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Rückgaberecht


26.03.2004 21:09 - Gestartet von llocke
Diese Nachricht habe ich von einem professionellem Anbieter im ebay erhalten:

"Bei Direktkauf gemäß Fernabsatzgesetz haben Sie als Privatperson das
Recht, das gekaufte Gerät innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß
ungebraucht d.h. nur bei versiegelter Originalverpackung), ohne Angaben
von Gründen an uns zurückzuschicken. Bei benutzen Geräten erfolgt ein
Abzug gemäß Fernabsatzgesetz.

Auktionsartikel die per Höchstgebot ersteigert werden, sind von dieser
Regelung ausgeschlossen."

Ist es rechtens, dass die Ware nur in "versiegelter Originalverpackung" zurück gesandt werden darf? Ein Probieren wäre ja dann nicht möglich.

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[1] abzockstop antwortet auf llocke
26.03.2004 21:58
Benutzer llocke schrieb:
"Bei Direktkauf gemäß Fernabsatzgesetz haben Sie als Privatperson das Recht, das gekaufte Gerät
innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß ungebraucht d.h. nur bei versiegelter Originalverpackung), ohne Angaben von Gründen an uns
zurückzuschicken. Bei benutzen Geräten erfolgt ein Abzug gemäß Fernabsatzgesetz.

Ist eindeutig rechtswidrig wegen der fehlenden Möglichkeit, die Ware zu überprüfen. Wertersatz kann *nur* dann gefordert werden, wenn die Ware nicht nur geprüft, sondern wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen wurde und tatsächlich an Wert verloren hat. Folglich ist so eine pauschale Belehrung rechtswidrig und unwirksam. Nur in einigen wenigen Fällen, z. B. bei kopierbaren Datenträgern wäre das rechtens.

Auktionsartikel die per Höchstgebot ersteigert werden, sind von dieser Regelung ausgeschlossen."

Auch das ist rechtswidrig und unwirksam, obwohl man es immer wieder liest. Ebay-"Auktionen" sind *keine* Versteigerungen im rechtlichen Sinne. Siehe auch hier:

http://www.internetrecht-rostock.de/ebay.htm

http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-ebay.htm

http://www.internetrecht-rostock.de/Ebay_und_Internetauktionen.htm

abzockstop