Benutzer Hightower schrieb:
Benutzer federico schrieb:
Benutzer Hightower schrieb:
Wer leichtsinnig handelt sollte auch dafür bestraft werden.
Nur wer fahrlaessig (= ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt) einen Schaden (mit-) verursacht, macht sich schadensersatzpflichtig (bzw. verliert etventuell einen Teil
seines Schadensersatzanspruchs).
Und von keinem Internet-Nutzer kann mehr verlangt werden, als
von seinem Rechner aus keine Inhalte ueber
(ungewollte)Verbindungen abzurufen.
Wenn ich mich zum Surfen mit Administrationsrechten anmelde, handelt der Benutzer in meinen Augen fahrlässig, denn es muß nicht administriert oder installiert werden. Und wenn sich der Dialer doch installiert, hat der Benutzer die verkehrten Rechte benutzt.
Ein Software-Hersteller, der zuläßt, daß etwas ohne Wissen des Administrators installiert wird ist in meinen Augen genauso haftbar zu machen. Ein Administrator will nicht ungestört arbeiten, sodern über die Vorgänge auf seinem System informiert werden. Und wer dann eine evtl. Meldung "Internet Browser installiert folgende Komponente..." bestätigt handel wieder grob fahrlässig.
Außerdem sollte jeder wissen, daß sich hinter "Internetbeschleunigern" Dialer verbergen. Genauso wie jeder wissen sollte, daß die Hausbank nicht nach Hause kommt um Banknoten auf Echtheit zu überprüfen oder alte DM-Bestände in Euro zu tauschen.
H
T
Der Unterschied zwischen deinen Beispielen und der Dialer-Problematik besteht vor allem darin, dass die Telefongesellschaften schließlich behaupten, man hätte mit ihnen einen Vertrag über eine Leistung und eine bestimmte Vergütung geschlossen. Dann muss nach allgemeinen Regeln eigentlich immer derjenige, der Geld haben will, den Vertragsschluss beweisen. Selbst wenn man einen Anscheinsbeweis zu Gunsten der Telefongesellschaften noch immer annehmen will (wird inzwischen von etlichen Gerichten im Hinblick auf Dialer-Problematik abgelehnt) - eine "fahrlässigen" Vertragschluss kennt das deutsche Recht nicht.
Durch angebliche Fahrlässigkeit der Kunden verursachte Schäden könnten die Telefongesellschaften höchstens im Rahmen eines eigenen Schadensersatzanspruches geltend machen. (I.Ü.:Das Benutzen von üblichen Kombinationen von Betriebssystem und Browser dürfte schon objektiv keine Sorgfalstsverletzung darstellen.) Im Rahmen eines solchen SE-Anspruches müssten dann nach allgemeinen Regeln wieder die Telefongesellschaften das Verschulden des Kunden darlegen und beweisen. Dann müssten die Telefongesellschaften auch darlegen, welchen Schaden sie überhaupt hatten. Von Seiten des Kunden wird man dann einwenden können, dass die Telefongesellschaften durch die Auswahl ihrer Vertragspartner, eine mangelhafte Überwachung und Vertragsgestaltung ein überwiegendes bis 100%iges Mitverschulden an einem etwaigen Schaden haben.
Hoffe sehr, du "kaufst" in Zukunft nicht aus Versehen Autos, Waschmaschinen usw., weil jemand sie in deinem Namen bestellt hat, und bezahlst sie dann auch, weil du ja "Fahrlässigkeit" auf deiner Seite siehst.
Beste Grüße
pistazienfresser