Thread
Menü

Software Hersteller haftet nicht?


07.03.2004 15:01 - Gestartet von Hightower
Sehr viele Dialer installieren sich (nach meinem Kenntnisstand) durch die Verwendung einer bestimmten Browser/Bestriebsystem-Kombination. Auch die leichsinnige Anmeldung an einem Betriebssystems mit Administrationsrechten hilft führt dazu, daß sich die Dialer "unbemerkt" installieren. Hier sollte der Hesteller der Software für den Schaden aufkommen, der soetwas erst ermöglicht.

Wer leichtsinnig handelt sollte auch dafür bestraft werden.
- Ich darf meine PIN nicht auf die EC-Karte schreiben, sonst zahlt die Bank nicht.
- Ich muß meine Wohnungstür abschießen, sonst zahlt die Hausratvers. nicht
- Ich darf meine Fotoausrüstung nicht im PKW lassen sonst zahlt die Kasko nicht

- Ich darf unsichere Software verwenden und mich als Adminstrator anmeldung und die Telefongesellschaft zahlt.

Naja.

H
T



Menü
[1] helltwin antwortet auf Hightower
07.03.2004 18:33
(...)

Wer leichtsinnig handelt sollte auch dafür bestraft werden.
- Ich darf meine PIN nicht auf die EC-Karte schreiben, sonst zahlt die Bank nicht.
- Ich muß meine Wohnungstür abschießen, sonst zahlt die Hausratvers. nicht
- Ich darf meine Fotoausrüstung nicht im PKW lassen sonst zahlt die Kasko nicht

- Ich darf unsichere Software verwenden und mich als Adminstrator anmeldung und die Telefongesellschaft zahlt.

Naja.

H
T


Es verlangt ja niemand, daß Du die Rechtsprechung verstehst. Ich versteh sie auch oft nicht :-)

Grundsätzlich gebe ich Dir Recht, ein Minimum an persönlicher Umsicht und Vorsicht sollte schon vorausgesetzt werden, denn es ist heute einfach unglaubwürdig, wenn jemand erzählt, daß er noch nie etwas von IT-Sicherheit gehört hat.

Aber: Erst mal sehen, wie die Praxis ausschaut. Ich glaube nicht, daß die Anbieter (sowohl TK- als auch Mehrwertdienst) das so ohne weiteres schlucken werden und jeder in Zukunft einen Freibrief für rumgediale bekommt. Die werden schon Legionen von Anwälten dransetzen, die nach den Nebensätzen im Urteil suchen und sie finden.

Gruß, Carsten
Menü
[2] federico antwortet auf Hightower
08.03.2004 14:39
Benutzer Hightower schrieb:

Wer leichtsinnig handelt sollte auch dafür bestraft werden.

Nur wer fahrlaessig (= ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt) einen Schaden (mit-) verursacht, macht sich schadensersatzpflichtig (bzw. verliert etventuell einen Teil seines Schadensersatzanspruchs).

Und von keinem Internet-Nutzer kann mehr verlangt werden, als von seinem Rechner aus keine Inhalte ueber (ungewollte)Verbindungen abzurufen.

- Ich darf meine PIN nicht auf die EC-Karte schreiben, sonst zahlt die Bank nicht.

[ Kein Versicherungsschutz bei Mitverschulden ]

Zu Recht.

- Ich darf unsichere Software verwenden und mich als Adminstrator anmeldung und die Telefongesellschaft zahlt.

Zu Recht!

Weshalb soll die Telefongesellschaft NICHT den Schaden tragen, der ihr durch ein Verschulden bei der Auswahl ihrer "Mehrwert-Nummern"-Mieter entsteht (indem sie von den "Mehrwertbetruegern" veranlasste Verbindungen zwischen Kundenanschluessen und den Mehrwertanschluessen herstellt, ohne dass dadurch irgendein Verguetungsanspruch gegen den Anschlussinhaber entsteht)?

( Wenn die Bank ihre Zahlstellen bevorzugt mit maskierten Betruegern besetzt, die sich so Zugriff auf Deine EC-Karte mit darauf vermerkter PIN erschleichen und (unbemerkt) Dein Konto pluendern koennen, dann kann sich die Bank Dir gegenueber nicht darauf berufen, dass Du die heimlichen Abhebungen durch einen von ihr ausgewaehlten Kundenfaenger ueberwiegend selbst dadurch (mit-)verursacht haettest, dass Du ihrem kriminellen (Ab-)Kassierer die Erschleichung der Kenntnis von Deiner Geheimnummer nicht ausreichend erschwert haettest. )

usw.

f.
Menü
[2.1] Hightower antwortet auf federico
09.03.2004 11:34
Benutzer federico schrieb:
Benutzer Hightower schrieb:

Wer leichtsinnig handelt sollte auch dafür bestraft werden.

