenn der Abrechnungszeitraum und die anschließende vierwöchige Einspruchsfrist abgelaufen sind. Nach Ansicht der beiden Gerichte dürfen nicht mehr als zwei Monate zwischen Leistung und Abrechnung vergehen.'

Soweit erinnerlich sind das AG-Urteile in Einzelfällen. Fakt ist, dass in diesen Fällen vieles von der Argumentation des eigenen Anwaltes abhängt. Aus den mir so bekannten Fällen kristalliert sich raus, dass Nachforderungen im Bereich von 3 Moanten möglich sind. Danach tritt Verwirkung an.

Ob das im Sinne des Erfinders ist, bleibt man hintangestellt. Was nutzt mir die gesetzliche Vorschrift zur Erstellgung eines Verbindungsnachweises zur Prüfung, wenn ich diesen erst Monate nach der Kostenentstehung bekomme. Hier hätte der Anwalt mehr drauf bauen müssen.

peso


PS: E+ macht sowas im Gewerbebereich auch gerne.

So long.
fruli