Nur wer fahrlaessig (= ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt) einen Schaden (mit-) verursacht, macht sich schadensersatzpflichtig (bzw. verliert etventuell einen Teil seines Schadensersatzanspruchs).

Und von keinem Internet-Nutzer kann mehr verlangt werden, als von seinem Rechner aus keine Inhalte ueber
(ungewollte)Verbindungen abzurufen.

Wenn ich mich zum Surfen mit Administrationsrechten anmelde, handelt der Benutzer in meinen Augen fahrlässig, denn es muß nicht administriert oder installiert werden. Und wenn sich der Dialer doch installiert, hat der Benutzer die verkehrten Rechte benutzt.

Ein Software-Hersteller, der zuläßt, daß etwas ohne Wissen des Administrators installiert wird ist in meinen Augen genauso haftbar zu machen. Ein Administrator will nicht ungestört arbeiten, sodern über die Vorgänge auf seinem System informiert werden. Und wer dann eine evtl. Meldung "Internet Browser installiert folgende Komponente..." bestätigt handel wieder grob fahrlässig.

Außerdem sollte jeder wissen, daß sich hinter "Internetbeschleunigern" Dialer verbergen. Genauso wie jeder wissen sollte, daß die Hausbank nicht nach Hause kommt um Banknoten auf Echtheit zu überprüfen oder alte DM-Bestände in Euro zu tauschen.

H
T
Menü
[2.1.1] pistazienfresser antwortet auf Hightower
10.03.2004 16:28
Benutzer Hightower schrieb:
Benutzer federico schrieb:
Benutzer Hightower schrieb:

Wer leichtsinnig handelt sollte auch dafür bestraft werden.

Nur wer fahrlaessig (= ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt) einen Schaden (mit-) verursacht, macht sich schadensersatzpflichtig (bzw. verliert etventuell einen Teil
seines Schadensersatzanspruchs).

Und von keinem Internet-Nutzer kann mehr verlangt werden, als
von seinem Rechner aus keine Inhalte ueber
(ungewollte)Verbindungen abzurufen.

Wenn ich mich zum Surfen mit Administrationsrechten anmelde, handelt der Benutzer in meinen Augen fahrlässig, denn es muß nicht administriert oder installiert werden. Und wenn sich der Dialer doch installiert, hat der Benutzer die verkehrten Rechte benutzt.

Ein Software-Hersteller, der zuläßt, daß etwas ohne Wissen des Administrators installiert wird ist in meinen Augen genauso haftbar zu machen. Ein Administrator will nicht ungestört arbeiten, sodern über die Vorgänge auf seinem System informiert werden. Und wer dann eine evtl. Meldung "Internet Browser installiert folgende Komponente..." bestätigt handel wieder grob fahrlässig.

Außerdem sollte jeder wissen, daß sich hinter "Internetbeschleunigern" Dialer verbergen. Genauso wie jeder wissen sollte, daß die Hausbank nicht nach Hause kommt um Banknoten auf Echtheit zu überprüfen oder alte DM-Bestände in Euro zu tauschen.

H
T
Der Unterschied zwischen deinen Beispielen und der Dialer-Problematik besteht vor allem darin, dass die Telefongesellschaften schließlich behaupten, man hätte mit ihnen einen Vertrag über eine Leistung und eine bestimmte Vergütung geschlossen. Dann muss nach allgemeinen Regeln eigentlich immer derjenige, der Geld haben will, den Vertragsschluss beweisen. Selbst wenn man einen Anscheinsbeweis zu Gunsten der Telefongesellschaften noch immer annehmen will (wird inzwischen von etlichen Gerichten im Hinblick auf Dialer-Problematik abgelehnt) - eine "fahrlässigen" Vertragschluss kennt das deutsche Recht nicht.

Durch angebliche Fahrlässigkeit der Kunden verursachte Schäden könnten die Telefongesellschaften höchstens im Rahmen eines eigenen Schadensersatzanspruches geltend machen. (I.Ü.:Das Benutzen von üblichen Kombinationen von Betriebssystem und Browser dürfte schon objektiv keine Sorgfalstsverletzung darstellen.) Im Rahmen eines solchen SE-Anspruches müssten dann nach allgemeinen Regeln wieder die Telefongesellschaften das Verschulden des Kunden darlegen und beweisen. Dann müssten die Telefongesellschaften auch darlegen, welchen Schaden sie überhaupt hatten. Von Seiten des Kunden wird man dann einwenden können, dass die Telefongesellschaften durch die Auswahl ihrer Vertragspartner, eine mangelhafte Überwachung und Vertragsgestaltung ein überwiegendes bis 100%iges Mitverschulden an einem etwaigen Schaden haben.

Hoffe sehr, du "kaufst" in Zukunft nicht aus Versehen Autos, Waschmaschinen usw., weil jemand sie in deinem Namen bestellt hat, und bezahlst sie dann auch, weil du ja "Fahrlässigkeit" auf deiner Seite siehst.
Beste Grüße
pistazienfresser